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Antisemitismus im NRW-Landtagswahlkampf: Scharfe Linksfront agitiert gegen Israel

Von Felizitas Küble

Zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 in Nordrhein-Westfalen tritt auch die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands an, wobei diese MLPD ein Listenbündnis mit anderen kommunistischen Vereinigungen eingegangen ist.

Zu dieser „Internationalistischen Liste“ gehört die „Volksfront zur Befreiung Palästinas“, eine judenfeindliche palästinensische Gruppierung, die von den USA als „terroristische Vereinigung“ eingestuft wird.

Insofern verwundert es wenig, dass die MLPD auf ihren Plakaten im NRW-Wahlkampf die Abschaffung des § 129 a/b fordert, denn diese Paragraphen des Strafgesetzbuches verbieten die Bildung einer terroristischen Vereinigung im In- und Ausland.

Die MLPD ist sogar unter Kommunisten umstritten, allerdings nicht aufgrund ihrer antizionistischen Ausrichtung (die im ultralinken Spektrum gang und gäbe ist), sondern wegen der Verherrlichung Stalins und Maos. Damit befindet sich die Partei sogar deutlich links von der DKP.

Mit ihrem Israelhass bewegt sich die MLPD freilich ganz in den Fußstapfen ihres Idols Josef Stalin, dessen mörderischer Antizionismus nicht nur Historikern hinlänglich bekannt ist.

In Münster, der Metropole Westfalens, hat die Kleinpartei in Dutzenden großer Straßen reihenweise ihre Wahlkampfplakate hinterlassen. Die Parolen der MLPD reichen von uralten Sprüchen („Proletarier aller Länder, vereinigt euch“) und volkswirtschaftlichem Unfug („30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich“) über pro-terroristische Anliegen („Revolution ist kein Verbrechen  – Weg mit § 1291/b“) bis hin zum Motto „Freiheit für Palästina und Kurdistan“ mit dem Bild einer erhobenen Kampf-Faust, die schwere Ketten an ihrem Handgelenk zerbricht.

Neben Solidarität mit der verbotenen kommunistischen PKK ist den Genossen der militante Kampf gegen den jüdischen Staat ein Herzensanliegen. Weil doppelt auch aus Marxistensicht besser hält, gibt es diesen Aufruf gleich doppelt in leicht veränderter Plakat-Variante: „Freiheit für Kurdistan & Palästina.“

Dass mit diesem Slogan nicht etwa eine Zwei-Staaten-Lösung für Israel und Palästina ins Auge gefasst wird, ergibt sich schon aus dem Bündnis, das diese Kommunistenpartei mit der „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ eingegangen ist. Diese Organisation agitiert nicht nur weitaus radikaler als die Palästinenser-Selbstverwaltung mit ihrem Präsidenten Abbas, sondern überholt sogar die judenfeindliche Hamas noch von links (oder rechts, wie man es nimmt).

Dazu passt es auch, dass sich unter dem MLPD-Großplakat „Hoch die internationale Solidarität“ ein Konterfei von Che Guevara befindet. Der lateinamerikanische Revoluzzer ist leider ein immer noch vergöttertes Idol von vielen naiv-uninformierten Jugendlichen oder ideologisch uniformierten Linksradikalen in Deutschland. Ob diese Che-Fans wohl auch den rotlackierten Judenhass billigen, den dieser Kommunist mit seinem Kampfgefährten Fidel Castro teilte?

Vor der Castro-Diktatur ging es jüdischen Bürgern und Einwanderern aus aller Welt relativ gut auf der Zuckerinsel. Doch mit dem Sieg der Kommunisten begannen dprt die Repressalien gegen Juden. Das „Puebla Institute“ schrieb 1991 in seiner Studie „Castro’s War on Religion“, dass vor der Castro-Ära rund 300.000 Juden in Kuba lebten. Im Jahre 1967 gab es dort angesichts der staatlichen Unterdrückungspolitik nur noch ca. 2000 Juden. Viele regimekritische Juden kamen in den Kerkern oder Arbeitslagern Castros gewaltsam ums Leben. Dessen radikaler Weggefährte Che Guevara verteidigte die unmenschlichen KZs bzw. Straflager damit, diese seien für Menschen eingerichtet, die „Verbrechen gegen die revolutionäre Moral begangen“ hätten.

Zurück zur MLPD:

Die Genossen verkündeten am 31. März 2017 per Pressemitteilung ihren Wechsel in der Parteiführung und begrüßten zugleich die damit verbundene Verjüngung: Anfang April übernimmt Gabi Gärtner den Parteivorsitz“, heißt es dort, zumal die „turbulenten weltpolitischen Entwicklungen“ genau die richtige Zeit seien, „in die eine neue Parteispitze hineinwachsen wird“. Die 39-jährige Chefin, die als „revolutionäre Arbeiterin“ vorgestellt wird, ist zugleich Spitzenkandidatin dieser linksextremen Partei für die Bundestagswahl im September 2017.

Sodann wird in der Meldung weiter berichtet: „In den letzten Wochen unterschrieben über 45.000 Menschen für die Wahlzulassung der INTERNATIONALISTISCHEN LISTE / MLPD zu den Bundestagswahlen und Landtagswahlen in NRW.“

45.000 Unterschriften für die Wahlzulassung einer neostalinistischen und israelfeindlichen Partei sind höchst bedauerlich und im Grunde eine Schande für Deutschland.

Unter ihren Wahlkampfplakaten hat die MLPD auch ein besonderes Eigentor zu bieten, denn sie fordert dort in riesigen Lettern das „Verbot aller faschistischen Organisationen“. Sollten damit auch die linksfaschistischen Gruppierungen gemeint sind, würde sich die Partei ihr eigenes Grab schaufeln.

Es erscheint mir ohnehin unverständlich, warum sich eine derart verfassungsfeindliche Partei, die den millionenfachen Massenmörder Stalin verteidigt und den jüdischen Staat mit einer pro-terroristischen Ideologie und entsprechenden Kampfgenossenschaft attackiert, in diesem unserem Lande überhaupt an Wahlen beteiligen darf.

 

Kommentare

13 Antworten

  1. Die MLPD hat die Polizisten, welche vor ein paar Tagen in Dortmund einen mit einem Messer bewaffneten Jugendlichen erschossen hatten, des „Mordes“ bezichtigt.

    Lesen Sie hierzu bitte den Artikel mit der Überschrift:

    „Untersuchungskommision zum Tod Mouhamed D. gefordert“

    in der MLPD-Hauspostille „Rote Fahne“(www.rf-news.de) vom Dienstag, 30.08.2022, 18:00 Uhr.

    Da heisst es in den Zeilen 12-13:

    „… In verschiedenen Redebeiträgen wurde betont, dass der Mord an Mouhamed restlos aufgeklärt werden muss…“

    Um der MLPD die Luft aus den Segeln zu nehmen:
    Möglich ist, dass die Polizei überreagiert, die Grenzen der Notwehr/Nothilfe überschritten, fahrlässig, unprofessionell gehandelt hat, aber das ist noch lange kein Mord.
    Einen Mord begeht, wer einen Menschen „vorsätzlich“ und aus „niederen Beweggründen“ tötet.
    Ein „Vorsatz“ ist schon mal deswegen nicht gegeben, weil die Polizei von der Leitung dieser Einrichtung alarmiert wurde und „niedere Beweggründe“ gab es auch nicht, denn die Polizisten wollten verhindern, dass die mit einem Messer bewaffnete Person andere Menschen verletzt oder tötet.

    Wo sollen da die „niederen Beweggründe“ sein?

    Ebenso könnte die MLPD einen Autofahrer, der fahrlässig jemanden totfährt, als „Mörder“ bezeichnen.

    Der MLPD geht es nicht um „Aufklärung“ sondern um Verunglimpfung.

  2. Bei der Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen bekam die MLPD 3.563 Erst- und 3.346 Zweitstimmen.
    Das sind zusammen 6.909 Stimmen.

    Bei der Landtagswahl 2017 waren es immerhin 2.496 Erst- und 7.707 Zweitstimmen, zusammen also 10.203 Stimmen.

    Somit hat die MLPD 2022 im Vergleich zum Jahr 2017 32, 29%, also ein Drittel Stimmen verloren.
    Kann man nur hoffen, dass der Abwärtstrend der MLPD weiter geht.

  3. Mein Lebenspartner erhielt vor ein paar Wochen von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift.
    Er soll die „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD) „beleidigt“ haben, indem er äusserte, die Abkürzung MLPD bedeute Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm.

    Die Katholische Kirche muss sich gefallen lassen, pauschal als „Kinderfickersekte“ bezeichnet zu werden, aber die stalinistische MLPD, welche selbst in der linken Szene schon immer das „Schmuddelkind“ war, muss die Meinung nicht dulden, die vier Buchstaben „mlpd“ bedeuten Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm?!

    Das bedarf keiner Kommentierung.

    1. Guten Tag,
      eine Anklageschrift ist natürlich noch kein Urteil, sondern enthält die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – ob diese durch ein Gerichtsurteil bestätigt werden oder nicht, ist erst einmal offen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  4. @ An Heike, Kom. v. 21. April 2022 um 23:58 Uhr

    Die MLPD verwickelt sich in einen Widerspruch nach dem andern.
    Die MLPD tritt an mit dem Anspruch, die Banken enteignen und vergesellschaften zu wollen, gleichzeitig bettelt der ehemalige MLPD-Vorsitzende Stefan Engel die Commerzbank um ein Konto an!
    Da fällt mir ein, was Lenin, das Idol der MLPD gesagt hat:

    „Bevor die Deutschen einen Bahnhof stürmen, kaufen sie sich erst eine Bahnsteigkarte!“

    Der zweite Widerspruch der MLPD ist, dass diese sehr viel halten vom „bürgerlichen Recht“.
    Lenin sagte: „Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der Herrschenden Klasse!“
    Und diese MLPD, welche Lenin als Idol hat, bedient sich der Rechtsprechung, welche angeblich ein Instrument der „Herrschenden Klasse“ zur Unterdrückung der „revolutionären Arbeiterklasse“ (womit die MLPD gemeint ist), um ein Bankkonto zu bekommen?

    Nachdem die MLPD den Prozess vor dem Landgericht Essen verloren hatte, fällt der MLPD urplötzlich ein, dass man sich keine Illusionen um die „Klassenjustiz“ machen dürfe, um im gleichen Atemzug zu sagen, die MLPD wolle in jedem Fall in Berufung vor das Oberlandesgericht Hamm gehen?

    Die MLPD hat offenbar zuviel Geld, denn wenn die MLPD Berufung einlegt beim OLG Hamm, dann muss auch das OLG Hamm die Berufung kostenpflichtig abweisen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15.01.2013, Aktenzeichen XI ZR 22/12 rechtskräftig entschieden hat, dass eine Bank ein Konto ohne Begründung kündigen darf.

  5. Die MLPD hat vom Landgericht Essen eine schallende Ohrfeige erhalten.
    Die Commerzbank hatte das Girokonto des ehemaligen Vorsitzenden der MLPD, Herrn Stefan Engel gekündigt.
    Dagegen ging Engel vor Gericht – und verlor den Prozess.
    Az. 6 O 198/21 Landgericht Essen

    Pech für Engel und seine MLPD, dass der Bundesgerichtshof(BGH) vor fast zehn Jahren, am 15.01.2013, Az. XI ZR 22/12 entschieden hat, dass eine Bank ein Girokonto ohne Begründung kündigen darf.

    Lesen Sie hierzu den Artikel: „Das Urteil ist ein Freibrief für Bankenwillkür!“ in der „Roten Fahne“ (www.rf-news.de) vom Donnerstag, 21.04.2022, 18:00 Uhr.
    Die MLPD regt sich mächtig auf und spricht von „Willkür“, obwohl hiervon keine Rede sein kann, denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Commerzbank ist festgeschrieben, dass die Commerzbank ein Konto ohne Angabe von Gründen kündigen darf.
    Das wusste der ehemalige MLPD-Vorsitzende Stefan Engel, als er den Kontovertrag abschloss.
    Herr Engel sollte in Zukunft einen Vertrag genau durchlesen, bevor er ihn unterschreibt.

  6. Sehr geehrte Frau Küble,

    der Vollständigkeit halber darf ich Sie auf den Artikel mit der Überschrift:

    „Erinnerung an den Brandanschlag in Solingen“

    auf https://www.hagalil.com/2018/05/solingen/ – Jüdisches Leben online

    aufmerksam machen.

    Unter dem Bild, welches ein Transparent zeigt mit der Aufschrift: „Das Vergangene ist nicht vorbei, es ist nicht einmal vergangen“ steht über die MLPD geschrieben:

    „Politisch und menschlich völlig unerträglich war hingegen der Auftritt der stalinistischen, vulgär „antizionistischen“ Sekte MLPD, die mit 25 Leuten sowie einer Lautsprecheranlage erschienen war. Sie versuchten den Solinger Mord für ihre abstruse „antizionistische“ Sekte zu instrumentalisieren. Obwohl bereits im Vorfeld von den Organisatoren eindeutig erklärt wurde, dass keinerlei Parteien und Nationalfahnen erwünscht sind, setzte sich der durch ein Millionenerbe weiterhin am Leben gehaltene sektiererische, strikt zentralistisch organisierte Gelsenkirchener Familienbetrieb der 0,1 Prozent-Partei mit ihrem Lautsprecher immer wieder darüber hinweg. Die Würde der Ermordeten wurde noch einmal geschändet. Obwohl die Veranstalter und 95 Prozent der Demonstranten diese Würdelosigkeit unterbinden wollten, setzte erst der Einsatz von Musik durch den Demo-LKW dem Grausen ein Ende.
    Der Grüne Politiker Volker Beck hatte vor der letzten Bundestagswahl ein Verbot der vulgär antisemitischen Truppe angeregt, unter Verweis darauf, dass auch die terroristische PFLP als Teil von deren „internationalistischem Bündnis“ aufgeführt wurde. Volker Beck´s Skandalisierung war übrigens auch juristisch erfolgreich: „Ich kann nun wieder unbekümmert die Kumpanei der MLPD mit der Terrororganisation PFLP offenkritisieren“, freute sich Volker Beck Ende 2017 nach einem entsprechenden Urteilsspruch.
    Spätestens nach diesem erneuten Eklat ist ein linker Konsens darüber notwendig, dass das Erscheinen dieser stalinistischen, antidemokratischen Sekte MLPD zukünftig nicht mehr bei linken Demonstrationen geduldet wird.“
    (Ende des Artikels „Erinnerung an den Brandanschlag in Solingen“ vom 28. Mai 2018 auf https://www.hagalil.com/2018/05/solingen/ – Jüdisches Leben online)

    Dem ist nichts hinzuzufügen, oder doch, folgendes ist noch zu sagen:

    Die MLPD ist als Prozesshansel bekannt, prozessiert wegen jeder Bagatelle. Aber gegen diese doch relativ „starken Worte“

    „politisch und menschlich völlig unerträglich“
    „die Würde der Ermordeten wurde noch einmal geschändet“
    „Würdelosigkeit“
    „Grausen“

    hat die MLPD nicht prozessiert, weil die MLPD sich an den Fingern einer Hand abzählen konnte, dass sie den Prozess verlieren würde und dadurch noch mehr schlechte Reklame für sich macht.
    Jeder Mensch darf die Feststellungen in http://www.hagalil.com weiter verbreiten, ohne befürchten zu müssen, von der MLPD verklagt zu werden.

  7. Sorry, habe das Aktenzeichen nicht richtig genannt, ich nenne es richtig: L7 AS 171/19.
    Unter diesem AZ. wurde entschieden, dass die MLPD-Jugendorganisation „Rebell“ kein Anbieter von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe ist.
    Lesen Sie den Artikel:

    „Keine Zulassung der MLPD-Jugendorganisation als Anbieter von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe“

  8. Hurra, gegen die MLPD gibts wieder eine Erfolgsmeldung.
    Googeln Sie unter dem Begriff:

    „Keine Zulassung der MLPD-Jugendorganisation als Anbieter von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe“

    Das Landessozialgericht(LSG) NRW hat unter Aktenzeichen L/ AS 171/19 entschieden, dass die sog. „Sommercamps“ der MLPD-Jugendorganisation „Rebell“ mit sozialer und kultureller Teilhabe nichts zu tun haben.
    Wegen Einzelheiten lesen Sie bitte das Urteil.
    Leider ist das Rechtsmittel der Berufung zum Bundessozialgericht zugelassen.
    Hoffen wir, dass die MLPD die Revision mit Pauken und Trompeten verliert.

  9. Sehr geehrte Frau Küble,

    vorab ein Besseres Neues Jahr 2020.

    Bezüglich der Israelfeindlichkeit der MLPD darf ich Ihnen folgende Tatsache mitteilen:

    Der bei Ihnen sicherlich auch nicht besonders beliebte Ex-GrünenPolitiker Volker Beck hatte gewagt, zu behaupten, die MLPD kandidiere auf einer gemeinsamen Liste mit der PFLP bzw. die MLPD kandidiere gemeinsam mit Terroristen. Darauf erwirkte die MLPD beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Volker Beck, wobei es Beck aber gelang, in der „Hauptsachenklage“ diese einstweilige Verfügung zurückzuweisen.
    Darauf meinte die MLPD, auch noch in Berufung gehen zu müssen vor das Hanseatische Oberlandesgericht(OLG) – und verlor diese ebenfalls. Ob die MLPD auch noch Revision beim BGH eingelegt hat und ggf. noch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen will, ist mir nicht bekannt.
    Volker Beck ist auch nicht „mein Mann“, ich halte von dessen Politik auch nicht viel, aber man muss Herrn Beck zugute halten, dass er sich von dieser anmassenden MLPD nicht knebeln liess. Lesen Sie hierzu auch den Artikel „MLPD verliert gegen Volker Beck. Revolutionäre Vorhut gescheitert“ in der taz.
    Mit freundlichen Grüssen

    Susanne

  10. Guten Tag,
    eine „Beleidigung“ hatte ich Ihnen ja auch gar nicht unterstellt, es ging mir nur in der Sache darum, daß Stalin erstens andere Gründe hatte als die Lebensrechtler, zweitens die „Hitler-Keule“ zeigt, daß die „Stalin-Keule“ so nicht anwendbar ist, wenngleich ich durchaus wußte, daß Stalin viele von Lenin eingeführte Gesetze wieder rückgängig machte, auch in der Familienpolitik. Das hatte damit zu tun, daß die von den Bolschewisten zunächst eingeführten Neuerungen (erleichterte Scheidungen, Ehebrüche erlaubt, freier Jugendsex usw) zur kompletten Verwahrlosung der Gesellschaft führten, was allmählich „staatsgefährdend“ wurde. Stalin blieb gar nichts anderes übrig, als das Ruder wieder herumzureißen und zu den alten „strengen Sitten“ zurückzukehren, obwohl dies der marxistischen Ideologie widersprach. Erst recht galt dies beim „großen vaterländischen Krieg“, der mit Abtreibungsfreiheit und sexueller Verwilderung nicht zu gewinnen war.
    Wobei Sie recht haben, daß diese restriktive Stalin-Phase manchen Lebensrechtlern nicht bekannt ist.
    Freundlichen Gruß!
    Felizitas Küble

  11. Die MLPD ist die totale ideologische Verblendung mit politischer Prägung, und statt Menschenrechte ein zu fordern, werden massiv Feindbilder geschürt, so wie bei Mohammed gegen „Ungläubige“, die sich seiner Weltsicht nicht unterwerfen. Die sind sogar so ungebildet, dass sie ignorieren, das Karl Marx gebürtiger Jude war und sie greifen mit ihrem Antisemitismus gerade den Mann persönlich an, dessen Verehrung sie sich auf die Fahne schreiben. Die MLPD besteht aus völlig Ungebildeten, die noch nicht einmal begreifen, dass ihr Antisemitismus gegen Menschenrechte verstößt.
    Der Rattenfänger von Hameln lässt grüßen.

  12. Hallo Frau Küble,

    inhaltlich gebe ich Ihnen im Wesentlichen Recht. Rechtsaußen und Linksaußen begegnen sich wie zwei Punkte auf einer Kreisbahn.

    Dennoch geben Sie diesen Typen etwas zu viel Ehre, wie ich finde.

    Warum sich diese Gruppe an Wahlen beteiligen darf? Zunächst mal gibt es keinen Parteiverbotsantrag dagegen beim BVerfG. Sodann reicht es nach Ansicht des BVerfG nicht aus, dass eine Partei ein antidemokratisches Programm hat. Sie muss zusätzlich aktiv kämpferisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgehen. Dazu bedarf es schon einer nicht unerheblichen Schlagkraft. Im letzten NPD-Verbotsverfahren kam noch das in meinen Augen allerdings fragwürdige Kriterium hinzu, dass die zu verbietende Partei eine reale Machtoption haben muss. Bei diesem Kriterium hat man sich nicht an der Geschichte orientiert. Ob es Hitler war, ob es Mao war, ob es Lenin war – die Anfänge von deren Herrschaft waren klein und konnten schon nicht mehr gestoppt werden, bevor der kritische Punkt der Machtergreifung erreicht war.

    Allerdings hat das BVerfG als kleines Korrektiv die Möglichkeit eingeführt, bei verfassungswidriger Programmatik ohne die weiteren Kriterien durch einfaches Gesetz – d.h. ohne Verfassungsänderung – solchen Parteien die Wahlkampfkostenerstattung zu streichen,. Bis jetzt hat Justizminister Maas leider ein solches Gesetz nicht vorgelegt.

    Dazu kommt, dass man genauer hinschauen müsste, woher diese Parteien sonst noch finanziert werden. Denn am Geldbeutel kann man sie schon empfindlich treffen.

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