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Bewegende Aufrufe und Bekenntnisse beim "Marsch fürs Leben" in Berlin

„Der 12. Marsch für das Leben in Berlin war ein großartiger Erfolg und ein beeindruckendes Zeugnis für das Leben! Ich danke den mehr als 7500 Teilnehmer/innen aus ganz Deutschland, den fünf Bischöfen, die mit uns gegangen sind, den zahlreichen Helfern und auch den Polizisten, die uns so gut beschützt haben“, sagt BVL-Vorsitzender Martin Lohmann (siehe Foto). martin-lohmann
Bei der Kundgebung vor dem Reichstag kamen auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Personen zu Wort. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe betonte:
„Die Lebensrechtsbewegung ist inzwischen zu einer politischen Nummer geworden, die etwas bewegt, die ernst genommen wird und auch von den Gegnern ernst genommen wird. Es geht eigentlich nur um eins: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Würde macht keine Bedingung. Man hat Würde allein deshalb, weil man Mensch ist.“
Prof. Dr. Paul Cullen aus Münster, Vorsitzender von „Ärzte für das Leben“, sprach über die Auswirkungen vorgeburtlicher Selektion durch PID:
„Wir leben hier in Deutschland in einer Gesellschaft, in der auf Inklusion und Teilhabe großer Wert gelegt wird. Aber gleichzeitig wird vielen Menschen die fundamentale Grundlage für Teilhabe, ihre nackte Existenz durch vorgeburtliche Diagnostik immer mehr infrage gestellt – eine sogenannte Diagnostik. Hier geht es aber gar nicht um das Behandeln oder Lindern von Schmerzen, sondern um das Ausselektieren. Connie.Rose JPEG
Es geht darum, Menschen in verschiedene Güteklassen einzuteilen, also Eugenik. Am Ende dieser Entwicklung steht die eugenische Gesellschaft.“ Als praktizierender Arzt betonte Prof. Cullen: „Den Schwachen müssen wir helfen, nicht sie beseitigen.“

Prof. Dr. Holm Schneider, Kinderarzt und Leiter der Molekularen Pädiatrie am Universitätsklinikum Erlangen, sprach über den vorgeburtlichen PraenaTest:
„Eugenische Bestrebungen gab es nicht nur im Nazi-Deutschland. Wer meint, wir hätten dieses Denken überwunden, verkennt moderne Selektionstechniken wie den PraenaTest. Dieser europaweit am häufigen benutzte Bluttest sei als primäres Screening bei Schwangeren jeden Alters und Risikos uneingeschränkt einsetzbar. Vorgeburtliche Trisomietests, die bisher nur aus medizinischem Grund zulässt waren, werden nun also für Screenings verwendet, für eine Art Rasterfahndung. Das kommt einem Jagdrecht für Kinder mit Downsyndrom gleich, denn jedes, das aufgespürt wird, wird abgetrieben. Heute geht es um die Erbgesundheit eines Wunschkindes.“
Der praktizierende Arzt kritisierte die Zustände in deutschen Frauenkliniken und die Zerrbilder, die noch bei vielen präsent sind: images (2)
„Nein, Menschen mit Down-Syndrom sind keine Monster! Und Erbgesundheit darf nicht höher stehen als das Recht auf Leben, ohne das jedes andere Recht wertlos ist. Vorgeburtliche Bluttests machen es ganz leicht, Menschen mit Down-Syndrom von unserer Welt verschwinden zu lassen. Keiner dieser Tests darf verharmlost werden!“
Der Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, Martin Lohmann, forderte:
„Wir wollen eine Kultur der Toleranz, des Respekts, der Achtung und der Ehrfurcht vor dem Leben. Wir wollen ein Europa und ein Deutschland ohne Abtreibung und ohne Euthanasie! Wir wollen keinen tödlichen Perfektionswahn in Deutschland, der sich z.B. im Schwangeren-Bluttest outet. Nie wieder unwertes Leben!
Ein Berlin, das diese Botschaft nicht erträgt, ist keine weltoffene Stadt. Es ist unser gutes Recht, für das Grundrecht auf Leben zu demonstrieren. Wer dieses Recht auf Leben nicht will, der ist totalitär.“ 2015 Berlin Marsch für das Leben 006

Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), über die Probleme der aktuellen Beratungsregelung (§ 218 StGB): „Gerade unter jüngeren Menschen gilt Abtreibung mittlerweile als legal. Das Unrechtsbewusstsein schwindet. In § 219 StGB steht, die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Es steht nicht darin, Abtreibung sei ein Frauenrecht.“
Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL): „Euthanasie ist in Europa auf dem Vormarsch. In den Niederlanden sind im letzten Jahr 5600 Menschen auf Verlangen getötet worden. Wir wollen ein Europa und ein Deutschland ohne Euthanasie!“

Der Bischof von Regensburg, Dr. Rudolf Voderholzer, dankte den Teilnehmern:
„Danke, dass Sie heute nach Berlin gekommen sind als Lobby des Lebens. Sie stellen sich auf die Seite derer, die nach Einschätzung mancher gar nicht leben sollten, weil ihr Leben minderwertig oder aus einem anderen Grund unerwünscht ist. Sie machen sich stark für die, die nicht mehr leben sollten, weil sie zu nichts mehr nutzen und für andere vermeintlich nur noch eine Last sind. Mit diesem Einsatz stärken Sie die Säulen einer menschlichen und lebenswerten Zukunft in unserem Land! Wir müssen eintreten für eine Kultur des Lebens.“heiner-koch
Der Erzbischof von Berlin, Dr. Heiner Koch (siehe Foto), appellierte:
„Das Leben ist gottgewollt, die Menschen sind Gottes Geschenk – das wissen wir als Christen sehr genau. Deshalb lassen wir leben und helfen, dass jeder Mensch leben kann, gut leben kann, vom ersten Augenblick im Mutterschoß an bis zum letzten Atemzug. Wir setzen keine Grenzen. Wir legen nicht fest, welches Leben ab wann lebenswert ist, wir machen uns nicht zum Herren über das Leben.“
Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz: „Es gibt keine Alternative zum bedingungslosen Recht auf Leben. Schon der frühere Bundespräsident Johannes Rau hat gesagt: Der Mensch entwickelt sich vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als Mensch und nicht zum Mensch!“
Bei der Kundgebung gaben zahlreiche Redner ein persönliches Zeugnis. Eine junge Frau mit Down-Syndrom berichtete vom Wert des Lebens: „Das Leben ist etwas ganz Wertvolles. Das gilt für mich wie für meine Mitmenschen.“ Dabei erzählte sie von ihren privaten Lebensumständen, ihrer Arbeit, ihren Hobbys und ihren Freunden. Für sie sei eine uneingeschränkte Entfaltung ihres Lebens genauso möglich wie für jeden anderen.Baby
Frau Albert betonte: „Menschen mit Down-Syndrom sind lebenswerte Menschen. Sie können eine Mutter genauso glücklich machen wie jedes andere Kinder. Und sie haben ein Recht auf Leben. Denn jeder Mensch hat etwas ganz Besonderes. Ich z.B. kann fast immer lachen.“ 
Eine Mutter von fünf Kindern, die während ihrer Schwangerschaft davon erfuhr, dass ihr Kind nach der Geburt nur wenige Minuten leben werde, gab ein ergreifendes Zeugnis davon, warum sie sich dafür entschied, dieses Kind zur Welt zu bringen.
Eine Mutter, die in der ehemaligen DDR ihr Kind abgetrieben hatte, sprach von ihren seelischen und körperlichen Schmerzen, von „kaputten Beziehungen“, von Schuldvorwürfen und Süchten nach der Abtreibung ihres Kindes.
Maria Schmidt, die ihren früh verstorbenen Ehemann liebevoll bis zum Tod begleitet hatte, berichtete davon, wie diese Zeit der Sterbebegleitung sie persönlich und die Beziehung zu ihrem Mann gestärkt hatte. Ihr Plädoyer: „Liebe bis zuletzt statt Sterbehilfe!“

Kommentare

3 Antworten

  1. Alexandra Linder behauptet, in § 219 stünde nicht drin, „Abtreibung sei ein Frauenecht“
    Dass Abtreibung ein Frauenrecht ist, kann man bei richtiger Auslegung des Grundgesetzes ableiten.
    Da gibt es das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
    Die Abtreibungsgegner behaupten, durch Abtreibung werde in die Rechte „anderer“, also des Embryos, eingegriffen.
    Das halte ich für ein Gerücht.
    Der Embryo ist kein „anderer“, kein Mensch,sondern nur ein Zellklumpen.
    Dann gibt es das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
    Wenn eine Frau einem Embryo gegen ihren Willen neun Monate freie Kost und Logis in ihrem Bauch gewähren soll, wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Frau nachhaltig angetastet.
    Und schlussendlich gibt es ein Verbot der Zwangsarbeit, niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden ausser im Rahmen einer herkömmlichen, für „alle“ gleich Dienstpflicht.
    9 Monate Schwangerschaft mit allem Drum und Dran sind körperliche Schwerarbeit und wenn frau infolge Abtreibungsverbot dazu gezwungen wird, ist es Zwangsarbeit und da Männer nicht schwanger werden können, ist es auch keine für „alle“ gleiche Dienstpflicht.

  2. Prof. Dr.Holm Schneider vergleicht den Pränatest mit der „Eugenik“ im III. Reich, der Ermordung von Menschen.
    Mit diesem Vergleich wird unvergleichbares verglichen.
    Die Nazis ermordeten Menschen, die bereits geboren waren, Embryonen dagegen sind keine Menschen und sind auch nicht geboren.
    Ich will solche Vergleiche nie wieder hören oder lesen.

  3. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der BUndesregierung für Behinderte, hat Recht, wenn er sagt
    „…man hat Würde, weil man Mensch ist…“
    Sicher, die Frage ist nur: Wann ist ein Mensch ein Mensch?
    Ab der Zeugung oder ab der Geburt?
    Herr Hüppe meint, ab der Zeugung, ich meine, ab der Geburt.
    Frage:
    Wer von uns beiden hat Recht?

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