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Fakten zu „Ehrenmorden“ in Deutschland

Studie des Max-Planck-Instituts im Auftrag des BKA

Eine im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) im Jahre 2011 erschienene Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht gibt erstmalig einen detaillierten Überblick über sog. „Ehrenmorde“ in Deutschland. 

Auf der Basis einer Vollerhebung aller bekannt gewordenen Fälle von Ehrenmorden in Deutschland beabsichtigt die Studie eine systematische und empirische Bestandaufnahme dieses Phänomens.

Zwischen 1996 und 2005 wurden 78 Fälle mit 109 Opfern und 122 Tätern von entsprechenden Delikten erfaßt, ein Viertel hiervon betrifft die Ermordung junger Frauen durch Blutsverwandte.

Doppelt so viele „Ehrenmorde“ wie angenommen

Die wahrscheinlich wichtigste Erkenntnis der Studie ist, daß fast doppelt so viele Delikte im Namen der Ehre begangen wurden wie bisher angenommen.

Die Kriminologen Julia Kasselt und Dietrich Oberwittler kommen allein in Deutschland auf durchschnittlich 7 bis 10 Fälle pro Jahr. Grund hierfür kann ein wenig vorhandenes Bewußtsein der westlichen Gesellschaft für dieses Phänomens sein. So wurde erst im Jahr 2009 der Begriff „Ehrenmord“ im Duden aufgenommen.

Gleichzeitig betonen die beiden Forscher aber auch, daß die durchschnittliche Zahl der „Ehrenmorde“ in Deutschland nicht gestiegen ist. Allein durch das enorm zunehmende Medieninteresse habe ein gegenteiliger Eindruck entstehen können.

Zentrales Thema der von Kasselt und Oberwittler untersuchten „Ehrenmorde“ ist die Unterwerfung der weiblichen Sexualität: „Das zugrunde liegende Motiv eines Ehrenmords ist, daß der Frau das Recht auf freie Lebensgestaltung abgesprochen wird“, so Rechtsanwältin Gülşen Çelebi im Interview mit der IGFM (Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte).

Die Partnerwahl zum Beispiel gilt als Familienangelegenheit. Weitere Gründe für ein solches Tötungsdelikt seien unter anderem angebliche Untreue oder Trennungsgedanken der Frau in einer „legitimen“ Partnerschaft,  ein zu „westlicher“ Lebensstil oder sogar die Vergewaltigung einer Frau, die in der Familie als Schande angesehen werden kann.

Verhält sich eine Frau nicht nach den Regeln der islamischen Strukturen ihres Elternhauses, beschmutzt sie nach Auffassung der Täter deren „Ehre“.

Nach den Geburtsländern der Täter dominiert die Türkei mit 63,3%, danach folgen arabische Länder mit 14,2%, Länder des ehemaligen Jugoslawien (inklusive Kosovo) und Albanien zusammen mit 7.5%, Deutschland mit 9,2% und Pakistan und Afghanistan zusammen mit 5,8%.

Überraschend hohe Zahl ermordeter Männer

Ein überraschendes Ergebnis der Studie ist die hohe Anzahl ermordeter Männer. Rund 43% aller getöteten Personen waren Männer. Diese Zahl widerspricht dem stereotypen Bild, daß allein Frauen Opfer seien. Auch durch Tötung eines Mannes könne nach Ansicht der Mörder in bestimmten Fällen „die Ehre wieder hergestellt“ werden.

Männer, die Opfer von „Ehrenmorden“ werden, sind oftmals selbst die Geliebten einer Frau. Als neuer, „nicht legitimer“ Partner oder Vater eines unehelichen Kindes werden sie umgebracht.(…) Oder aber sie waren selbst von Angehörigen dazu bestimmt, einen Ehrenmord zu vollstrecken und verweigerten dies. Der Betreffende wird somit selbst zum Opfer.

Aus Gründen der „Ehre“ werden meist junge Menschen ermordet. Die meisten Opfer waren zwischen 18 und 29 Jahren alt, sieben Prozent waren noch minderjährig.

Anders bei den Tätern: Hier sprechen die Forscher größtenteils von Männern in der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre. Frauen als alleinige Täterinnen sind praktisch ausgeschlossen, sie spielen aber als Mittäterinnen eine Rolle.

Von den 122 in der Studie berücksichtigten Tätern waren neun weiblich. Die Wiederherstellung der Familienehre sei im Normensystem, das das Phänomen Ehrenmorde hervorbringt, eindeutig Männersache, schreiben die Kriminologen Kasselt und Oberwittler.

Zum Täterkreis läßt außerdem sagen, daß er größtenteils im Ausland geboren ist und als schlecht integriert gilt. Nur knapp 10% der ermittelten Täter wurden in Deutschland geboren. Dagegen werden fast keine Taten von Einwanderern der zweiten und dritten Generation begangen.

Blickt man auf den sozialen Status der Täter, ergibt auch hier sich ein klares Bild: Während ein Drittel der verurteilten Personen vor der Tat überhaupt keiner Arbeit nachging, überwiegt unter den berufstätigen Tätern „die Gruppe bildungsferner Einwanderer“.

Betreffs  Verbesserungsvorschlägen hat Rechtsanwältin Gülşen Çelebi im Interview mit der IGFM klare Forderungen sowohl an Deutsche als auch an Zuwanderer. Von Zuwanderern müsse erwartet werden, Kenntnisse der deutschen Sprache vorzuweisen. Besonders wichtig sei außerdem ein Wille zur Integration in die deutsche Gesellschaft, was Schulbildung, Bereitschaft zur Berufstätigkeit und Gesetzestreue beinhalte.

Wichtig ist auch, ausländische Frauen über ihre Rechte zu informieren. Viele der potentiellen Opfer wissen nicht, daß ihnen hier geholfen werden kann. Einige von ihnen wissen nicht einmal, daß es Frauenhäuser gibt.

Hinzu kommt auch, daß das verinnerlichte Konzept von Ehre und Schande aus der Kultur des Nahen Ostens viele Frauen zögern läßt, Hilfe aufzusuchen. Außerhalb ihrer eigenen Familien kennen sie oft niemanden. Viele von ihnen hätten außerdem Angst, um Hilfe zu bitten.

Um das Bewußtsein für „Ehrenmorde“ bei Deutschen zu stärken, brauche man eine Sensibilisierung gerade der Personen, die beruflich mit Gewalt in Migrantenfamilien zu tun bekommen.

Zudem sollte die gesamte Gesellschaft verdeutlichen, daß sie die Gewalt  und Verstöße gegen das Gesetz nicht toleriert: „Jeder, der behauptet, häusliche Gewalt im Einwanderermilieu sei eine Ausnahme, die man nicht aufbauschen dürfe, macht sich mitschuldig an der Banalisierung des Leids“, stellt Rechtsanwältin Çelebi kritisch fest.

Quelle: IGFM in Frankfurt

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