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IRAN: Entrechtung der Frauen, Christen-verfolgung, Hinrichtung Homosexueller

Islamische Diktatur contra Menschenrechte

Beispielhaft für die systematische Missachtung von Verträgen im Iran ist die Entrechtung von Frauen und Minderheiten. Der Iran hat völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge unterschrieben und ratifiziert – Verträge, zu deren Vertragsstaaten auch Deutschland gehört. IGFM-menschenrechtede-8174_01_dd53c02859

Die iranische Regierung brüstet sich mit diesen Abkommen. Teheran macht aber – inzwischen seit Jahrzehnten – nicht die geringsten Anstalten, sie auch nur ansatzweise einzuhalten, erklärt die IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte).

Folter und Tod für christliche Ex-Muslime

Nichtmuslime werden im Iran systematisch diskriminiert. Angehörigen „geschützter Religionen“ – Christen, Juden und Zoroastrier – wird ein Existenzrecht „gewährt“. Ehemalige Muslime, die Christen wurden, sind praktisch rechtlos. 4077304320

Beispielhaft nennt die IGFM einen der international bekanntesten politischen Gefangenen im Iran: Pastor Saeed Abedini. Der 35-jährige Ex-Muslim ist zur Zeit in einer mit 80 Häftlingen vollgestopften, fensterlosen und unterirdischen Zelle eingesperrt, die für 20 Personen angelegt ist. Abedini ist für seine Arbeit als Pastor willkürlich verhaftet, misshandelt und gefoltert worden – obwohl er in keiner Weise gegen iranisches Recht verstoßen hat.

Durch die Tritte bei „Verhören“ erlitt er innere Verletzungen, die nach wie vor in seinen Magen bluten. Ärzte des Gefängnisses und eines Zivilkrankenhauses fordern seit über einem Jahr, dass er wegen der Misshandlungen operiert werden muss – doch die Behörden verweigern ihm die dringend notwendige Hilfe. Monatelang sah Abedini kein Sonnenlicht. In der Einzelhaft brannte das Kunstlicht in seiner winzigen Zelle Tag und Nacht.

Eine Matratze hatte er nur kurz, nachdem er nach einem „Verhör“ in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Als die Wärter ihn wieder abholten, schlugen und demütigten sie ihn vor dem schockierten Krankenhauspersonal. Seine Peiniger machen ihm immer wieder deutlich, dass es nur einen einzigen Weg in die Freiheit gäbe: Er muss wieder Muslim werden.

Systematische Entrechtung von Frauen

Nach Ansicht der IGFM ist vielen Europäern nicht klar, in welchem Ausmaß Frauen und Mädchen nach dem islamischen Recht diskriminiert und entrechtet werden„Recht“ auf sexuellen Gehorsam der Ehe-„Frau“Nach der im Iran geltenden Scharia hätten Ehemänner „das Recht“, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser „Rechts“-Logik kann es Vergewaltigungen in der Ehe „nicht geben“.  
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Auch häusliche Gewalt werde im Iran mit Verweis auf den Koran und islamische Überlieferungen gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen – wenn er „Ungehorsam fürchte“. Nach islamischem Recht stellten Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar.

Gleichzeitig könnten muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Komme es zum Rechtsstreit, so gelte – mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb so viel wie die eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen

Verheiratung weiblicher Kinder nach Mohammeds Vorbild

Besonders alarmierend ist die Verheiratung sehr junger Mädchen. Das reguläre Mindestheiratsalter für Mädchen liegt theoretisch bei 13 Jahren. Doch die Verheiratung von Mädchen unter 13 Jahren ist nach Angaben der IGFM in der Islamischen Republik möglich und gängige Praxis. Notwendig ist lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung, die problemlos erhältlich ist.
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Grundlage für diese Rechtspraxis ist nach Angaben der IGFM die Berufung auf das Vorbild des Propheten Mohammed, der im Alter von über 50 Jahren seine sechsjährige Lieblings-„Frau“ Aischa heiratete. Er „konsumierte“ die Ehe nach islamischer Überlieferung, als sie neun Mond-Jahre alt war, also etwa 8 2/3 heutiger (Sonnen-)Jahre. 

Der Staatsgründer der Islamischen Republik, Ayatollah Khomeini, stellte die offizielle Rechtslage der schiitisch-dschaf’aritischen Rechtsschule dar und formulierte eine noch heute gültige Rechtsentscheidung („hukm“): Danach ist es erlaubt, eine „Ehefrau“ zu haben, die jünger als neun Jahre alt ist.

Khomeini hält ausdrücklich fest, dass mit Vollendung des neunten Lebensjahrs die „Ehefrau“ entjungfert werden darf. Die „übrigen Genüsse“ seien aber auch vorher kein Unrecht, „selbst beim [weiblichen] Säugling“. Khomeini nennt als Beispiele „Berühren mit Begierde“ und ein Wort, dass oft mit Analverkehr über-setzt wird, aber wohl im Sinne von „Schenkelverkehr“ gemeint wurde, da Anal- und Oralverkehr in der Regel als nicht islamkonform angesehen werden.

Verfolgung und Hetze gegen Homosexuelle 

Die Islamische Republik dringt mit schwersten Sanktionen bis in die intimsten Bereiche des Privatlebens seiner Bürger ein. Im Iran kann nach dem dort geltenden islamischen Strafrecht einvernehmliche Sexualität zwischen Männern mit dem Tod bestraft werden, bei Frauen mit 100 Peitschenhieben.DSC00254

Ein offenes Leben gleichgeschlechtlicher Orientierung ist im Iran unmöglich. Homosexuelle Partnerschaften existieren im Iran nur in völliger Heimlichkeit. Bei einer Entdeckung werden die Opfer drangsaliert, willkürlich verhaftet und misshandelt, erklärt die IGFM. Vermutlich wurden im Iran bereits mehrere tausend Menschen allein wegen ihrer Homosexualität getötet.

Den bisherigen Gipfel der staatlichen Hetze markierte nach Auffassung der IGFM einer der bedeutendsten Geistlichen der Islamischen Republik.  Großayatollah Abdollah Javadi-Amoli erklärte am 16. April 2012 in der heiligen Stadt Qom bei einem Kongress islamischer Geistlicher, dass Homosexuelle ausgelöscht werden müssten. Homosexuelle seien nach dem Koran und der islamischen Überlieferung „minderwertiger als Hunde und Schweine“. Westliche Politiker, die Homosexualität entkriminalisierten, seien ebenfalls  „niedriger als Tiere“.

Quelle: http://www.igfm.de/ne/?tx_ttnews[tt_news]=3008&cHash=7df231c6a3c98237c456dcd18040b3d4

Fotos: IGFM  – Gemälde: Evita Gründler

Kommentare

Eine Antwort

  1. Diesem menschenverachtenden Regime nach den Vorgaben des vorbildlichsten Menschen
    Mohammed huldigte auch die bayerische „C“SU-Wirtschaftsministerin Ilse Aigner durch das
    Tragen eines Kopftuches während ihres Besuches in Teheran, die es allerdings in ihrem
    eigenen Lande bei der Unverletzlichkeit der Menschenwürde von Ungeborenen auch nicht so
    eng sieht. Wenn allerdings in ihrem „C“SU-Bezirk ein Parteimitglied das Wort Neger gebraucht, sieht sie das als Rassimus und die Prüfung eines Parteiausschlusses für gerecht-
    fertigt. Auch in Bayern gilt die politische Korrektneß längst als Maßstab in der konkreten
    Politik. Man empfindet es offenbar auch ganz normal, daß auf dem höchsten Berg Deutsch-
    lands, nämlich der Zugspitze, ein muslimischer Gebetsraum die Besucher erwartet. Wenn es
    um den Mammon geht, kennt man keine Grenzen in der Selbstverleugnung mehr.

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