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Kammergericht Berlin gibt Gabriele Kubys Klage in wesentlichen Punkten recht

Die bekannte katholische Publizistin und Gender-Kritikerin Gabriele Kuby (siehe Foto) setzte sich am vergangenen Mittwoch nach insgesamt eineinhalb Jahren Rechtsstreit in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durch.

Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück „Fear“ besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Soziologin.

Kuby war dort neben anderen Intellektuellen als „Untote“ und „Zombie“ beschimpft worden, als „Wiedergänger aus der Vergangenheit“, behaftet mit einer Rhetorik und einem Vokabular „aus Zeiten des Nationalsozialismus“.

Zudem wurde ihr dort unterstellt, „gegen Juden zu hetzen“ und nach einem totalitären Staat sowie nach „Faschisten und Faschistinnen“ zu rufen. Hierfür waren ihr im Stück manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt und mit ihrer eigenen Stimme dem Publikum präsentiert worden.

Kuby und die Kanzlei Steinhöfel mahnten daraufhin die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ab. Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung  – mit Erfolg.

So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u. a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: „Ich bin Gabriele Kuby… und hetze gegen Juden.“ Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung“ handele, für die es „keine Grundlage“ gebe.

Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein „vertrocknetes Stück Holz… eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele“ sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten.

Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach „Faschistinnen und Faschisten“, rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis € 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

„Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit“, erklärt Kuby: „Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“

https://www.gabriele-kuby.de/

Kommentare

10 Antworten

  1. http://www.heymanns-download.de/rechtsnews/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=381720&cHash=de7cf6c82a32be0967d313941f519c1f

    Das Gericht stellt das noch anders da:

    „Eine christlich-konservativ ausgerichtete Publizistin hat einen gegen die Schaubühne geführten Prozess in zweiter Instanz nur teilweise gewonnen und überwiegend verloren.“

    Urteil des KG Berlin vom 18.07.2018, Az.: 24 U 104/17
    Quelle: Pressemitteilung Nr. 27/2018 des KG Berlin vom 20.07.2018

  2. Es ist zutreffend, daß das Urteil nicht in allen Punkten Frau Kuby Recht gibt. Umso mehr leider, da die Prozeßkosten zu 2/3 Frau Kuby zu tragen hat. Darüber hinaus: Man darf vermuten, daß die den gegnerischen Parteien aufgegebenen Lasten letzten Endes von der „Kulturförderung“ des Landes Berlin getragen werden.

    Also insgesamt: Der Ehrenschutz ist im „Rechtsstaat“ BR Deutschland auf den Hund gekommen. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Berliner Kammergerichts doch schon erfreulich.

  3. Ebenso herzliche Glückwünsche von mir, ich habe mich gefreut über den Mut von Frau Kuby, obwohl ich es unmöglich finde, dass sie sich mit 69% an den Kosten beteiligen muss!
    Der Staat weiß wohl inzwischen selber nicht mehr, was er glauben, verteidigen und schützen muss!

  4. Frau Kuby mit ihren erscheinungsbewegten Veröffentlichungen ist nun wirklich nicht mein Fall. Sie gibt sich scheinbar konservativ und dogmatisch, nur um im nächste Moment an der kirchlichen Lehre vorbei irgendwelche fragwürdigen, von der Kirche nicht anerkannten oder gar abgelehnten „Privatoffenbarungen“ unter die Leute zu bringen. So kirchentreu, wie sie tut, ist sie doch gar nicht. Zusätzlich ist diese selbstgefällige Art, mit der sie aufrtitt, sicher nicht jedermanns Sache.

    Nun ist ihr etwas passiert, was man wirklich niemandem wünschen mag.
    Und das ist nun wirklich ein Skandal, wie man mit ihr umgegangen ist.

    Solche Beleidigungen und boshaften Unterstellungen, gefälschten Tondokumente als künstlerische Freiheit auszugeben, sind menschenverachtend.
    Künstlerische Freiheit auf staatlich subenventionierten Bühnen zählt wohl mehr als die Achtung der Würde eines Mitmenschen. Meinungsfreiheit gilt auf Bühnen scheinbar nur in eine Richtung.
    Ich finde es sehr bedauerlich (und sehr unfair), dass Frau Kuby mehr als die Hälfte der Prozesskosten bestreiten muss und man ihr keinen Schadensersatz zugebilligt hat.
    Was seit anderthalb Jahren an Rufschädigung über die Bühne ging, kann ja gar nicht mehr gut gemacht werden.
    Man wird sich fragen, wer das nächste Opfer ist, dessen Ruf im Namen der Kunst und einer Mainstream-Kultur auf einer Theaterbühne zerstört werden soll.

    1. vielleicht darf man sich mal an den weisen Kommentar von Prof. Karl Rahner erinnern:
      “ Wenn der Christ der Zukunft kein Mystiker wird, wird er nicht mehr sein.“ Frau Kuby hat den Mut, dazu zu stehen, Medjugorje eine in diese Zeit gestellte Bedeutung zu geben,und sie deshalb mit solchen Bemerkungen zu kritisieren, ist nonsens.

  5. Die FAZ schreibt über das Urteil:

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buehne-und-konzert/kammergericht-entscheidet-im-fall-schaubuehne-gegen-kuby-15702936.html

    Das Berliner Kammergericht urteilt im Streit zwischen der Publizistin Gabriele Kuby und der Schaubühne um das Stück „Fear“. Beide Seiten sehen sich als Sieger.

    Gabriele Kuby sieht sich als Gewinnerin dieses Rechtsstreits. Falk Richter und die Schaubühne hätten die künstlerische Freiheit „missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören,“ teilte sie mit. Dem habe das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.

    Aus Sicht der Schaubühne jedoch wurde die Klage überwiegend abgewiesen. Das sei an den weiterhin zugelassenen Passagen des Stücks erkennbar und an der Kostenverteilung. Gabriele Kuby habe 69 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen, auf Schaubühne und Falk Richter entfielen jeweils 15,5 Prozent der Kosten. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe werde man gemeinsam mit Falk Richter entscheiden, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden.

    Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche der Klägerin hat das Berliner Kammergericht zurückgewiesen.

  6. Die einseitig theoretisierende Gender Mainstreaming-Ideologie begeht den fundamentalen Irrtum, die als entscheidende menschliche Gegebenheit vorliegenden neurophysiologischen Unterschiede in den Gehirnen von Frau und Mann völlig auszuklammern bzw. fälschlicherweise zu behaupten, diese festgelegten Gegebenheiten um– bzw. dekonstruieren zu können.

    [Einzelheiten bezüglich unüberbrückbarer Unterschiede in den Gehirnen von Frau und Frau sind in dem Buch:

    „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über
    die Irrtümer der Gender-Ideologie, 3. Auflage, Verlag
    Logos Editions, Ansbach, 2013 nachzulesen]

    Siehe auch in den hierzulande weitgehend unbekannten Studien
    z. B. von Prof. Annica Dahlström, Uni Göteborg: Innerhalb
    der letzten 15 – 20 Jahre einen Anstieg psychischer Erkrankungen bei schwedischen Mädchen um 1000 Prozent, Depressionen um 500 Prozent; Suizidrate finnischer Mädchen ist die höchste in Europa. [siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung
    der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014, ISBN 978-3-9814303-9-4] und

    „Es trifft Frauen und Kinder zuerst – Wie der
    Genderismus krank machen kann“, Verlag Logos Editions, Ansbach,
    2015:

    Moderne Gehirnforschung bestätigt die Unterschiedlichkeit von Mann und Frau
    Veröffentlicht: 7. Dezember 2013 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: FORSCHUNG / Wissenschaft / Technik |Tags: Gehirnforschung, Gender-Mainstreaming, Geschlecht, Geschlechter, Männer, Pennsylvania, Prof. Spreng, Studie,Unterschiede | 5 Kommentare
    „Gott schuf sie als Mann und Frau“ – so heißt es im 1. Buch Moses (1,27) am Anfang der Bibel. Doch die Anhänger des „Gender-Mainstreaming“ bestreiten grundsätzliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. BILD0230
    Genderisten sind der Ansicht, dass die Verschiedenheit nur kulturell konstruiert ist. Gender steht aus ihrer Sicht für das „soziale“, angeblich von der Gesellschaft anerzogene Geschlecht. Was nur anerzogen sei, lasse sich auch umerziehen, so ihre These.
    Und diese vermeintliche Erkenntnis soll zur Grundlage aller gesellschaftlichen Entscheidungen und Prozesse gemacht werden (daher der Ausdruck „Mainstreaming“). Das bedeutet aus der Sicht der Genderforscher: Geschlechtsunterschiede müssen bis auf die unvermeidbaren Äußerlichkeiten eingeebnet werden.
    Studie aus USA widerspricht Gender-Thesen
    Doch eine aktuelle Studie der US-amerikanischen Universität von Pennsylvania widerspricht den Theorien der Genderisten. Demnach „ticken“ Männer und Frauen im Gehirn unterschiedlich. Die Wissenschaftler in Philadelphia stellten fest, dass männliche Hirnhälften mehr Nervenbahnen aufweisen als weibliche. Dafür punktet das weibliche Denkorgan mit mehr Brücken zwischen den beiden Seiten. Dementsprechend verteilen sich Stärken und Schwächen der Geschlechter.
    Die Studie der Gehirnforschern beruht auf der Untersuchung von 949 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Wissenschaftlerin Madhura Ingalhalikar und ihr Team nutzten ein Verfahren, dass die Bewegung von Wassermolekülen im menschlichen Denkorgan sichtbar macht und so Rückschlüsse auf Zahl, Verlauf und Länge der Nervenfasern ermöglicht.
    Frauen sprachlich begabter, Männer räumlich
    So stellten die Forscher fest, dass Männer-Hirne offenbar für eine Kommunikation innerhalb der Hirnhälften optimiert seien. Eine frühere reine Verhaltensstudie mit deutlich mehr Probanden hatte ergeben, dass sich Frauen besser Wörter und Gesichter merken können, generell aufmerksamer sind und ein besseres soziales Erkenntnisvermögen haben. 120505288_BV_July und Mike
    Dafür konnten die Männer räumliche Informationen besser verarbeiten und Bewegungen besser koordinieren. Derartige Beobachtungen führten in Deutschland bereits zu Buchtiteln wie „Warum Männer nicht zuhören und Frauen schlecht einparken.“
    Für den Gehirnforscher und bekennenden Christen Prof. Manfred Spreng aus Erlangen kommen die Feststellungen der Universität in Philadelphia nicht überraschend. Die Verschiedenheit der Geschlechter liege in der „Optimierungsabsicht“ des „genialen Schöpfer-Gottes“ begründet, sagte er auf Anfrage der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.
    Leidtragende des Genderwahns sind die Kinder
    Danach sollten sich Mann und Frau ergänzen. Wer sie gleichmachen wolle, „vergewaltige“ beide Geschöpfe. Die Leidtragenden seien die Kinder und Familien.
    Der hohe Anteil depressiver kranker Mädchen und Frauen in Schweden sieht er als Folge der konsequenten Gender-Erziehung an, die insbesondere Frauen ihrer Identität beraube. Frausein werde damit häufig nur auf das Äußerliche reduziert.
    Naturwissenschaftler in aller Welt sähen die Unterschiede der Geschlechter ähnlich wie er, so der emeritierte Professor, wollten sich aber nicht „politisch unkorrekt“ äußern. Er befürchtet, dass sich Gender-Anhänger von den empirischen Feststellungen der US-Studie nicht beeindrucken lassen: „Sie meinen, sie hätten die bessere Theorie.“
    Dr. Spreng arbeitet gerade an der vierten Auflage eines Buches zum Unterschied der Geschlechter, das im Januar erscheinen soll (Titel: „Vergewaltigung der sexuellen Identität“).Darin beschreibt der Professor zahlreiche neurophysiologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die weder durch Erziehung, noch durch sozio-kulturelle Veränderungsbestrebungen überbrückbar seien.
    Ferner geht er auf die Gefährdung der Gehirnentwicklung von Kindern durch Gender-Mainstream-Aktivitäten ein.
    Quelle: http://www.idea.de

    http://www.christuswege.net/

  7. Seltsam, dass man hier durch mehrere Instanzen gehen muss, bei einer angeblichen Schmähung von C.Roth und Konsorten werden gleich in erster Instanz heftige Strafen ausgesprochen.

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