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Linkspartei und Grüne gegen Beratungspflicht Familienausschuß des Bundestags widerspricht

Zum Beschluss des Familienausschusses im Deutschen Bundestag, den Antrag der Linksfraktion (Drucksache 19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung abzulehnen, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto):

Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und § 218a bleibt bislang auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Für den umstrittenen Antrag der Linksfraktion stimmten im Familienausschuss außer den Linken selbst lediglich die Ausschussmitglieder der Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.

Die ALfA hatte im Vorfeld bereits sämtliche Bundestagsabgeordnete angeschrieben, über die teils gravierenden Risiken und Spätfolgen für Frauen bei Abtreibungen informiert und darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Beratung und Aufklärung hierüber nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden darf, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann.

Dass dieser Antrag mit so großer Deutlichkeit im Familienausschuss abgelehnt wurde, ist erfreulich.

Bedauerlich ist, dass Abgeordnete der Grünen gemeinsam mit den Linken versuchen, das Recht auf Leben in Deutschland aufzuweichen – und dies aus Anlass einer Krise, in der für uns alle der Schutz des Lebens eine besondere Verpflichtung ist.

Linke und Grüne scheinen hier mit zweierlei Maß zu messen:

Anlässlich der Äußerungen von Boris Palmer zur Corona-Krise hatte es noch geheißen: „Unsere Verfassung ist eindeutig: Menschenwürde heißt auch, dass die Gesundheit jedes Menschen geschützt wird. Egal, wie alt wir sind“, so die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt.

Und Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linkspartei, meinte auf Twitter: „Jeder Mensch ist gleich viel wert und seine Würde unantastbar. Wer das in Frage stellt, begibt sich auf den Weg in die Barbarei.“

Schade, dass diese Erkenntnisse nicht bis in die Debatte im Familienausschuss hinein gereicht haben.

Quelle: ALFA-Newsletter

 

Kommentare

4 Antworten

  1. Sehr schön, der EInsatz hat sich gelohnt.
    Da wird die Pandemie für die Aussetzung der Beratung für Schwangere in Not missbraucht, um endlich den Paragrafen 218 a und auch 218 abzuschaffen. Abscheuliches Handeln.
    Freut mich, dass der Familienaussschuss das erkannt hat und widerspricht.

    Die Abtreibngsbefürworter werden immer dreister. Maximum fordern und dann scheibchenweise etwas von der Politik bekommen. Hoffentlich werden die weiterhin Widerspruch ernten.

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