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Rems-Murr: CDU kritisiert grün-rote Reform des Landes-Bildungsplans

CDU-Kreisverband unterstützt Petition gegen „Bildungsplan 2015“

Die CDU Rems-Murr lehnt die Bildungsplanreform der grün-roten Landesregierung in der beabsichtigten Form ab. Unsere Schulen müssen ein Ort der Vermittlung von Wissen, Werten und Orientierung bleiben, und dürfen nicht zum Experimentierfeld parteipolitischer und
ideologischer Vorstellungen werden. paragraph_300x3001

Die CDU Rems-Murr hält daher die Vermittlung der grünroten sexuellen Vielfalt, wie sie die im Bildungsplan 2015 vorgesehen ist, für falsch.

„Das Wissen und die Aufklärung über verschiedene Formen der sexuellen Orientierung von Menschen soll und muss seinen angemessenen Platz in den Bildungsplänen unserer Schulen haben. Ebenso soll und muss die Toleranz gegenüber allen Menschen, gleich welcher sexuellen Orientierung, als Grundlage eines menschlichen Miteinanders vermittelt werden.

Die CDU Rems-Murr lehnt jedoch die grün-rote „sexuelle Vielfalt“ im Sinne einer gleich gewichteten Vermittlung aller sexuellen Orientierungen ab. In unserem Menschenbild ist die klassische Familie, bestehend aus Mutter, Vater und Kindern von zentraler Bedeutung“, erklärt der Kreisvorsitzende Dr. Joachim Pfeiffer.

„Wir begrüßen die öffentliche Petition zum Bildungsplan 2015 und die Positionen der Landeskirchen. Der große Zuspruch, auf den die Petition in der Bevölkerung trifft, zeigt den großen Diskussionsbedarf zu dem Thema bei den Bürgern. bildungsplan_bw_petition_logo13_e7fe0bc824
Die grün-rote Landesregierung um Ministerpräsident Kretschmann kann sich einer öffentlichen und ergebnisoffenen Diskussion über diese tiefgreifenden Änderungen an den Bildungsplänen nicht mehr verschließen und einfach zur Tagesordnung übergehen“, erläutert Dr. Pfeiffer weiter.

Gegen Verunglimpfung kritischer Stimmen

„Genauso entschieden wenden wir uns aber auch gegen jeden Versuch, eine solche Diskussion zu hetzerischen, verunglimpfenden oder diskriminierenden Wortmeldungen zu missbrauchen! Diese Diskussion muss in aller Offenheit und ohne gegenseitige Diffamierungen geführt werden“, verdeutlicht Ulrich Witzlinger, stellv. CDU-Kreisvorsitzender.

Wer den Anspruch erhebt, Leitprinzipien für den Bildungsplan zu erstellen, der muss sich an den ihm selbst vorgegebenen Grundlagen orientieren. Dazu gehört in erster Linie die Verfassung des Landes Baden-Württemberg, vor allem mit seinen Artikeln 6 (Schutz von Ehe und Familie) und Artikel 12 (Erziehungsziele).

Bildungsplan entspricht nicht den Verfassungszielen

Die von grün-rot beabsichtige Bildungsplanreform entspricht diesen Verfassungsgeboten in zentralen Punkten nicht.

Wer weiter den Anspruch erhebt, über den Bildungsplan Toleranz, Nicht-Diskriminierung und Vielfalt zu vermitteln, der darf sich dabei nicht, wie grün-rot, eindimensional nur auf Toleranz gegenüber sexueller Orientierung beschränken.
Toleranz, wie sie unseren Kindern vermittelt werden sollte und wie sie unsere Rechtsordnung vorsieht, ist sehr viel umfassender. Sie umfasst Toleranz gegenüber dem jeweiligen anderen Geschlecht, gegenüber Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften, gegenüber Behinderten, anderen Kulturen oder sozial Schwächeren.

Verdacht der Indoktrinierung in Schulen

Die Einseitigkeit der grün-roten Auslegung des Toleranzbegriffs legt den Verdacht einer Indoktrinierung im Sinne der LSBTTIQ- Interessengruppen mit Hilfe des Bildungsplans nahe. Dies lehnt die CDU Rems-Murr ab.

Die CDU Rems-Murr hält die im Bildungsplan genannten Leitprinzipien Berufliche Orientierung, Nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Prävention und Gesundheitsförderung sowie Verbraucherbildung grundsätzlich für richtig. Diese waren auch schon bisher Gegenstand der Bildungspläne. Sie hält es aber nicht für sinnvoll, die Bildung junger Menschen auf diese fünf Leitprinzipien zu verengen.
Entscheidende Leitprinzipien fehlen, beispielsweise die Vermittlung der Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für sich und für andere, in der Ehe, in der Familie, im Berufsleben und in Vereinen. Auch dieser Mangel lässt befürchten, dass grün-rot bei der Gewichtung der Themen im Bildungsplan eigene ideologische und parteipolitische Ziele verfolgt.

Die CDU Rems-Murr fordert die Landesregierung und die sie tragenden Parteien auf, über die Leitprinzipien zur Bildungsplanung mit den Bürgerinnen und Bürgern, Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen in einen intensiven öffentlichen und ergebnisoffenen Dialog einzutreten und dessen Ergebnisse umzusetzen.
Waiblingen, den 17. Januar 2014
Ansprechpartner:  Andreas Niederle Pressesprecher der CDU Rems-Murr
Albert-Moser-Straße 30 in 71394 Kernen
andreas-niederle@arcor.de

Kommentare

8 Antworten

  1. Zitat: Die CDU Rems-Murr lehnt jedoch die grün-rote „sexuelle Vielfalt“ im Sinne einer gleich gewichteten Vermittlung aller sexuellen Orientierungen ab. In unserem Menschenbild ist die klassische Familie, bestehend aus Mutter, Vater und Kindern von zentraler Bedeutung“
    Also sieht anscheinend die CDU Rems-Murr Homosexuelle etc. als nicht gleichwertig an. Das kann man so deuten.

    1. Guten Tag,
      Ihre „Deutung“ ist dem Text fremd: dort werden keine Personen, sondern sexuelle Orientierungen unterschiedlich gewichtet. Die zentrale Bedeutung von „Ehe und Familie“ und deren „besonderer Schutz“ durch die staatliche Ordnung dürfen Sie gerne auch dem Grundgesetz entnehmen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Auch sexuelle Orientierungen sollten nicht unterschiedlich gewichtet werden. Da beginnt nämlich schon die Diskriminierung. Eine Ehe kann durchaus auch aus Mann + Mann oder Frau + Frau gesehen werden. Und eine Familie aus Mann + Mann + Kind(er) oder Frau + Frau + Kind(er).

        1. Guten Tag,
          wenn eine „unterschiedliche Gewichtung“ von sexuellen Orientierungen aus Ihrer Sicht bereits eine „Diskriminierung“ (also Benachteiligung) darstellt (wodurch besteht eigentlich konkret jene Benachteiligung lediglich wg. unterschiedlicher Gewichtung?), dann lassen Sie uns doch konsequenterweise wissen, ob dies auch für folgende „sexuelle Orientierungen“ gilt:
          Pädosex
          Inzest
          Sodomie.
          Werden Menschen mit einer solchen „sexuellen Orientierung“ dann aus Ihrer Sicht auch „diskriminiert“?
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

          1. Das ist jetzt absolut unlogisch! Das haben Sie jetzt bewusst provokativ geschrieben Pädophilie, Inzest und Sodomie sind strafbar.
            Homosexualität NICHT.
            Sie vergleichen Äpfel mit Birnen…..
            Ich habe unmissverständlich von schwulen und lesbischen Menschen geschrieben. Das ist ja auch das Thema!

          2. Guten Tag,
            Ihre Argumentation ist unlogisch: abgesehen davon, daß z.B. die „grüne Jugend“ die Strafbarkeit des Inzest unter Geschwistern aufheben will, war praktizierte Homosexualität von Männern noch in den 60er Jahren strafbar. Hätten sich zudem die grünen Forderungen (bis Ende der 80er Jahre erhoben) durchgesetzt, wonach sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern straffrei sein sollten, dann wäre auch dies strafrechtlich vom Tisch. Übrigens wurde Sex mit Tieren (Sodomie) erst im vorigen Jahr aus Tierschutzgründen verboten, nachdem er nämlich 1969 bei der damaligen liberalen „Strafrechtsreform“ erlaubt worden war.
            Freundlichen Gruß!
            Felizitas Küble

          3. Warum verbreiten Sie wissentlich Unwahrheiten? Erstens ist eine Überlegung von Teilen (!) der grünen Jugend nicht die Meinung der Partei. Zweitens war die Straffreiheit von Kindern NIE eine Forderung der PARTEI der Grünen – erst recht nicht bis „Ende der 80er Jahre“- sondern zu Beginn der 80er, also zu Beginn der Parteigeschichte, eine Idee einer Gruppe innerhalb der Partei, die ziemlich schnell in der Versenkung verschwand. Wo sind denn übrigens Ihre Belege dafür, dass „die Grünen“ bis Ende der 80er solche Forderungen stellten?
            Es wäre übrigens schön, wenn dieser Post nicht, wie etliche andere kritische Zuschriften von mir in der Vergangenheit, im Nirwana landen würde….

          4. Guten Tag,
            warum verbreiten Sie Unwahrheiten, sei es nun wissentlich oder unwissentlich (ich lasse das – im Unterschied zu Ihnen – fairneßhalber nämlich offen)?
            Erstens handelt es sich bet. Inzest nicht um „Überlegungen“, sondern um Forderungen und zB. eine Pressemitteilung (siehe hier: http://www.gruene-jugend.de/node/12169), zweitens nicht um „Teile“ der grünen Jugend, sondern um den Bundesverband derselben.
            Daß dies „nicht die Meinung der Partei“ ist, brauchen Sie hier durchaus nicht klarstellen, da ich ohnehin nicht von der grünen PARTEI, sondern von der grünen JUGEND schrieb.
            Übrigens war ich mir zunächst nicht sicher, ob die grüne Jugend allgemein gegen das Inzestverbot eintritt oder „nur“ beim Geschwistersex. Im Zweifelsfall zugunsten der Grünen schrieb ich daher für alle Fälle einschränkend „unter Geschwistern“.
            Wie die oben verlinkte Pressemeldung der grünen Jugend beweist, tritt dieselbe aber allgemein für Inzest-Straffreiheit ein. Die Fakten sind also noch schlimmer, als von mir zuvor dargestellt.
            Sodann schreiben Sie wahrheitswidrig, daß die Forderung nach Straffreiheit für Sex mit Kindern „nie eine Forderung der PARTEI der Grünen war“. Vielmehr sei dies „zu Beginn der 80er“ eine „Idee einer Gruppe innerhalb der Partei“ gewesen, die „ziemlich schnell“ in der Versenkung verschwunden sei.
            Die Fakten sehen auch hier ganz anders aus:
            1. Straffreiheit für Sex mit Kindern forderten mehrere grüne Landesverbände, darunter NRW, Baden-Württemberg und Berlin – und zwar wohlgemerkt im Jahre 1985 (eben nicht „Anfang der 80er“!). Das war zudem keine „Idee“ von Einzelnen, sondern das waren Parteitags- bzw. Vorstandsbeschlüsse.
            2. Doch damit nicht genug: Der Strafrechts-Paragraph 182 (Schutz Minderjähriger) sollte laut einem einstimmig (!) beschlossenen Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion (!) aus dem Jahre 1985 komplett gestrichen werden.
            Sodann beschweren ausgerechnet Sie sich abschließend, daß Posts von Ihnen nicht veröffentlicht worden seien, obwohl Ihre allesamt „kritischen“ (in Wirklichkeit häufig polemischen) Wortmeldungen von mir sehr oft freigeschaltet wurden.
            Haben Sie etwa einen Anspruch auf 100%-ige Veröffentlichung all Ihrer Kommentare? – Ist Ihnen zudem nicht bekannt, daß der Webseitenbetreiber auch für Leserkommentare presserechtlich bzw. juristisch haftet? – In Ihren „Posts“ wimmelte es öfter von unbewiesenen bis falschen Behauptungen gegen Dritte. Journalistische Kollegen wunderten sich schon mehrfach, daß ich Ihre oft unqualifizierten Kommentare überhaupt veröffentliche, zumal Sie nicht mit Ihrem Echt-Namen zu Ihren Attacken und Verunglimpfungen stehen.
            So haben Sie zB. auf meine Rückfrage vom 13.1. (also vor einer Woche), Ihre Anschuldigungen gegen die Hamburger Polizei zu belegen, bis heute (19.1.) nicht reagiert.
            (Siehe unter diesem Artikel: http://charismatismus.wordpress.com/2014/01/13/hamburg-polizeigewerkschaft-widerspricht-dem-anwalt-der-ultralinken-szene/
            Mit Ihren unseriösen Rundumschlägen ist nunmehr das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich werde von Ihnen keine weiteren Posts mehr freischalten.
            Freundlichen Gruß!
            Felizitas Küble

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