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Syrien: Der IS will Christen unterwerfen – Einführung der Kopfsteuer

Der Text in diesem Bild lautet: Verkündung des Urteils von Gott / für die Christen der Stadt al-Qaritin.

Darunter steht einmal in arabischer Kalligraphie und einmal (ganz klein) in lateinischen Buchstaben „Dimashq“, auf Deutsch: Damaskus. Datum: Thu al-Qa‘dah [11. Monat des muslimischen Kalenders] 1426.

Rechts daneben von unten nach oben:

Die Kopfsteuer („Dschizya“) für Andersgläubige ist zurück. Der Islamische Staat (IS) stellt sich in seiner Propaganda in die direkte Herrschaftsnachfolge von Mohammed und den „rechtgeleiteten“ Kalifen.

Um das zu unterstreichen, hat der IS in seinem Herrschaftsgebiet zahlreiche Regelungen aus der Zeit Mohammeds eingeführt. Wie damals schließt jetzt der IS „Schutzverträge“ mit unterworfenen Christen und besiegelt so die eigene Herrschaft.

Quelle und vollständiger Artikel hier: http://www.igfm.de/themen/religionsfreiheit/unterwerfungs-vertrag-fuer-christen/

Kommentare

6 Antworten

  1. Es ist schrecklich, was Andersgläubigen dort angetan wird. Aber auch viele Muslime leiden unter dem IS, auch wenn sie die „Dschizya“ nicht zahlen müssen.

    Ich frage mich aber: Dürfen Christen jetzt doch im IS-Gebiet bleiben? Bisher hieß es doch immer, sie müssten fliehen oder würden ermordet, wenn sie ihrem Glauben nicht abschwörten.

    Der Artikel sagt ganz richtig: Der „stellt sich“ in die direkte Herrschaftsnachfolge von Mohammed und den Kalifen. Er ist es aber nicht. Es hat von vielen islamischen Rechtsschulen Fatwen gegen den IS gegeben. Auch wenn es im Islam kein „Lehramt“ gibt, kann man sagen, der IS ist zumindest „schismatisch“, wenn nicht gar häretisch.

    Mir fällt auch auf, dass viele islamistische Terroristen vor ihrer Radikalisierung gar nicht besonders religiös waren. Viele haben auch ein beachtliches Vorstrafenregister. Viele IS-Kämpfer sind im Herzen wohl gar nicht gläubig, und ich wage zu behaupten, auch viele Anführer nicht.

    1. … das unterliegt nach islamischem Recht der reinen Willkür der „Herrscher“… Sie können die Ungläubigen töten, in jedem Fall aber total enteignen und der Rest ist Goodwill.

      Das sind eben diese barbarischen „Schutzverträge“ zwischen einem persönlichen „Herrscher“ und Untertanen zweiter Klasse. Sie nehmen sich heraus, mit ihm nicht konform zu gehen in der Religion, dafür müssen sie zahlen und sich entrechten lassen, andernfalls schützt er sie auch nicht als seinen Untertanen.

      Auch bei uns galt: „Cuius regio eius religio“.
      Wer nicht spurte, musste auch bei uns fliehen.

      1. Na ja, „cuius regio, eius religio“ war eine vereinbarte Notlösung nach jahrzehntelangen Glaubenskriegen und weniger eine Willkürhandlung der Herrschenden.

        Wer aber in Europa in genau der gleichen Lage war, waren die Juden. Sie unterstanden meines Wissens keinem christlichen Fürsten, deswegen mussten sie vom Kaiser selbst „geschützt“ werden. Und das ließ er sich fürstlich bezahlen. Manchmal kam er dieser Verpflichtung dann nach, manchmal nicht.

    2. Das liegt daran, daß viele Selbstmordattentäter ihr „gottloses“ Leben mit dem Selbstmord für Allah bereinigen wollen.
      Oftmals sind es Frauen, die nicht keusch lebten, oder Männer, die homosexuell sind, wie es bei dem flüchtigen Paris-Attentäter der Fall ist, der ein Bekannter in Homo-Bars war.
      Der Islam kennt keine Beichte und deshalb ist er auch so gefährlich, da er „Werke für Allah“ fordert.

  2. 2/83: Der Fluch Gottes (Allahs) über die Ungläubigen
    Mohammed sagt:: Aslem Aaslam Unterwirf dich > und du wirst sicher sein (eine Grundregel) Aber waren Sklaven jemals sicher? Noch nie!!

  3. Die Ablehnung der Bekehrung zum Islam mit Entrichtung der Kopfsteuer („Dschizya“) ist nach Islamischem Recht nicht für „Andersgläubige“ möglich, sondern nur für das „Volk des Buches“ (ahl al-kitab), also für Juden, Christen und Zoroastrier. Sonstige „Andersgläubige“, auch Atheisten und andere „Ungläubige“, sind vor die Wahl „Annahme des Islams oder Tod“ zu stellen.

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