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Kinderehen bleiben weiter verboten

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren 1 BvL 7/18, welcher das Verbot von Kinderehen bestätigt, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

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IGFM: Keinerlei Ausnahmen bei Kinder-Ehen!

Die stellv. CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner hat den Koalitionsbeschluss zur Aufhebung von Kinderehen verteidigt. Auf der Jahresversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erklärte die Politikerin:

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