In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seit Juni 2018: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen
Grundlage der sittlichen Ordnung in Bayern soll auch künftig der christliche Glaube bleiben. Das hat Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) beim evangelischen Bayerischen Kirchentag am Pfingstmontag
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