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Staatsrechtler Hillgruber kritisiert EKD-Stellungnahme zur Abtreibungsfreigabe

Evangelischer Rechtsphilosoph fordert Lebensschutz

Die Kritik an der abtreibungsfreundlichen Stellungnahme der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland) zu der von der Ampel angestrebten Streichung des § 218 reißt nicht ab.
Wie der Bonner Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Hillgruber gegenüber KNA erklärte, dürfe der Staat beim Schutz des Lebens ungeborener Kinder ein „Mindestmaß“ nicht unterschreiten („Untermaßverbot“).
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„Hierzu zählt, dass der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen wird und demgemäß rechtlich verboten ist“, sagte der Rechtsphilosoph.
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Daher könne nicht auf den Einsatz des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung verzichtet werden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden habe.
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Laut dem Inhaber des Lehrstuhls für Öffentlichen Recht an der Universität Bonn, der auch Vorsitzenden der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“ (JVL) ist, könne eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibung nur dann in Betracht kommen, „wenn gleichzeitig an anderer Stelle der Rechtsordnung hinreichend deutlich ausgesprochen wird, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten sind“.
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Das sei bei den Reformplänen der Bundesregierung jedoch „nicht einmal ansatzweise erkennbar“. Stattdessen werde ein grundsätzliches „Recht auf Abtreibung“ propagiert.
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Der EKD warf Prof. Hillgruber  – er ist selbst evangelischer Christ –  vor, ihre Stellungnahme lasse „bewusst offen, wo – wenn nicht im Strafrecht – die Regelung über Schwangerschaftsabbrüche getroffen werden und wie auf andere Weise als durch das geltende Recht für hinreichenden Schutz des ungeborenen Lebens Sorge getragen werden“ solle.
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Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

9 Antworten

  1. Dorrotee: Ihnen und Herrn Prof.Hillgruber danke ich sehr. Mehr Einsatz gegen Abtrebung bewirkte auch ein stärkerer Übertritt Evangelischer und anderer zu evangelisch-konservativeRen Kirchen /Gemeinden, etwa der konservativeREn Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK), Lutherischen (Evangelischen) Brüdergemeinden, Bekennenden Evangelischen Gemeinden, Gemeinden im Forum Evangelischer Freikirchen, der Konferenz für Gemeindegründung, dem Maleachikreis, der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland alle konservativ, uva, da dort gepredigt wird erstens gegen Abtreibung und zweitens für andere biblische Wahrheiten, die eine weitere gute Grundlage bilden für den Einsatz fürs Lebensrecht.
    Ulrich Motte /Dortmund

  2. Nächstenliebe

    Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter handelt davon, dass Priester und Levit, die damals höchstes Ansehen hatten, am Notleidenden einfach vorbeigingen. Nur der unter den Israeliten gering geschätzte barmherzige Samariter setzte Nächstenliebe in die Tat um.

    Auch heute ist es so im Lebensschutz. Die meisten unserer Priester, Politiker, sowie angesehenen und einflussreichen Mitmenschen gehen an dieser dringenden, ja dramatischen Notlage, in der es um Leben oder Tod geht, einfach vorbei. Wer sich für das Leben einsetzt, wird über dies noch von vielen geächtet, von manchen verleumdet und sogar verfolgt.

    Wer zeigt noch für die am Leben Bedrohten Mitleid und Barmherzigkeit?

    Wir können nur bei uns selbst beginnen, mit gutem Beispiel vorangehen und diesem aktuellen Unwissen in der Gesellschaft durch Aufklärungsarbeit und Gebet entgegentreten. Vertrauen wir auf einen Wandel in der Verantwortung für den Nächsten.

    Ein Nachschlagewerk zum Lebensschutz finden Sie unter http://www.vita-et-veritas.com/

  3. Abgesehen von dem gegebenen Anlass, hat die Stellungnahme der EKD noch ganz andere Folgen:
    Auch wenn es nicht gesagt wird, wozu soll mit dieser EKD eine Ökumene angestrebt werden?
    Einer ernstzunehmenden Ökumene ist damit die Grundlage entzogen; vielleicht, dass sich noch der Synodale Weg auf einen Versuch einließe, schließlich wollte dieser nicht der Untätigkeit geziehen werden.

  4. Man kann nicht etwas „entkriminalisieren“, was eindeutig ein „crimen“ ist, eine kriminelle Handlung: Mord an einem Menschen. Die EKD-Vision tötet wehrlose und unschuldige Kinder bis zum 22. Schwangerschaftsmonat, die nach der Abtreibung (die nicht mehr durch Absaugen erfolgen kann, sondern durch Geburtseinleitung oder Kaiserschnitt) jammern, atmen, strampeln, und die mehrfach – zu Hunderten – ihre versuchte Ermordung schon überlebt haben! Man denke an das Oldenburger Baby! Das Kind ist der unschuldigste Teil eines Schwangerschaftsdramas. Warum akzeptiert man ungeniert dessen Tötung aufgrund eines elterlichen Todesurteils? Deutschland führt auf diese Weise die Todesstrafe wieder ein! Und da macht eine Kirchengemeinschaft mit?? Bitte austreten aus diesem unmoralischen Haufen! Wollen wir wieder zwischen die Beine der Frau den Wassereimer stellen ( das gab es in Bereichen unseres Landes), damit das Kind gleich ertrinkt und sein Wimmern und Zucken nicht mehr wahrgenommen werden muss?

  5. Danke Herr Hillgruber.
    Es ist schön, daß eine Diskussion zu diesem Thema in unserer mainstream Gesellschaft berhaupt noch stattfindet. Wie lange noch ?
    Cancel Culture ist au vogue.

  6. ich hoffe, viele Christen kennen und verweisen auf die hilfreiche online-Beratung von “pro femina” – 1000plus. deren Motto ist: Hilfe statt Abtreibung!

  7. Mit Recht und Gesetz braucht man der EKD nicht kommen. Sonst kämen nicht solche Äußerungen.
    Ihr geht es einzig und allein um die Frau, die ihr Kind nicht will und diese soll abtreiben dürfen ohne Angst vor einem Gesetzgeber.

    Warum schlägt die EKD nicht vor, die Adoption zu vereinfachen.
    Dazu hört man nichts.
    Ich hoffe, viele evangelische Christen setzen sich weiterhin gegen Abtreibung ein.

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