Top-Beiträge

Links

Verfassungsrechtler gegen geplante Rundfunk-Zwangsabgabe

Prof. Ingo von Münch sieht „TV/Rundfunk-Gebühr“  als verfassungswidrig an

Der Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.
In einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin „Focus“ appellierte der ehem. Kultur- und Wissenschaftssenator der Hansestadt an die Landtags-Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der „Zwangsabgabe“ nicht zuzustimmen.

„Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern“, erklärte Professor von Münch.

Die Abgeordneten in Düsseldorf stimmen Ende der Woche über den geänderten Staatsvertrag ab, die Parlamentarier  in Kiel am 14. Dezember 2011.

Diese gesetzliche Änderung macht aus der bisherigen Rundfunkgebühr in Höhe von derzeit monatlich 17,98 Euro den sogenannten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben werden soll – egal ob, wie viele und welche Empfangsgeräte sich darin befinden.

Dies ist laut von Münch „ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers“.

Schließlich gebe es nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber etwa wegen kleiner Kinder Fernsehen ablehnten, so der em. Professor für öffentliches Recht an der Uni Hamburg. Der Rundfunkbeitrag zwinge sie aber, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren.

„Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird“, argumentiert der Verfassungsrechtler.

Während die Ministerpräsidenten den Vertrag aushandelten und unterschrieben, haben sich nach Ansicht von Münchs die Parlamente der Länder „nicht kraftvoll und selbstbewusst genug zu Wort gemeldet“.

Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man „die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten“.

Quelle: dts-Nachrichtenagentur

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

679344
Total views : 8752684

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.