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Erzbischof Werner Thissen: Deutschland, einig Sterbeland?

Erzbischof Werner Thissen befaßt sich in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung DIE WELT vom 13.8.2012 skeptisch mit dem  –  vom Bundesjustizministerium (FDP)   –   vorgelegten Gesetzentwurf zur aktiven „Sterbehilfe“ (Euthanasie), der auch seitens der Ärzteschaft deutliche Kritik erntete.
Dabei wird selbstverständlich begrüßt, daß das geplante Gesetz die „gewerbsmäßige“ Förderung der Euthanasie verbietet.
Doch bei genauerem Hinsehen würde das Gesetz den Lebensschutz in Deutschland weiter schwächen.
Unter dem Titel „Deutschland, einige Sterbeland?“ erläutert der Hamburger Erzbischof, daß jene Organisationen, die in Deutschland bereits „Hilfe zur Selbsttötung“ anbieten, ohnehin nicht „gewinnorientiert“ arbeiten, sondern auf Vereinsbasis.
Der kath.  Oberhirte schreibt weiter:
„Schon jetzt werben einige damit, dass sie von dem neuen Gesetz gar nicht betroffen sind. Dann ist aber abzusehen, dass solche Organisationen sich durch den Gesetzentwurf sogar noch legitimiert fühlen.
Ein Blick auf die Schweiz zeigt, dass der verharmlosende Umgang mit Sterbehilfeorganisationen sowohl die Zahl der Selbsttötungen gesteigert als auch das Spektrum ihrer Begründungen erweitert hat.

Wir machen uns als Kirche für das Leben stark. Auch und gerade in schwierigen Situationen, wie sie in Krankheit und Alter oft zu bewältigen sind. Wer Hilfe braucht, soll nicht den Eindruck haben müssen, anderen zur Last zu fallen. Zu einer Kultur des Lebens gehört es, zu helfen und sich helfen zu lassen. So kann sich Menschlichkeit entfalten. So können Probleme bewältigt werden.

Dagegen ist Hilfe zur Selbsttötung keine Lösung. Selbsttötung ist Gewaltanwendung des Menschen gegen sich selbst. Wer sie fördert, fördert ein Klima der Gewaltbereitschaft, auch in anderen Bereichen. Genau diese Gefahr aber birgt der Gesetzentwurf: dass durch die Strafbewehrung der „gewerbsmäßigen“ Hilfe zur Selbsttötung alle anderen Hilfen zur Selbsttötung immer mehr als normal angesehen werden.

Durch eine, wie es aus dem Ministerium heißt, „geringfügige Bearbeitung“ des Entwurfs ist die Diskussion erneut angeheizt worden. Denn jetzt sollen auch Ärzte und Pflegekräfte zum Suizid verhelfen können, sofern diese damit nicht fortlaufend Geld verdienen und eine länger andauernde Beziehung zum Patienten entstanden ist.

Dass es daraufhin einen Aufschrei aus der Ärzteschaft gibt, ist nur allzu verständlich. Auch in einer alternden Gesellschaft gilt die Unantastbarkeit menschlichen Lebens. Und zwar für alle Menschen, unabhängig von der Einschätzung anderer, unabhängig auch von der Selbsteinschätzung.“

Quelle und vollständiger Artikel hier: http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article108585061/Deutschland-einig-Sterbeland.html

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