Mit dem Urteil vom 7. Mai 2013 (AZ: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit der Ehe verstößt u.E. das Bundesverfassungsgericht gegen Geist und Buchstaben der Verfassung.
Artikel 6,1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“.
Wenn Parteien bzw. Parlamentarier die Gleichstellung von der Ehe mit anderen Formen des Zusammenlebens wollen, dann ist der diesbezügliche Artikel unserer Verfassung mit den Mehrheiten, die dafür vorgesehen sind, zu ändern.
In einer Demokratie ist das Volk der oberste Souverän. Das Forum Deutscher Katholiken schlägt vor, dem Volk die notwendig gewordene Verfassungsänderung vorzulegen.
Prof. Dr. Hubert Gindert
Vorsitzender des Forums Deutscher Katholiken
2 Antworten
Artikel 6,1 GG wird nicht verletzt.
Durch die steuerliche Gleichstellung der sog. Homo-Ehe“ erfahren Ehe und Familie jedenfalls keine Beeinträchtigung. Ehe und Familie werden auch weiterhin gefördert. Der Splittingtarif wird den Eheleuten hierdurch nicht versagt.
Nach dem Grundsatz „gleiche Pflichten, dann auch gleiche Rechte“ ist dieses Urteil nur konsequent. Das Verfassungsgericht hat richtig entschieden.
Guten Tag,
es hat auch keiner behauptet, den Eheleuten werde das Steuersplitting versagt, aber wenn es die Homopartnerschaften auch erhalten, ist es keine spezielle Förderung der Ehe mehr, die aber i.d.R. zur natürlichen Nachkommenschaft imstande ist, Homopaare hingegen von vornherein nicht. Aus einer Homo-Beziehung kann keine Familie entstehen, der Staat sollte aber – eigenen GG-Angaben zufolge – die Familie speziell fördern und damit auch die Ehe, zumal die BVG-Urteile pro Familie nach Jahrzehnten immer noch nicht umgesetzt sind!
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble