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Limburg: Kein Verfahren gegen den ehem. Bischof Dr. Tebartz-van Elst

Aus der heutigen Erklärung des bischöflichen Ordinariats Limburg:

„Die Staatsanwaltschaft Limburg wird kein Ermittlungsverfahren gegen den emeritierten Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst oder Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats aufnehmen. 1_0_745851

Dies wurde am Mittwoch, 2. Juli 2014, bekannt gegeben. Nach den Vorermittlungen, bei denen die Behörde sowohl den Bericht der Prüfungskommission als auch weitere kirchenrechtliche Unterlagen zugrunde gelegt hat, habe sich kein Anfangsverdacht ergeben.

„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bischof von Limburg einzuleiten und die Feststellung, dass kein strafrechtlich verfolgbares Verhalten des emeritierten Bischofs vorliegt, sind für das Bistum wichtige Feststellungen, die den Weg der Aufarbeitung und des Neubeginns erleichtern“, erklärte Weihbischof Manfred Grothe, der Apostolische Administrator für das Bistum Limburg.

Der Heilige Vater habe allen im Bistum aufgetragen, die Voraussetzungen zu schaffen, um wieder ein Klima der Barmherzigkeit und Versöhnung im Bistum entstehen zu lassen.

Dazu hat die Bistumsleitung in den vergangenen Wochen ausgehend vom Prüfbericht eine umfangreiche Themenliste erstellt, die nun systematisch und verlässlich abgearbeitet werden. Limburg-102

„Soweit die Staatsanwaltschaft auf das Selbststimmungsrecht der Kirche verweist, werden wir nun unsererseits mit den Kategorien des Kirchenrechtes die Sachverhalte zu prüfen haben“, betonte Grothe. Vorbereitende Arbeiten seien dazu bereits geleistet worden.

Grothe betonte, dass es beim Neubeginn und bei der Aufarbeitung der Ereignisse nicht darum gehe, das Bistum Limburg neu zu erfinden.

Es gehe vielmehr darum, dass die Gläubigen die Freude am Glauben wieder zurückgewinnen und die Diözese ihr Selbstbewusstsein wiederfände. Auf Ebene der Verwaltung werde an der Umsetzung der bereits genannten Agenda gearbeitet. Das schaffe in vielen Bereichen die nötige Klarheit.

Die öffentlichen Räumlichkeiten im Diözesanen Zentrum St. Nikolaus auf dem Limburger Domberg sollen für Konferenzen und Veranstaltungen des Bistums geöffnet werden. Das alles geschieht auch in Zusammenarbeit mit Gremien und Organen der Diözese.

Quelle: https://www.bistumlimburg.de/nc/meldungen/meldung-detail/meldung//weg-der-aufarbeitung-im-bistum-geht-weiter.html

2. Foto: Dr. Bernd F. Pelz

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