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Mainzer CDU verlangt Beendigung eines Pendel-Kurses in der Volkshochschule

SPD-OB weist CDU-Forderungen zurück

Wie Michael Erfurth in der AZ (Allgemeinen Zeitung) berichtet, übt die CDU-Stadtratsfraktion in Mainz deutliche Kritik an der Volkshochschule Mainz (VHS) wegen ihres Kursangebots „Pendelpraxis I“.

Die Christdemokraten verlangen, die für Mitte Oktober geplante VHS-Vorstandssitzung deshalb vorzuziehen. Doch SPD-Oberbürgermeister Michael Ebling weist dieses Ansinnen laut AZ  zurück.

„Wir können überhaupt nicht nachvollziehen, dass eine mit öffentlichen Geldern geförderte Bildungseinrichtung einen solchen Kurs anbietet“, erklärte der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Walter Konrad. Es könne nicht die Aufgabe der VHS sein, „okkulte Praktiken zu propagieren und salonfähig zu machen“.

Die AZ berichtet weiter: „Die CDU fordert die VHS auf, dieses Kursangebot sofort zu streichen und zukünftig nicht mehr anzubieten.“

Der OB  reagierte mit einer flapsigen Absage auf die Forderung der CDU nach einer vorgezogenen VHS-Sitzung: „Solange die Stadt die Fraktionszuschüsse oder gar den Haushalt nicht auspendelt, sollten wir doch die Kirche im Dorf lassen.“

Der SPD-Politiker ist zugleich Vorsitzender des VHS-Vorstands, dem weitere Ratsmitglieder angehören.

Quelle und vollständiger Text hier: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/mainz-cdu-will-stopp-des-pendel-kurses-der-vhs-ob-ebling-fordert-ende-der-sommerlochpolitik_14569797.htm#2

Kommentare

Eine Antwort

  1. Es wird in dem Artikel nicht genauer gesagt, was in dem Kurs denn gependelt werden sollte/wird.

    Wenn es nur um das Auffinden von Wasseradern o.ä. geht, dann ist das eine relativ harmlose Geschichte. Wenn es hingegen um spiritistische Praktiken geht, dann ist es nicht zu akzeptieren.

    Denn erstens ist auch eine Volkshochschule der Wissenschaft oder zumindest gewissen akademischen Standards verpflichtet. Zweitens ist Spiritismus nicht als Religion anerkannt bzw. ist keine spiritistische Vereinigung eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Solche Inhalte zu lehren, widerspricht somit dem Gebot der Neutralität des Staates.

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