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Verwaltungsgericht Köln: KÖGIDA-Kundgebung am morgigen Mittwoch erlaubt

Die zweite KÖGIDA-Veranstaltung kann am morgigen Mittwoch um 18.30 Uhr vor dem Hauptbahnhof Köln in der Nähe des Doms durchgeführt werden. (Kögida ist ein Ableger der Pegida-Bewegung in Dresden.) Lediglich der geplante Schweigemarsch durch die Innenstadt ist nicht zulässig. Kölner Dom 12-2010

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute in einer Eilentscheidung die Genehmigung für eine Kundgebung auf dem Domvorplatz beschlossen. Offenbar wird diesmal die Beleuchtung der Kathedrale nicht abgestellt.

Das Ausschalten der Außenbeleuchtung am Montag voriger Woche bleibe „ein einmaliges Signal“, beschloß das Domkapitel eigenen Angaben zufolge am heutigen Dienstag.
Bemerkenswerter Artikel von Dr. Alexander Kissler zur aktuellen Debatte um PEGIDA: http://www.cicero.de/salon/islamkritik-und-politik-heiko-maas-der-weltanschauungsminister/58725

Kommentare

Eine Antwort

  1. Auch wenn mir manche Forderungen von Pegida vernünftig erschienen, spricht die Leipziger „Legida“ mit ihrem „Kriegsschuldkult“ schon eine ganz andere Sprache. Dort zeigt sich leider, dass die Bewegung entweder von Rechtsextremen leicht vereinnahmt werden kann oder die Verantwortlichen von vornherein einen rechtsradikalen Hintergrund hatten.

    Wenn die Veranstalter sich an die Gesetze und Auflagen halten, muss der Umzug in Köln wohl erlaubt werden. Mit Jubel erfüllt mich das aber nicht.

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