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Kein Informationsdefizit bei Abtreibungen

„Brutaler Angriff gegen das Lebensrecht“

Zum gestern von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Referentenentwurf zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch (Werbung für Abtreibung) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto), heute in Augsburg:

Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) ermöglicht es bereits jetzt jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet finden, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden.

Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt.

Die angekündigte Aufhebung des § 219a StGB wird daher auch kein „Informationsdefizit“ beseitigen. Das existiert nämlich, wie gerade gezeigt, gar nicht.

Stattdessen wird die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen das ohnehin in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es ist praktisch niemandem zu vermitteln, dass etwas, das beworben wird und für das geworben werden darf, eine rechtswidrige und prinzipiell strafbare Handlung darstellt.

Justizminister Buschmann streut daher auch den Bürgern Sand in die Augen, wenn er behauptet, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ändere nichts am „Schutzkonzept“ für das Leben ungeborener Kinder, zu dem das Grundgesetz laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Staat verpflichtet.

Die Bewerbung einer rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen lässt vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität.

Es ist bedauerlich, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann schon zu Beginn seiner Amtszeit die Rolle des Ampel-Sandmännchens übernimmt. In Kombination mit der zwischen den Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung einer Regulierung vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafgesetzesbuch stellt das von ihm gestern in Berlin vorgestellte Vorhaben einen brutalen Angriff auf das in Artikel 2 Absatz 2 verbürgte „Recht auf Leben“ dar.

Wenn es dort heißt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ so ist nun klar: Nach Ansicht der Ampelkoalitionäre schließt „jeder“ ungeborene Kinder offensichtlich nicht länger ein.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Gemälde: Evita Gründler

 

V.i.S.d.P.

Kommentare

3 Antworten

  1. Genauso ist es: Brutal und herzenskalt gibt es die in der Ampel beschworene „mehr Freiheit“ und „Gerechtigkeit“ nur für bestimmte Leute: So sollen z.B. auch lt. Ampelpapier alle angehenden Ärzte in der normalen Aus- und Weiterbildung die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen lernen müssen! Das wird auch Spätabatreibungen einschließen!
    Schwangere Frauen in den Beratungsstellen, die den Schein für die Straffreiheit der Abtreibung ausstellen, bekommen nach der Beratung auf Wunsch sofort eine Liste mit Abtreibern in der Umgebung.
    Woher sollen denn sonst all die Leute die größte Tötungsstätte für Kinder in Bayern in München-Freiham kennen? Dort finden sich Autokennzeichen aus der ganzen, auch weiteren Umgebung. Wie die ALfA-Vorsitzende engagiert ausführt, gibt es keinerlei Engpass in der Information.
    Wie Abtreibungen durchgeführt werden, das erkären auch wir Lebensschützer den Frauen und Mädchen immer wieder genau. Mit Bilder und Informationen kann man sich detailliert über den Abtreibungsvorgang informieren. Dazu braucht es keine Homepage eines Abtreibers oder einer wegen Verstoßes gegen den § 219a verurteilten Abtreibungsaktivistin.
    Es ist doch klar, dass dort keine objektive Unterrichtung erfolgt. Verdient man als Arzt ja auch Geld damit.
    Nur bezeichnen wir Lebensschützer das abgesaugte Gewebe nicht einfach mit den Worten „das ist die ganze Schwangerschaft“ oder „sie sehen einen Zellhaufen, kein Kind“ oder „Wo soll da ein Kind sein?“ – Der Wegfall des § 219a soll die Bahn freimachen zur weiteren „Normalisierung“ und „Entkriminalisierung“ der Tötung ungeborener Kinder. Die von der Ampel angestrebte Transformierung unserer Gesellschaft ist in vollem Gange.

  2. Nach Ansicht der Ampelkoalitionäre hat „jeder“ in Art. 2 Abs.2 GG ungeborene Kinder noch nie eingeschlossen. Und heute ist es sogar so weit, dass besagter Artikel nicht mal mehr für die Lebenden gilt. ‚Fassaden-Demokratie‘ ist noch ein Euphemismus für das, was in diesem Land abläuft!

    Die Mehrheit der deutschen Wähler wollte es so!

  3. Alles Vorbereitungen, um den Paragraphen 218 abzuschaffen und Abtreibung zum Menschenrecht zu etablieren.
    Die nächsten vier Jahre werden ein Gruselkabinett für Lebensrechtler werden.

    Erst wenn der letzte Bürger, der SPD GRÜNE FDP gewählt hat, aufwacht, kann es eine Wende zum Guten geben.
    Diese Koalition ist barbarisch.

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