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Das „Forum Deutscher Katholiken“ zur Kassenfinanzierung des Trisomie-Bluttests

Als am 11. April die­ses Jah­res im Bun­des­tag dis­ku­tiert wur­de, ob der Blut­test zur vor­ge­burt­li­chen Fest­stel­lung der Tri­so­mie in den Ka­ta­log der Kas­sen­leis­tun­gen auf­ge­nom­men wer­den sol­le, sa­ßen auf der Zu­schau­er­tri­bü­ne ei­ni­ge Kin­der und Ju­gend­li­che mit Tri­so­mie 21. Es war al­so schon des­halb für die Ab­ge­ord­ne­ten nicht ganz leicht, über die Fi­nan­zie­rung des­sen zu spre­chen, was bei ei­nem ent­spre­chen­den Be­fund sehr oft zur Tö­tung des un­ge­bo­re­nen Men­schen führt.

Sie spra­chen über das Recht auf Nicht­wis­sen, über die Lie­bens­wür­dig­keit der Men­schen mit Tri­so­mie 21, über ih­re Freu­de am Le­ben, ih­re vie­len Fä­hig­kei­ten, na­tür­lich auch – wie im­mer – über das Recht der Frauen auf Selbst­be­stim­mung über ih­ren Kör­per. Vor al­lem aber dis­ku­tier­ten sie in Wahr­heit da­rü­ber, ob ein Em­bryo mit dem Chro­mo­som „zu viel“ ein Recht auf Le­ben hat.

Vor­der­grün­dig spricht die Lo­gik da­für, den Blut­test zur Kas­sen­leis­tung zu ma­chen, weil die Frucht­was­ser­un­ter­su­chung – die nicht un­ge­fähr­lich ist und zu Fehl­ge­bur­ten füh­ren kann – von der Kas­se be­zahlt wird. Und wa­rum sol­len Frau­en 130 bis 500 Eu­ro für ihn zah­len, wenn die pro­ble­ma­ti­sche­re Un­ter­su­chung kos­ten­los ist?

Doch damit wird das Tor weit ge­öff­net für die im­mer in­ten­si­ve­re Su­che nach An­zei­chen für das Down-Syn­drom. Der Test auf Tri­so­mie 13, 18 und 21 er­öff­net aber kei­ne Chan­cen auf vor­ge­burt­li­che Be­hand­lung. Er dient ein­zig und al­lein da­zu, El­tern vor die schreck­li­che Ent­schei­dung zu stel­len, ihr Kind ab­zu­trei­ben oder Le­ben zu las­sen. Über Le­ben und Tod des Men­schen zu ver­fü­gen, kommt die­sem al­ler­dings nicht zu.

Da­mit nicht ge­nug. Der Test öff­net das Tor auch für im­mer wei­ter­ge­hen­de vor­ge­burt­li­che Fahn­dun­gen nach even­tu­el­len zu­künf­ti­gen Krank­hei­ten: zum Bei­spiel Krebs­nei­gung, Herz­schwä­che oder Di­a­be­tes. Ir­gend­wann wird man nach nicht er­wünsch­ten Ei­gen­schaf­ten – et­wa „fal­sches“ Ge­schlecht oder man­geln­de In­tel­li­genz – su­chen.

Auch keine Finanzierung der Fruchtwasseruntersuchung

Lo­gik und Ethik ver­lan­gen da­her nicht nach der Kas­sen­fi­nan­zie­rung des Blut­tests, son­dern da­nach, erst recht die Frucht­was­ser­un­ter­su­chung nicht mehr zu fi­nan­zie­ren. Für be­han­del­ba­re Krank­hei­ten gibt es an­de­re Di­a­gno­se­ver­fah­ren.

Ei­ne jun­ge Frau mit dem Down-Syn­drom äu­ßer­te sich an­ge­sichts der Dis­kus­sion in ei­ner aus­ge­zeich­ne­ten Spra­che, die man manch an­de­ren nur wün­schen kann. Und die Mut­ter ei­nes klei­nen Jun­gen brach­te es auf den Punkt: Bis jetzt ha­be man sie nicht auf ih­ren Sohn an­ge­spro­chen. Nun ge­be es un­ter­schwel­li­ge Be­mer­kun­gen und auch die Äu­ße­rung, dass „so et­was“ heu­te doch nicht mehr nö­tig sei.

El­tern mit ei­nem so be­son­de­ren Kind sind oft sehr be­las­tet und be­nö­ti­gen be­son­ders viel Un­ter­stüt­zung durch den Staat und je­den Ein­zel­nen. Da­rauf und auf die Fi­nan­zie­rung je­der Hil­fe ha­ben sie An­spruch!

Die Fra­ge nach dem Le­bens­recht ei­nes sol­chen Kin­des, ja je­des be­hin­der­ten, kran­ken, al­ten oder hilf­losen Men­schen, darf – ge­ra­de in Deutsch­land – nie mehr ge­stellt wer­den!

Kommentare

2 Antworten

  1. Ich sage es vorneweg:
    Ich selber habe Trisomie 21, früher Mongoloismus bzw. „Mongolismus“ genannt und ich bin für das absolute Recht auf Abtreibung bis zur Geburt, egal aus welchem Grunde.
    Das vom „Forum Deutscher Katholiken“ geforderte Finanzierungsverbot durch die Krankenkassen ist schon deshalb abzulehnen, weil damit nur die einkommensschwachen Schichten getroffen werden. Die Reichen bzw. die Leute mit dem höheren Einkommen können den Bluttest aus ihrer Kaffeekasse zahlen.
    Wie gesagt bin ich für das absolute Recht auf Abtreibung, egal ob der Embryo Trisomie 21 hat oder nicht.
    Die Gretchenfrage ist doch sehr einfach:
    Was ist Ihnen lieber:

    a) ein gesundes Kind
    b) ein krankes und behindertes Kind

    Ich habe noch nie einen Elternteil, eine Mutter oder Vater sagen hören „ich habe lieber ein krankes, behindertes Kind“, nein, alle Eltern wollen gesunde Kinder.
    Allein schon deshalb ist der Bluttest in der Sache richtig.

    Falls es einen Abtreibungsgegner interessiert:
    Ich habe wie vorgesagt Trisomie 21 und mir wäre es lieber, ich wäre nicht geboren worden.
    Wenn ich, als ich noch ein Embryo war, abgetrieben worden wäre, hätte ich das gar nicht gespürt und mir wäre viel erspart geblieben.
    Deshalb setze ich mich rabiat für das Recht auf Abtreibung, für das Recht auf den Bluttest, für das Recht auf Pränataldiagnostik(PND) und Präimplantationsdiagnostik(PID) ein, weil ich andere Leute vor meinem Schicksal bewahren möchte.
    Ich bin ebenso wie die Abtreibungsgegner „sozial eingestellt“, aber in anderer Weise.

    Zornige Grüße
    Helga Wensky
    Ungeliebtes Trisomie-21-Kind

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