Als am 11. April dieses Jahres im Bundestag diskutiert wurde, ob der Bluttest zur vorgeburtlichen Feststellung der Trisomie in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen werden solle, saßen auf der Zuschauertribüne einige Kinder und Jugendliche mit Trisomie 21. Es war also schon deshalb für die Abgeordneten nicht ganz leicht, über die Finanzierung dessen zu sprechen, was bei einem entsprechenden Befund sehr oft zur Tötung des ungeborenen Menschen führt.
Sie sprachen über das Recht auf Nichtwissen, über die Liebenswürdigkeit der Menschen mit Trisomie 21, über ihre Freude am Leben, ihre vielen Fähigkeiten, natürlich auch – wie immer – über das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung über ihren Körper. Vor allem aber diskutierten sie in Wahrheit darüber, ob ein Embryo mit dem Chromosom „zu viel“ ein Recht auf Leben hat.
Vordergründig spricht die Logik dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen, weil die Fruchtwasseruntersuchung – die nicht ungefährlich ist und zu Fehlgeburten führen kann – von der Kasse bezahlt wird. Und warum sollen Frauen 130 bis 500 Euro für ihn zahlen, wenn die problematischere Untersuchung kostenlos ist?
Doch damit wird das Tor weit geöffnet für die immer intensivere Suche nach Anzeichen für das Down-Syndrom. Der Test auf Trisomie 13, 18 und 21 eröffnet aber keine Chancen auf vorgeburtliche Behandlung. Er dient einzig und allein dazu, Eltern vor die schreckliche Entscheidung zu stellen, ihr Kind abzutreiben oder Leben zu lassen. Über Leben und Tod des Menschen zu verfügen, kommt diesem allerdings nicht zu.
Damit nicht genug. Der Test öffnet das Tor auch für immer weitergehende vorgeburtliche Fahndungen nach eventuellen zukünftigen Krankheiten: zum Beispiel Krebsneigung, Herzschwäche oder Diabetes. Irgendwann wird man nach nicht erwünschten Eigenschaften – etwa „falsches“ Geschlecht oder mangelnde Intelligenz – suchen.
Auch keine Finanzierung der Fruchtwasseruntersuchung
Logik und Ethik verlangen daher nicht nach der Kassenfinanzierung des Bluttests, sondern danach, erst recht die Fruchtwasseruntersuchung nicht mehr zu finanzieren. Für behandelbare Krankheiten gibt es andere Diagnoseverfahren.
Eine junge Frau mit dem Down-Syndrom äußerte sich angesichts der Diskussion in einer ausgezeichneten Sprache, die man manch anderen nur wünschen kann. Und die Mutter eines kleinen Jungen brachte es auf den Punkt: Bis jetzt habe man sie nicht auf ihren Sohn angesprochen. Nun gebe es unterschwellige Bemerkungen und auch die Äußerung, dass „so etwas“ heute doch nicht mehr nötig sei.
Eltern mit einem so besonderen Kind sind oft sehr belastet und benötigen besonders viel Unterstützung durch den Staat und jeden Einzelnen. Darauf und auf die Finanzierung jeder Hilfe haben sie Anspruch!
Die Frage nach dem Lebensrecht eines solchen Kindes, ja jedes behinderten, kranken, alten oder hilflosen Menschen, darf – gerade in Deutschland – nie mehr gestellt werden!
2 Antworten
Ich sage es vorneweg:
Ich selber habe Trisomie 21, früher Mongoloismus bzw. „Mongolismus“ genannt und ich bin für das absolute Recht auf Abtreibung bis zur Geburt, egal aus welchem Grunde.
Das vom „Forum Deutscher Katholiken“ geforderte Finanzierungsverbot durch die Krankenkassen ist schon deshalb abzulehnen, weil damit nur die einkommensschwachen Schichten getroffen werden. Die Reichen bzw. die Leute mit dem höheren Einkommen können den Bluttest aus ihrer Kaffeekasse zahlen.
Wie gesagt bin ich für das absolute Recht auf Abtreibung, egal ob der Embryo Trisomie 21 hat oder nicht.
Die Gretchenfrage ist doch sehr einfach:
Was ist Ihnen lieber:
a) ein gesundes Kind
b) ein krankes und behindertes Kind
Ich habe noch nie einen Elternteil, eine Mutter oder Vater sagen hören „ich habe lieber ein krankes, behindertes Kind“, nein, alle Eltern wollen gesunde Kinder.
Allein schon deshalb ist der Bluttest in der Sache richtig.
Falls es einen Abtreibungsgegner interessiert:
Ich habe wie vorgesagt Trisomie 21 und mir wäre es lieber, ich wäre nicht geboren worden.
Wenn ich, als ich noch ein Embryo war, abgetrieben worden wäre, hätte ich das gar nicht gespürt und mir wäre viel erspart geblieben.
Deshalb setze ich mich rabiat für das Recht auf Abtreibung, für das Recht auf den Bluttest, für das Recht auf Pränataldiagnostik(PND) und Präimplantationsdiagnostik(PID) ein, weil ich andere Leute vor meinem Schicksal bewahren möchte.
Ich bin ebenso wie die Abtreibungsgegner „sozial eingestellt“, aber in anderer Weise.
Zornige Grüße
Helga Wensky
Ungeliebtes Trisomie-21-Kind
Christa Meves – Christa Meves
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Christa Meves – Aktuell
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Meves aktuell. Grundschulpädagogik in der Krise. Die Zahl der Entwicklungsstörungen von Kindern zwischen 5 – 7 Jahren stieg hierzulande in den