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Der CDU im „Ländle“ fehlt eine klare Positionierung zum grün-roten „Bildungsplan“

Mathias von Gersdorff

Landtagsabgeordnete der CDU in Baden-Württemberg äußern verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des „Bildungsplanes 2015“ der grün-roten Landesregierung. Podium5

Ebenso haben sie Vorbehalte gegen den kürzlich bekannt gewordenen „Aktionsplan für Akzeptanz“ des Sozialministeriums unter der Leitung von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD).

„Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ und ein eventueller Gang zum Verfassungsgericht klingt zunächst ganz gut  – ist es aber nicht.

In der Vergangenheit (§ 218 StGB oder Lebenspartnerschaftsgesetz) hat die CDU immer wieder diesen Weg gewählt, um „schwierige“ Themen nicht parlamentarisch und in der Öffentlichkeit bekämpfen zu müssen.

Auf diese Weise zeigte sich die CDU zwar als Gegnerin solcher Projekte, wollte aber nicht die Risiken einer öffentlichen Debatte auf sich nehmen.

Wie hat sich die CDU nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum § 218 Anfang der 1990er Jahre und zum Lebenspartnerschaftsgesetz Anfang des 2000er Jahre verhalten? Die Partei hat sich schlicht aus der Debatte völlig zurückgezogen! csm_20140512_MfL_One_of_us_2014_01_3cccf472a8

Im Falle des § 218 StGB ist das besonders beschämend, weil Karlsruhe dem Bundestag eine „Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“ angeordnet hatte. Der Bundestag sollte also im nachhinein prüfen, ob die Zahl der Abtreibungen nach dem neuen Gesetz tatsächlich sinken würde. Doch die Bundestagsabgeordneten wollten sich mit dem schwierigen Thema überhaupt nicht mehr befassen  – und auch der CDU ist es lästig.

Mit Bildungsplan und „Sexueller Vielfalt“ könnte dasselbe passieren: Aus verfassungsrechtlichen Erwägungen könnten die grün-roten Pläne de facto gestützt und nur sprachlich abgemildert werden: Vor allem würde man sie schwammiger redigieren.

Im Grunde wäre das überhaupt keine Verbesserung, denn Kultusminister Andreas Stoch deutet sowieso schon darauf hin, dass die Reglementierungen vage bleiben werden und die konkrete Ausgestaltung des „Akzeptanz-Unterrichts“ den Schulen überlassen sein wird.

Fazit: „Verfassungsrechtliche Bedenken“ sind kein Ersatz für eindeutige Positionierung und scharfe öffentliche politische Auseinandersetzung.

Was die Menschen von der CDU brauchen, ist ein klares Nein zum Bildungsplan, ein klares Nein zur „Akzeptanz sexueller Vielfalt“, ein klares Nein zu jeglicher Gender-Indoktrination!

Unser Autor Mathias von Gersdorff ist katholischer Publizist und leitet die Frankfurter Aktion „Kinder in Gefahr“

Kommentare

4 Antworten

  1. Sorry, aber warum soll sich die ?DU die Mühe machen, sich klar zu positionieren? Schließlich ist das Parteiprogramm des SPD von heute ihre Regierungsagenda von morgen.

    1. . . . und es war auch schon ihre Regierungsagenda von gestern. Jedenfalls für Baden-Württemberg kann ich sagen, daß die Genderei schon vor Grünrot eingespurt worden ist, und die bedeutsamen Behördenstellen auch entsprechend personalisiert worden sind – unter der CDU-Regentschaft. Christlich-konservativ Positionierte sahen sich damals schon verraten. Viele von denen sind zur AfD gegangen und freuen sich jetzt aufs Frühjahr 2016, wenn Landtagswahlen sind – dann wird abgerechnet, nicht nur mit Grünrot.

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