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Gutachten von Prof. Udo Di Fabio gegen Mitwirkung des Staates an Selbsttötungen

Der Verein „Ärzte für das Leben“ hat ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Bonner Staatsrechtslehrers und ehem. Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Udo Di Fabio begrüßt. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur IDEA. In dem Gutachten stelle Di Fabio fest, dass der Staat unheilbar kranken Patienten keine Präparate zur Selbsttötung aushändigen dürfe.

Im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn in „extremen Ausnahmefällen“ unheilbar kranken Patienten Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung stellen müsse.

Das Institut habe daraufhin Di Fabio um ein Rechtsgutachten gebeten; ihm zufolge ist eine Mitwirkung des Staates an Selbsttötungen „verfassungsrechtlich nicht haltbar“. Die Richter hätten durch ihr Urteil die Gewaltenteilung ausgehebelt.

Aus dem Recht auf Selbsttötung lasse sich keine Pflicht des Staates ableiten, bei einem Suizid zu helfen.

Aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sei nun der Bundestag gefordert. Er solle mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung schaffen.

Wie der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Prof. Dr. Paul Cullen, auf Anfrage von IDEA sagte, habe das Gericht seine Kompetenzen maßlos überschritten.

Prof. Cullen appellierte an Gesundheitsminister Gröhe, dem Vorschlag von Di Fabio zu folgen, bis zur gesetzlichen Klarstellung durch das Parlament einen „Nichtanwendungserlass“ anzufertigen. Nur so könne das Bundesinstitut aus der Bindung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entlassen werden.

Mittlerweile hätten bereits 83 Sterbewillige einen Antrag auf Herausgabe des Schlafmittels gestellt. Dem sei das Institut bislang nicht nachgekommen. Deswegen liefen drei Untätigkeitsklagen.

Quelle: ALfA-Newsletter

Kommentare

4 Antworten

  1. So, und was mir auch noch einfällt und mich ärgert:
    Wenn es um den Tod geht, der vermeidbar wäre …?
    Nie hört man von Leuten der Kirche etwas, was die Zeugen Jehovas treiben und Ärzte in große Bedrängnis bringen.
    Jeder ZJ trägt eine Patientenverfügung bei sich, bei einem Unfall oder sonstigem Vorkommnis, lieber zu sterben, als eine Bluttransfusion zu akzeptieren.

    Es SIND schon Menschen, Zeugen Jehovas, deshalb gestorben!!
    Man google nach und kann darüber lesen.
    Was ist mit deren Leben, das man retten könnte?
    Dann verschont mich vor Beiträgen gegen die Sterbehilfe.

  2. Au man, ich kann auch hier nicht einfach schweigen und muss schon wieder meinen Senf dazu abgeben:
    Im Beitrag:
    “ Der Verein „Ärzte für das Leben“ hat ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Bonner Staatsrechtslehrers …“
    Richtig, jeder Arzt hat nach seinem Gewissen zu entscheiden!

    Wenn es andere Ärzte aber anders sehen und unheilbar Kranken helfen wollen, weil sie ihren Willen respektieren, NUR dann, wenn sie Sterbehilfe wollen (z. B. ein Körper voller Metastasen, zuvor alle Chemos mitgemacht wegen dieser heimtückischen Krankheit Krebs. Nur EIN Beispiel).

    Grundsätzlich bin ich der Meinung (obwohl gläubig, aber nicht dauernd nur kirchengläubig), dass die „Oberen der Kirche“ alles ihren Gläubigen predigen können und auch selber später leiden können, so lange sie wollen.

    Was hat der Mensch eigentlich für Rechte? Das ganze Leben lang ist er für sein eigenes Handeln verantwortlich. Aber wenn es um seinen Tod geht, wird ihm aufgenötigt, alle Leiden zu ertragen, weil es Andere bestimmen wollen?!

    Was ist los mit unserer Demokratie, einem s ä k u l a r e n Land?
    Ich denke, Kirche und Staat sind getrennt! Moschee und Staat auch, um auch das deutlich zu erwähnen!!

    Ich hoffe, dass ich nie Sterbehilfe möchte und meinem natürlichen Tod entgegen sehen kann.
    Aber Empathie für andere Menschen, die leiden, gehört auch zu meinem Leben!

    Über Dignitas in der Schweiz habe ich schon viel gelesen, bzw. Angehörige von dort Verstorbenen im TV (entspr. Gesprächsrunde) gehört.
    Sie waren erleichtert, der geliebten Person ihren letzten Willen erfüllt zu haben, dass sie friedlich einschlafen konnte.
    Ein Gesprächsteilnehmer aus der Schweiz berichtete, dass es eine große Beruhigung für jeden Menschen sei, das Wissen, er könne sein Leiden beenden, wenn es für ihn unerträglich werden würde.
    Jeder Mensch hängt aber an seinem Leben! Die Beruhigung für ihn, am Ende selber entscheiden zu können, ist schon viel Wert, auch wenn er die Sterbehilfe gar nicht in Anspruch nimmt.

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