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Jura-Professorin kritisiert Pläne zur Gehsteigansprache von Schwangeren

BILD: Gebets-Mahnwache für das Lebensrecht in Münster
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Prof. Dr. Frauke Rostalski, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität zu Köln und Mitglied des Deutschen Ethikrates, kritisiert die Ampel-Pläne zur sog. „Gehsteigbelästigung“.
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Die Bundesregierung will verhindern, dass Frauen auf dem Weg zu einer Abtreibung auf der Straße von Lebensrechtlern angesprochen werden, die sie für ein „Ja“ zu ihrem Kind gewinnen wollen. Nach Ansicht von Rostalski würde durch ein Verbot die Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner eingeschränkt. Die Juristin äußerte sich im Podcast „Communicatio“ der Zeitschrift COMMUNIO.
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In der Debatte um die „Gehsteigbelästigung“ spiele die Verletzlichkeit der Frau eine große Rolle. Dabei komme es jedoch zu einer Schieflage. Beleidigung, Nötigung und Verletzungen der körperlichen Integrität seien jedoch bereits Straftaten, müssten also nicht noch einmal eigens geschützt werden.
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In der Debatte komme aber bislang ein weiterer Aspekt zu kurz:

„Es wird stark einseitig Vulnerabilität zugeschrieben mit Blick auf die Schwangere, was vollkommen richtig ist…, aber man müsste sie auch auf den Dritten in der Runde, nämlich das Ungeborene, anwenden, und da würde man ja sehen, dass hier die Vulnerabilität sogar noch viel größer ist. Man muss einfach sehen: Die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein“, so die Rechtswissenschaftlerin weiter.

Zu dem Podcast geht es hier lang: https://www.herder.de/communio/podcasts/podcast-mit-frauke-rostalski-verletzlichkeit-sind-wir-zu-empfindlich/

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

7 Antworten

  1. Soll es so werden, dass man beim Gang zum Töten oder Selbst-Töten nicht „belästigt“ werden darf? Soll man vielleicht bald bestraft werden, wenn man einen Lebensmüden von einem Geländer herunterreißt oder mit ihm redet, dass er doch bitte herabsteigen möchte? Oder wenn man hinter einem im Fluss Schwimmenden herspringt und ihn retten will; dieser aber gar nicht gerettet werden will, weil er sich töten will?
    Da ist das Gesetz klarer: Wenn jemand in Todesgefahr ist, m u s s man ihm helfen!!
    Da kann und darf ich nicht erst mal denken: Vielleicht ist er selber hineingesprungen?? Oder: ok Er will sich halt umbringen, lassen wir ihn. Oder: Sie will halt das Kind nicht – also soll sie es halt wegmachen lassen!

    Es gibt sogar Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung. Wenn also jemand sein Kind in ein Ärzte-Haus hineintragen will, um es töten zu lassen, dann ist es nur recht und billig, ja es ist zutiefst moralisch und eigentlich eine Pflicht ! ! ! – dass vielleicht jemand dieses Kind in letzter Minute retten will und versucht, diese junge Frau vorsichtig anzusprechen !!
    Es ist offensichtlich noch immer manchen Köpfen nicht klar, dass hier ein Mensch getötet werden soll ! Ein völlig unschuldiger, wehrloser, ahnungsloser Mensch.
    Oder möchten solche kalten Hirne doch sogar ein „staatlich geschütztes“ Recht auf unbehelligtes Töten in unserem Staat etablieren?
    Vor 80 Jahren wurden Anwohner zu Boden geschlagen, wenn sie den armen Menschen, die auf den Todesmärschen z.B. aus dem KZ Dachau von bewaffneten Schergen durch ihre Straßen getrieben wurden, ein Stück Brot oder eine Tasse Milch reichten! Und dadurch versuchten – und es auch schafften – manchem von diesen Todgeweihten das Leben zu retten. Heute gibt es wieder Leute, die es in Ordnung finden – dass man beim Töten einfach wegschaut. Ja, die Hinschauen und Verteidigen eines Menschen bestrafen wollen.
    Wo sind wir? Von solchen kann ich mich nur mit tiefem Abscheu abwenden! Tut mir leid! ich kann nicht anders.

  2. Ich dachte es wird niemand angesprochen
    es wird nur gebetet schrieb
    Pfarrer i.R. Anton Behrens
    die Frauen haben das recht nicht belästigt zu werden allein die Aussage dieser Professorin zeigt das Problem der „Lebensschützer“ sie ideologisieren das Problem stärker als die Linken

  3. Danke für die Mahnwache.

    Mögen sich doch noch mehr Menschen daran beteiligen, insbesondere solche, die es nach Münster nicht so weit haben. Man muss sich vor dem Lärm der Hölle, vor Schreiern, nicht fürchten.

    Neben dem geistlichen Gewinn ist die Gebets-Mahnwache auch ein Erlebnis; alles ist echt, der Lärm nicht gespielt.

    Bitte an das Forum, auf den nächsten Termin rechtzeitig hinweisen.

    1. Guten Tag,
      der nächste Termin zur Vigil bzw. Gebetsmahnwache in Münster ist am kommenden Montag, ab 10 Uhr an der Lambertikirche. Von dort geht es per Rosenkranz-Prozession zum Ludgerikreisel gegenüber der Pro-Familia-Beratungsstelle.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  4. „Die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein “
    Dieser Satz ist bemerkenswert.
    Dieses „Ungeborene“ kommt bei der ganzen Diskussion viel zu wenig vor.

  5. Was für eine mutige Frau. Im CDU-Kalifat NRW, vor allem in Köln, riskiert sie ihren Job. Da fackeln die Ideologen um Wüst und Reul nicht lang. Nachdem schon der Neuzugang, die Porno-Queen und Abtreibungs-Werberin Michaela Schäfer unter Jubel in der CDU willkommen geheißen wurde. Man faßt es nicht. Sie ist auch Werbeikone der gotteslästerlichen Sexmesse „Venus“. Das alles paßt doch eins zu eins zur CDU, oder?!

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