Pressemeldung der Gemeinschaft „Das Werk“:
In den letzten Monaten haben zahlreiche Medien Vorwürfe verbreitet, die Frau Doris Reisinger (ehemals Wagner) gegen zwei Priester unserer Gemeinschaft erhebt. Viele dieser Berichte waren vorverurteilend.
Unsere Mitbrüder haben sich deshalb entschlossen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Landgericht Hamburg hat mittlerweile einstweilige Verfügungen gegen das Deutschlandradio (Az. 324 O 64/19), gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Az. 324 O 68/19) und gegen ARTE-GEIE (Az. 324 O 117/19) erlassen.
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Durch diese ohne mündliche Verhandlungen ergangenen gerichtlichen Beschlüsse wurden auf Frau Reisinger zurückgehende Anschuldigungen untersagt, die von den genannten Medien ohne ausreichende Recherche kolportiert worden waren.
Bis auf ein von der FAZ anerkanntes Teilverbot sind diese Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Unsere Mitbrüder sind entschlossen, in anschließenden Klageverfahren Beweisaufnahmen über unwahre Vorwürfe der Frau Reisinger zu erzwingen.
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Die vom Deutschlandradio und ARTE angekündigten Rechtsmittel sind unseres Wissens aber noch nicht eingelegt worden.
P. Georg Gantioler FSO, Pressesprecher
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Quelle: http://www.daswerk-fso.org/blog/communique
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Siehe ergänzend hierzu: FREISPRUCH des obersten Vatikangerichts für P. Geissler: https://charismatismus.wordpress.com/2019/05/17/freispruch-vom-obersten-vatikanischen-gericht-fuer-pater-hermann-geissler-fso/
2 Antworten
Das zeigt, wie“ juristisch gefährlich“ es ist, wenn Vorwürfe ohne ein hinreichender Tatverdacht verbreitet werden.
Frau Doris Reisinger (ehemals Wagner) hätte sich z.B. in einer Frauenberatungsstelle oder einer Rechtsanwältin beraten lassen.
Die Pressestellen haben anscheinend leichtfertig Dinge verbreitet.