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Nachdem hohe Gerichte in Niedersachsen (bereits Mitte Dezember) und Bayern  in dieser Woche die Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel für das jeweilige Bundesland durchsetzten, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Damit gebe man einem Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel statt, teilte das OVG in Saarlouis am heutigen Freitag mit. Die Entscheidung bedeute, dass bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden sei.

Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.

Foto: Dr. Edith Breburda

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