Die AfD-Fraktion hat am 18. Januar 2022 beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erlassenen Regelungen zum Betreten des Plenarsaales des Bundestages und der Teilnahme an den Ausschusssitzungen eingereicht.
Zudem wurde Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt (Aktenzeichen 2 BvE 1/22).
Die Bundestagspräsidentin hatte am 11.01.2022 verfügt, dass ab sofort der Zutritt u.a. zum Plenarsaal der 2G-Plus-Regel unterliege. Damit ist ungeimpften Abgeordneten die Teilnahme an den parlamentarischen Debatten im Plenarsaal selbst dann nicht mehr möglich, wenn sie negativ getestet sind.
Unter der Bedingung eines Negativtests dürfen ungeimpfte Abgeordnete die Debatte nur noch von der Tribüne aus verfolgen. Auch Redebeiträge müssen sie auf der Tribüne halten.
Nur „geboosterte“ Abgeordnete dürfen sich ohne Test frei im Parlament bewegen.
Als Folge der Regelung, die auch für die Sitzungen der Ausschüsse gilt, war dem AfD-Abgeordneten Joachim Wundrak in der vergangenen Woche die Teilnahme an der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses verwehrt worden.
Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner:
„Diese Ausgrenzung von frei gewählten Abgeordneten von der parlamentarischen Arbeit selbst bei einem negativen Testergebnis richtet sich gezielt gegen die AfD-Fraktion, die die Corona-Politik der Regierung für verfehlt hält, und ist wegen Verstoßes insbesondere gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig.
Die Verbannung von Parlamentarier auf die Tribüne oder sogar aus Ausschusssälen ist stigmatisierend und undemokratisch, denn eine gleichberechtigte Teilnahme an der parlamentarischen Debatte ist von der Tribüne aus nicht möglich. Gleichzeitig werden die AfD-Abgeordneten mit der Verbannung auf die Tribüne für alle sichtbar stigmatisiert.
Das kommt einer gezielten Bekämpfung der Opposition gleich.
Die 2G-Plus-Regelung muss umgehend aufgehoben werden, damit jeder Abgeordnete wieder unabhängig von seinem Impfstatus gleichberechtigt und diskriminierungsfrei seine parlamentarischen Aufgaben für das deutsche Volk, so, wie es am Reichstagsgebäude zu lesen ist, wahrnehmen kann.
Nur so kann das im Grundgesetz verankerte Recht auf eine effektive Opposition wieder gewährleistet werden.“
2 Antworten
es ist die einzige mögliche Reaktion den nur das BVG kann eine Änderung erzwingen
wenn nicht wissen wir die Vorgangsweise ist rechtens
Dann warten wir mal ab, ob das Bundesverfassungsgericht noch auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Mittlerweile wundert mich nichts mehr!