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„Partei der Vernunft“ klagt gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag

Die Partei der Vernunft (PDV) wird mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Koblenzer gegen den am 1.1.2013 eingeführten Rundfunkbeitrag klagen. Ziel der PDV ist es, den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag vor Gericht zu Fall zu bringen. 

Foto: PdV
Foto: PdV

Die nach Ansicht der PDV gegebene Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkbeitrages betrifft vor allem die Beitragszahler, die schon seit Jahren die alte Rundfunkgebühr (GEZ) gezahlt und z.B. eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Solange kein Beitragsbescheid für den neuen, ab 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitrag vorliegt, besteht nach Auskunft unserer Anwälte keine Zahlungspflicht.

Die Vorgehensweise der PDV und ihrer Mitglieder finden Sie hier.

Kommentare

Eine Antwort

  1. Gut, dass es wieder jemand wagt, gegen diesen Unsinn zu klagen!
    Nicht nur der „Zwang“ ist es, sondern die Unverschämtheit, auch noch den Schmutz und Schund zu bezahlen, der uns von den „öffentlich-rechtlichen“ Kanälen in die Wohnungen gepumpt wird, ganz abgesehen davon, dass immer mehr (ja: mehr!) gar keinen Fernseher mehr haben, und viele auch keinen Computer!

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