BILD: Christus als Apotheker (Foto: M. Ragg)
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Woche einen Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. Zugleich hat das Gericht jedoch die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage gestellt.
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In der mündlichen Urteilsverkündigung erläuterte der Vorsitzende Richter, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, es gebe kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten. Auch sei die individuelle Gewissensfreiheit dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Der Apotheker wurde in dem Rechtstreit von Anwälten der Menschenrechtsorganisation „ADF International“ unterstützt.
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Nach der Urteilsverkündung erklärte Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International: „Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über fünf Jahren Unsicherheit ist jetzt klar“, dass der Apotheker „Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns.“
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Nach der Urteilsverkündung erklärte Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International: „Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über fünf Jahren Unsicherheit ist jetzt klar“, dass der Apotheker „Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns.“
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Skandalös sei jedoch die Begründung des Urteils. Das Gericht habe zunächst nur mündlich ausgeführt, dass sich Apotheker künftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssten. „Wir werden die Begründung genau prüfen,“ so Böllmann.
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Quelle: ALFA-Newsletter
6 Antworten
es besteht eben kein Prüfrecht, wenn er ein öffentlicher Apotheker sein will er alle zugelassenen Medikamente anzubieten
sonst kommt der nächste Apotheker und bietet keine onkologischen Medikamente an, weil er an Alternative Heilmethoden glaubt
Seit wann sind Tötungsmittel Arzneien oder Medikamente?
Soweit sind wir jetzt. Ein überzeugter Katholik kann heutzutage nicht mehr Apotheker und nicht mehr Gynäkologe werden. Und auch nicht mehr normaler Arzt, seitdem die Ampel Abtreibungen als verpflichtend für jede ärztliche Ausbildung festgelegt hat.
In diesem Fall ist der Apotheker zwar freigesprochen worden; das Gericht hat aber ganz klar festgestellt, dass generell ein Apotheker nicht unter Berufung auf sein Gewissen die Ausgabe gewisser Präparate verweigern kann.
wenn er „öffentlicher Apotheker “ sein will
Hier gibt es keine Unterscheidung in „öffentliche“ und „nicht öffentliche“ Apotheken, zumindest habe ich noch nie etwas dergleichen gehört.
Vielleicht ist es in Österreich anders.
Die „Pille danach“ ist kein Medikament, das heilt.
Es ist eine Hormonbombe, die eine Befruchtung verhindern soll oder eine frühabtreibende Wirkung hat.
Diese Einnahme führte in vielen Fällen zu den nicht harmlosen Nebenwirkungen.
Es ist für mich eine Giftpille.
Ich kann jeden Apotheker verstehen, der die nicht vertreiben will.
In vergangenen Jahren gab es auch Apotheker, die die normale Pille nicht ausgaben. Das gibt es nur noch äußerst selten.
Aber die Pille als Verhütungsmittel wird von vielen jungen Frauen abgelehnt. Die wissen um die Nebenwirkungen. Gut, dass es mittlerweile viele natürliche Wege der Geburtenregelung gibt, die genauso sicher sind wie die Pille.