Habecks Vorrangregel für erneuerbare Energien sollte Genehmigungen beschleunigen. Nun gibt es juristische Zweifel, ob sie mit Grundrechten und Abwägungsgebot vereinbar ist. In Paragraf 2 des
„Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler lehrt öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Er hat sich mehrfach in der liberalen







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