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Indirekte Impf-Pflicht: Verfassungsrechtliche Einwände gegen die 2G-Regel

„Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“

Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler lehrt öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Er hat sich mehrfach in der liberalen Wochenzeitung DIE ZEIT kritisch mit der Impf-Pflicht befaßt.
Dabei betont er, eine 2G-Regel entspreche einer indirekten Impf-Pflicht, die verfassungsrechtlich ebenso zu beurteilen sei wie eine direkte Impf-Pflicht, also dieselben hohen Anforderungen beanspruche.
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Der Rechtswissenschaftler äußerte am 4. November auf ZEIT-online unter dem Titel „Überzeugen geht immer noch vor Zwingen“ erneut seine erheblichen Bedenken zur 2G-Regel, wie sie nun von der „Ampel“ deutschlandweit geplant ist und auch von Noch-Kanzlerin Merkel befürwortet wird: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-11/2g-regel-corona-indirekte-impfpflicht-massnahmen-verfassung/komplettansicht
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Seine Grundgedanken: Die Regierung kann nicht alles tun, was sie will, sie ist an die Verfassung und damit an die Grundrechte der Bürger gebunden, die sie zu schützen und nicht auszuhebeln hat. Zudem heiligt der Zweck nicht die Mittel.
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Der Autor schreibt unter anderem:
„2G-Regel, das ist ein technokratischer Begriff, der beinahe klinisch sauber klingt und deshalb harmlos wirkt. Die Regel ist aber ganz und gar nicht harmlos. Im Kern geht es darum, dass große Teile der Bevölkerung von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen werden. Es gibt nur eine Möglichkeit, dem zu entgehen: Bisher Ungeimpfte müssen sich impfen lassen.
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Im Ergebnis entfaltet die 2G-Regel so die gleichen Wirkungen wie eine Impfpflicht. Sie ist eine indirekte Impfpflicht. Das bedeutet aber, dass sie in höchstem Maß verfassungsrechtlich relevant ist und denselben Anforderungen genügen muss wie eine direkte Impfpflicht.“
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Eine staatliche Pflicht zur Impfung sei, so der Verfasser, „verfassungsrechtlich äußerst heikel“, denn sie beinhalte einen schwerwiegenden „Eingriff in Grundrechte“:
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„Im Vordergrund steht dabei das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Immerhin führt die Impfung dazu, dass ein körperfremder Impfstoff im Körper zirkuliert und eine Reaktion des Immunsystems hervorruft.
Auf den ersten Blick klingt es irritierend, aber dieses Grundrecht schützt auch die Freiheit zur Krankheit. Der Staat darf im Grundsatz niemanden zwingen, gesund zu leben und Krankheiten zu vermeiden. In diese Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger greift eine – direkte oder indirekte – Impfpflicht ein.“

Kommentare

Eine Antwort

  1. In einer echten Demokratie leben wir nicht mehr. Es ist ein irgendwie ein neues Konstrukt eines autokratischen Staats.
    Die Legislative hat das meiste an sich gerissen und regiert nicht mehr immer nach dem Grundgesetz der Bundesrepubik. Machtmenschen bestimmen über das Volk.

    Die Säule Judikative ist ein zahnloser Tiger geworden.

    Die Säule Legislative ist ebenfalls zahnlos geworden und ausgehöhlt worden.
    Nur drakonische Geldbussen können noch verhängt werden, um den Bürger einigermassen in Schach zu halten. Gefängnissstrafen werden eher selten angeordnet.

    Nur das Wählen ist noch demokratisch geblieben. Jedoch eher wie in der ehemaligen DDR. Fast keine Opposition und nur eine bürgerliche Partei als Alternative.

    Das ist Merkels Erbe. So wollte sie die Bundesrepublik umbauen. Merkel war immer schon eine tiefgrüne Politikerin.
    Aber schön, dass uns dieser Artikel an die Zeiten erinnert, wo es noch solche funktionierenden Sachen gab wie Verfassungsgericht, Landesgerichte und flächendeckende Ortsgerichte, die Ihre Aufgaben wahrnehmen mussten und Verhandlungen nicht über Monate verschieben, um Zeit zu gewinnen, siehe Söderurteil mit der Ausgangssperre. Das war doch nur noch ein Du,du,du. Befürchten muss Söder nichts.
    Jedoch steht auch fest: 60 % der Deutschen wollen G2 und eine Impfpflicht.

    Nach den schlechten Zeiten mit der Ampel-Regierung wird es wieder aufwärts gehen. Dann wird der Bürger hoffentlich wach.

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