Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am Mittwoch, dass auch Bekleidungsgeschäfte der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienten. Sie unterlägen damit nicht der 2G-Regel, nach der nur Geimpfte
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos
über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.
Sie folgen über 1.500 Beziehern!
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.