Top-Beiträge

Links

OVG Münster entscheidet gegen 2G-plus bei Fitnesstudios in NRW

Sport in Innenräumen unterliegt in Nordrhein-Westfalen vorerst wieder denselben Beschränkungen wie unter freiem Himmel. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die 2Gplus-Regel für unzulässig erklärt und vorläufig außer Vollzug gesetzt.

2G+  bedeutet, daß nur Genesene, vollständig Geimpfte mit Test oder Geboosterte eintreten dürfen.

Das Gericht urteilte, es sei nicht dasselbe, ob man zum gemeinsamen Sport zusammenkomme oder sich wie im Fitnessstudio nur mit anderen Personen zur selben Zeit in einem Innenraum befinde.

Vorerst gilt bei Sport in Innenräumen wieder dieselbe Zugangsregel wie im Freien, nämlich 2G. Der Beschluss ist endgültig.

Kommentare

2 Antworten

  1. Zu früh gefreut:
    NRW will diese Entscheidung nicht umsetzen, steht in unserer Zeitung.
    Die Regeln gelten wie bisher.

    Unglaublich!

  2. Das ist ja eine schöne Nachricht. Immer mehr Gerichte kippen die 2 G Plus Regel.
    Wenn nun auch noch wieder flächendeckend für kurze Zeit die 3 G Regel eingeführt wird und zum Frühjahr/ Sommer alle Massnahmen fallen, wäre das doch ein gangbarer Weg.
    Im Herbst keine weiteren Massnahmen mehr verordnen. Die Selbstverantwortung liegt ab Herbst 2022 in den Händen der einzelnen Bürger.

    Testen nur noch bei Symtomen, wie es am Anfang der Pandemie war.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

Mai 2024
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

690571
Total views : 8779607

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.