Konnten bislang per „Ebay“ neben Sachwerten auch Dienstleitungen angeboten, versteigert und erstanden werden, so schränkt die englischsprachige Plattform Ebay.com dies demnächst ein und verbietet u.a. Angebote, die sich um Zauberei, Hexenkunst und das Paranormale drehen.
Wie das US-Unternehmen in seinem Update der Richtlinien für Verkäufer für Herbst 2012 mitteilt, die am 30. August 2012 in Kraft treten, dürfen zukünftig keine Flüche, Zaubersprüche, Hexerei, Magie, auch keine angeblichen Zaubertränke oder Künste von „Heilern“ angeboten werden.
Den bisherigen Anbietern entsprechender Dienstleistungen gibt das Auktionshaus bis innerhalb der ersten Septemberwoche 2012 die Möglichkeit, ihre Restbestände anzubieten. Entsprechende Auktionen danach werden von Ebay gelöscht.
Ob und wann entsprechende Regeln auch für die deutschsprachigen Ebay-Portale (.de/.at /.ch) eingeführt werden, bleibt abzuwarten.
Quelle und vollständiger Artikel hier: http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.de/2012/08/ebaycom-verbietet-zauberei-magie-und.html