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Als erster Schritt soll Fristentötung erfolgen

In die Debatte um die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen im ersten Trimester der Schwangerschaft kommt neue Bewegung. Am Wochenende verabschiedeten die Länder auf der 34. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen (GFMK) in Ludwigsburg mehrheitlich einen Entschließungsantrag.
In ihm werden „Bundestag und Bundesregierung“ aufgefordert, „in einem ersten Schritt einen Regelungskatalog und Regelungsvorschläge für eine Fristenlösung für die ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafrechts vorzulegen“.
Nur der Freistaat Bayern stimmte dagegen.

Wie es in dem vom schwarz-grün-rot regierten Freistaat Sachsen initiierten Antrag weiter heißt, befürworte die GFMK zudem „in diesem Zusammenhang im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen des UN-Frauenausschusses gegenüber Deutschland anlässlich des 9. CEDAW-Staatenberichts, anstelle der vorgeschriebenen Pflichtberatung das Recht auf eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt einzurichten“.
Wobei „im Einklang mit der Expertinnenkommission der bestehende umfassende und finanziell abgesicherte Rechtsanspruch auf Schwangeren-, Familienplanungs- und Sexualberatung beibehalten werden“ und „die Kostenregelung des Schwangerschaftsabbruchs entsprechend neu“ getroffen werden müsse.

Als „Expertinnenkommission“ wird hier die Arbeitsgruppe 1 der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ bezeichnet.
Die hatte Mitte April nach einjähriger Beratung der Bundesregierung ihren Abschlussbericht übergeben. Ihre darin enthaltenen Empfehlungen waren bei katholischen Bischöfen und Moraltheologen, Lebensrechtlern und dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, auf massive Kritik gestoßen.

Wie die GFMK in der Begründung zu ihrem Antrag schreibt, sei in Deutschland „ein Schwangerschaftsabbruch immer noch ein Straftatbestand (§ 218ff. StGB)“. Dabei sei „der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen Teil der reproduktiven Gesundheit als unveräußerlichem Menschenrecht von Frauen.“
Frankreich habe „als erstes Land der Welt am 4. März 2024 Abtreibung ausdrücklich zu einem verfassungsgemäßen Recht erklärt“.
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Das EU-Parlament habe „das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung über ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit bekräftigt und gefordert, dass Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Art. 3 der EU-Grundrechtecharta zu verankern und an die Mitgliedstaaten gerichtet, Abtreibungen im Einklang mit den WHO-Leitlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren sowie Hindernisse für Abtreibungen zu beseitigen und zu bekämpfen“.

Weiter heißt es in der Begründung, die Expertinnenkommission habe „diesbezüglich klar und einstimmig festgestellt: ,Die §§ 218 ff. StGB – Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs – widersprechen in ihrer aktuellen Fassung dem erarbeiteten Ergebnis der verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung.
Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar‘.“
Diese Einschätzung treffe „zugleich auf gewandelte gesellschaftliche Anschauungen“.

Aktuellen Umfragen zufolge stehe „die Mehrheit der Bevölkerung einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen aufgeschlossen gegenüber. Die Umsetzung der Empfehlungen der Expertinnenkommission zur Liberalisierung der strafgesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch“ sei daher auch keine „Vorwegnahme einer gesellschaftlichen Debatte“, sondern müsse „vielmehr als Angleichung an die vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen und die Lebensrealität der Bevölkerung“ betrachtet werden.
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„In diesem Zusammenhang“ sei „auch die ostdeutsche Perspektive zu berücksichtigen, wonach insbesondere in der ehemaligen DDR sozialisierten Frauen die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB ein wichtiges Anliegen“ sei. „Die als ,westdeutsch‘ empfundene aktuelle Regelung“ sei damals „als Rückschritt wahrgenommen“ worden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss der GFMK.
„Die Gleichstellungsministerinnen haben mit dem Entschließungsantrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch zum Ausdruck gebracht, dass sie hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Frau stehen und eine Entkriminalisierung in den ersten drei Monaten für überfällig halten“, erklärte Paus.
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Die Empfehlungen der Expertenkommission legten nahe, die Rechtswidrigkeit der Abtreibung in den ersten drei Monaten abzuschaffen. Paus: „Zum weiteren Vorgehen werden wir uns in der Bundesregierung verständigen.“
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Quelle: ALfA-Newsletter

Kommentare

6 Antworten

  1. Demnach haben offenbar auch CDU geführte Landeskoalitionen (Sachsen, Sachsen-Anhalt, NRW, Berlin, Hessen) bei dieser Konferenz für diesen Ent-schliessungsantrag gestimmt? Oder gab es da wenigstens Enthaltungen? Vielleicht kann ja jemand hier im Forum noch Details dazu beisteuern.

    Sollten diese schwarz-geführten Landesregierungen tatsächlich zugestimmt haben, ist das ein deutlicher Hinweis darauf wie ernst oder besser nicht ernst es der Merz-Union wirklich mit ihrer angeblichen konservativen Erneuerung ist.

  2. Einschränkung des Lebensrechts am Anfang oder am Ende des Lebens lässt die Demokratie zerbröseln.

    2020 gab es eine Petition, bei der die Thematik der Euthanasie sehr treffend beschrieben wurde:

    „JA zum Leben – NEIN zur Legalisierung der Euthanasie!

    In Österreich ist die Euthanasie, beschönigend auch „aktive Sterbehilfe“ genannt, Gott sei Dank verboten. Noch – denn vor dem Verfassungsgerichtshof wollen vier skrupellose Kläger deren Legalisierung erstreiten. Das muss unbedingt verhindert werden, am besten, indem das VERBOT DER EUTHANASIE in der Bundesverfassung verankert wird.

    Bislang ist gemäß § 77 Strafgesetzbuch die Tötung auf Verlangen, sowie gemäß § 78 Strafgesetzbuch die Mitwirkung am Selbstmord verboten.

    Wer einen anderen auf dessen Wunsch hin tötet, indem er ihm beispielsweise einen tödlichen Medikamentencocktail verabreicht, oder ihn zum Selbstmord verleitet, beziehungsweise ihm dabei Hilfestellung gibt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.

    Vor dem Verfassungsgerichtshof wollen nun vier Antragssteller – darunter zwei Lebensmüde und ein Mediziner – die Aufhebung dieser beiden Paragraphen erreichen, was die Legalisierung der Euthanasie bedeuten würde. Die Entscheidung darüber wurde bislang vertagt, die Beratungen werden voraussichtlich in der am 23. November beginnenden Session des Höchstgerichts fortgesetzt.

    Die Kläger argumentieren, durch die gegenwärtige Rechtslage würden leidende Menschen gezwungen, „entwürdigende Verhältnisse zu erdulden“.

    Damit stellen sie das allgemeine Verständnis der Menschenwürde völlig auf den Kopf. Denn die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleichermaßen, gerade auch für Kranke, Leidende und Sterbende, denn das Leid und das Sterben sind fester Bestandteil des menschlichen Lebens.

    Was hingegen die Würde des Menschen verletzt, ist das Töten. Das Töten eines Menschen – sei es durch eine andere Person oder durch sich selbst – ist nie würdevoll. Würdevolles Sterben geschieht durch Anteilnahme, Sterbebegleitung und Zeit des gemeinsamen Abschiednehmens.

    https://www.patriotpetition.org/2020/10/16/ja-zum-leben-nein-zur-legalisierung-der-euthanasie/

    Die Legalisierung der Euthanasie wäre ein unvorstellbarer Dammbruch: Wer Krankheit oder Behinderung zum legitimen Grund für die Tötung eines Menschen erklärt, der unterteilt in „wertes“ und „unwertes Leben“.

    Alten und Kranken würde zumindest subtil vermittelt, ihr Leben sei nicht mehr „lebenswert“, sie müssten sich für ihre Bedürfnisse oder gar ihre Existenz rechtfertigen und würden unter Druck gesetzt, ihrem Leben ein Ende zu bereiten, um anderen nicht zur Last zu fallen.

    Ganz zu schweigen davon, wenn das Geschäft mit dem Tod erst kommerzialisiert und eifrig die Werbetrommel für den Selbstmord gerührt würde.

    Wir müssen jetzt gemeinsam aktiv werden, damit solche menschenverachtenden Zustände in Österreich niemals Realität werden!

    Menschen, die Selbstmordgedanken haben, brauchen keine Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe zum Leben und den Schutz des Gesetzes vor einer Entscheidung, die jeder Selbstmörder am Ende bitterlich bereuen wird. Jeder einzelne Selbstmord ist einer zu viel!

    Mit anbei stehender Petition fordern wir deshalb Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, die Initiative zu ergreifen, um das Verbot der Tötung auf Verlangen und das Verbot der Mitwirkung am Selbstmord in der Bundesverfassung zu verankern. Bitte setzen auch Sie ein deutliches Zeichen für das Leben, indem Sie die Petition unterzeichnen und teilen!“

    In der Wirklichkeit der Geschichte spiegeln sich die Menschen- und Weltbilder wider. Und die ABTREIBUNG IST EIN WESENTLICHES SYMPTOM EINES BESTIMMTEN MENSCHEN- UND WELTBILDES.

    Das von vielen Menschen verinnerlichte und in die Praxis umgesetzte jüdisch-christliche Welt- und Menschenbild einschließlich der schöpfungsbezogenen „Naturreligion“ haben Menschenwürde, Menschenrechte, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hervorgebracht – in Oasen der Weltgeschichte und oft nach schrecklichen Rückschlägen und gegen den vehementen Widerstand der Mächtigen in Staat, Finanzwesen und Religion.

    Das materialistische, atheistische Weltbild, das im Grunde keine absoluten Werte kennt, sondern sich an den Interessen der Mächtigen und Einflussreichen orientiert, bringt eine Welt hervor, bei der der Einzelne nicht zählt und Moral, Werte und Demokratie im Wesentlichen als Fassaden vorgetäuscht werden.

    Auf diese Faktenlage weisen erfreulicherweise viele Bürger und Beherrschte sowie deren freie, investigative Medien wie z.B. dankenswerterweise das Christlichen Forum hin.

    Eine solche Welt wird in George Orwells „1984“ und in Aldous Huxley’s „Schöne Neue Welt“ geschildert.

    Und in einer heute aktuellen Ausprägung ist es die Welt, die Yuval Noah Harari als Prophet des WEF in Davos fordert und fördert:

    https://bibelbund.de/2023/06/prophet-eines-antichristlichen-imperiums-die-botschaft-des-yuval-noah-harari/

    Warum Harari irrt – Hartls Senf
    https://www.youtube.com/watch?v=SVsm_NwTh6Q

    Es ist die Welt, die der Digital-finanzielle Komplex, der Great Reset, das WEF, die WHO usw. mit Hilfe eines totalitären digitalen Zentralbankgeldsystems (CBDC’s) und des neuen WHO-Pandemievertrags mit neuen IHR-Regeln usw. anstreben.

    https://www.youtube.com/watch?v=qF2HzTQ59JQ

    Christen, die für das Leben eintreten, weisen im Grunde auch auf diese wesentlichen Fakten hin.

    „Alle Menschen sind doch von Gott gleich geschaffen und haben diese Rechte von Gott bekommen. Warum sehen wir das so selten?

    Offensichtlich, weil wir uns nicht wirklich nach den Worten und dem Leben desjenigen ausrichten, der die Wahrheit in Person ist. Als CHRISTEN sollten wir uns aber unbedingt darum bemühen.

    Dann finden wir auch den Weg zur größeren Objektivität.

    Dann öffnet sich wieder der allzu verengte Debattenraum.“

  3. ..kleiner Nachschub:
    https://jungefreiheit.de/allgemein/2024/studie-prognostiziert-ueberalterung-und-millionenzuwanderung-fuer-deutschland/

    Schelm wer Böses dabei denkt ..
    Aber fleissig abtreiben lassen und euthansisieren,
    Ich habe es immer für eine Verschörungstheorie gehalten, mit Betonung auf Theorie … diese Umvolkungstheorie.

    Mittlerweile steht das für mich fest.
    Die Deutschen sollen abgeschafft werden.

    Wahrscheinlich leben wir dann als Dhimmis, die Juden und wir.

    SInd Christen leidensbereit?

    Ich denke, wir sind eher wohlstandsverwahrlost und theoretisch sind wir gut …. aber praktisch?

  4. Ja, nur weiter so.
    Wird Platz gemacht für noch mehr Migranten.

    Kinder passen ohnehin nicht mehr in den Lebensalltag der französischen und deutschen, vor allem, wie es aussieht, Frauen.
    Ruinieren die Figur und die Karriere.
    Müssen die Transfrauen uns irgendwann vormachen, wie toll und erstrebenswert es ist Frau zu werden … und sogar Kinder bekommen zu können .. was diese nie können werden?

    Deutschland schafft sich ab.
    Und das zu recht.

    Und bis in 10 Jahren haben die Moslems die Oberhand.

    Nun denn.

    Gott gibt uns dahin, und niemand kann sagen, wir hätten es nicht verdient.
    Wer soviel Selbstverachtung und Selbsthass auslebt .. wie vor allem die Grüninnen und Linksinnen … und nur noch nach dem Gottspielenwollen Ausschau hält, und die Mehrheit macht mit ..
    der verdient Strafe.

    Und wir opfern unsere Leiden auf.
    Müssen es lernen.
    Und 🙏

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