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In der letzten Sitzungswoche, mittags gegen 13.10 Uhr, als drittletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, hat die Ampel vor, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern (Drucksache 20/10861).
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die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,
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die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,
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die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,
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die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).
Hinzu kommt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder.
Bemerkenswert ist in diesem Kontext nämlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar sagt, dass 1. die ungeborenen Kinder ein Lebensrecht haben und 2. der Staat einen klaren Schutzauftrag dafür:
„Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muß die Frau sich eben dieser Verantwortung bewußt sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt.
Dabei muß sie wissen, daß das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt.
Mithin muß der Frau bewußt sein, daß nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.
Dessen muß sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“ (BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.) – einschließlich der Notwendigkeit von strafrechtlichem Schutz sowie einem ausdrücklich formulierten Auftrag an den privaten wie öffentlichen Rundfunk, „an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben“ teilzuhaben (BVerfGE 88, 203, 261.).“
Die Ausführungen von Frau Wenzel zum Gesetzentwurf betrugen 10 Seiten und sind vom Familienministerium auf der Internetseite veröffentlicht, aber nicht beantwortet worden.
Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Lebensrecht aller Menschen einzutreten, werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert.
Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.
3 Antworten
Vorschlag: Alle, die mit Gebet ungeborenen Kindern helfen möchten, gegen 13:00 Uhr am 4. Juli die drei Papst-Gebete verrichten (sie haben als Verheißung, daß kein Kind tot geboren wird in dem Haus, wo sie gebetet werden. Da es in der Ewigkeit nicht nur keine Zeit gibt, sondern die Entfernung zu Orten verschwimmt, ist es bestimmt auch von zu Hause aus wirksam).
Text abrufbar: https://www.pater-pio-gebetsgruppe-bulgenbach.de/index.php/gebete/29-drei-sehr-schoene-gebete-so-genante-papstgebete
Und während die CDU muslimische grüne Abtrünnige bejubelt, tut sie für das ungeborene Kind keinen Hagelschlag. Eine Schande!
Der NS-Staat hatte es auch als „Belästigung“ und Widerstand gegen die Staatsgewalt bestraft, wenn man vor KZs betete oder demonstrieren wollte. Dafür kam man ins Gefängnis oder selber ins KZ.
So weit will uns unsere perverse Ampelregierung jetzt auch wieder bringen: Tausende Euro Strafe für Nichteinhaltung von Bannmeilen, für vorsichtiges Ansprechen einer Frau, die ihr Kind zum Töten trägt. Wir wollen nicht unsere eigenen Kinder retten in letzter Minute, sondern eine fremde Frau vor dem Töten ihres Kindes bewahren und dem Kind versuchen, das Leben zu retten! Diese Frau ist bereits Mutter, man wird dies nicht erst durch das Gebären des Kindes. ! Sie trägt ein Kind in ihrem Leib: Und weil jedes Kind eine Mutter hat, ist sie also bereits Mutter dieses Kindes! Lt. Grundgesetz aber hat jede Mutter ausdrücklich Anspruch auf Unterstützung und Hilfe des Staates! Dieser neue Ampelstaat will die Hilfe bei Konfliktschwangerschaften auf das Helfen beim Töten fokussieren! Dabei machen wir Lebensrechtler niemals mit! Wir lassen uns allerdings lieber verhaften, als dass wir diese Rettungsversuche in letzter MInute vor der Tötungsstätte unterlassen. Rettung aus Todesgefahr ist eine Bürgerpflicht! Und das Kind dieser Frau ist in Todesgefahr!
Das Satanische aber ist: Man belegt uns erst mal mit einer saftigen Geldstrafe, gegen die der Lebensschützer erst mal wieder klagen muss!
Liebe Parlamentarier: Bitte gegen dieses Gesetz stimmen!