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CDU-Fraktion in Berlin: Kopftuchverbot bestätigt staatliches Neutralitätsgesetz

Cornelia Seibeld, 1. stellv. Fraktionsvorsitzende und kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion in Berlin, und Burkard Dregger, ihr integrationspolitischer Sprecher, erklären:Nachrichten_Kopfbalken_1 - Kopie

„Wir begrüßen das Urteil zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Das von Innensenator Frank Henkel vorgelegte Berliner Neutralitätsgesetz sorgt dafür, dass der Staat auch nach außen hin sichtbar und erkennbar weltanschaulich und religiös neutral auftritt. Dieses äußert sich eben nicht nur durch Schrift und Bild, sondern auch durch Kleidungsgegenstände der Bediensteten. Diese Auffassung hat das Arbeitsgericht Berlin bestätigt.

Das Kopftuch wird von vielen als ein politisches Ausdrucksmittel angesehen, das die Unterdrückung und Diskriminierung der Frau symbolisiert. Der Staat darf aber nicht den Anschein erwecken, dass seine Entscheidungsträger nach anderen Kriterien entscheiden als nach Recht und Gesetz.

Als CDU-Fraktion bekennen wir uns dazu, dass wir religiöses Leben in Berlin fördern wollen. Wir stehen für einen konfessionellen Religionsunterricht, der wichtige Werte unserer Gesellschaft vermittelt. Es kann und darf nicht sein, dass in deutschen Schulen keine Kreuze hängen, aber Kopftücher von Pädagogen getragen werden dürfen.“

 

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