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"Forum Deutscher Katholiken" kritisiert aktuelle Gerichtsurteile zur Beschneidung und zur lesbischen Erzieherin

„Gefährdungen der Religionsfreiheit“

Der Dachverband „Forum Deutscher Katholiken“ bezieht sich mit seiner Urteilskritik auf den Fall einer in lesbischer Lebensgemeinschaft stehenden Erzieherin in Neu-Ulm und auf die Kriminalisierung der bei Juden und Muslimen vorgeschriebenen Beschneidung männlicher Säuglinge.
Wenn die katholische Kirche gezwungen werden soll, in ihren Einrichtungen Kinder der Erziehung durch eine Frau auszusetzen, die im Gegensatz zur kirchlichen Grundordnung steht, so greift damit der Staat in den Kernbereich kirchlichen Auftrags ein.
Auch Christen seien von der Entscheidung des Landgerichts Köln zur Beschneidung betroffen. Denn das Landgericht habe in der Urteilsbegründung ausgeführt, die Beschneidung sei deshalb kriminell, weil sie in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes eingreife, das später selbst entscheiden können müsse, welcher Religion es annehme oder nicht.
Dann werde wohl die Kindertaufe entsprechend unter Strafe gestellt. „Körperverletzung werde es wohl nicht sein, aber Juristen werden schon irgendeine Strafvorschrift finden, unter die sie die Taufe eines Kindes subsumieren können“, meinte der Sprecher des Forums, Prof. Dr. Hubert Gindert.
Er zeigt sich mehr als verwundert darüber, wie das bislang unbestrittene Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, das immerhin in Artikel 140 des Grundgesetzes verankert sei, nun angefochten werde.
Prof. Dr. Hubert Gindert,
Vorsitzender des Forums Deutscher Katholiken

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