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Der kirchliche Stellenwert von Privatoffenbarungen, Erscheinungen usw.

Grundsatz-Erklärung Kardinal Ratzingers vom 26. Juni 2000

Papst Benedikt hat, als er noch Kardinal Joseph Ratzinger hieß, zum Status der sog. Privatoffenbarungen grundsätzlich Stellung bezogen  –  und zwar am 26.6.2000 anläßlich der vatikanischen Pressekonferenz über das „Dritte Geheimnis von Fatima“.

Bevor er konkret auf dasselbe zu sprechen kam, äußerte sich der damalige Glaubenspräfekt theologisch zum kirchlichen Rang von Privatoffenbarungen; dabei ging er selbstverständlich von kirchlich approbierten (genehmigten) Erscheinungen aus, da sonstige Phänomene ohnehin keine (positive) Bedeutung in der Kirche einnehmen.

Kardinal Ratzinger erläuterte den Unterschied zwischen der göttlichen (der „öffentlichen“) Offenbarung Gottes und den sog. Privatoffenbarungen, also kirchlich approbierten Erscheinungen.

Wesentlicher Unterschied zur göttlichen Offenbarung

Dabei erwähnte er eingangs die überlieferte, verbindliche Lehre der Kirche, wonach zwischen der „öffentlichen Offenbarung“ und den Privatoffenbarungen nicht nur ein gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied besteht.

In der Dokumentation „Die Botschaft von Fatima“, die von der Glaubenskongregation herausgegeben wurde, sind Kardinal Ratzingers Ausführungen über den grundsätzlichen Rang der Privatoffenbarungen enthalten.

Hieraus entnehmen wir folgende Passagen im Wortlaut:

„Öffentliche Offenbarung und Privatoffenbarungen   –   ihr theologischer Ort.

Bevor wir den Versuch einer Interpretation unternehmen, (…) sind einige grundsätzliche Klärungen darüber notwendig, wie nach der Lehre der Kirche Phänomene wie dasjenige von Fatima grundsätzlich ins Leben des Glaubens einzuordnen sind.

Die Lehre der Kirche unterscheidet zwischen der „öffentlichen Offenbarung“ und den „Privatoffenbarungen“. Zwischen beiden besteht nicht nur ein gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied. 75743_14122011

Das Wort „öffentliche Offenbarung“ bezeichnet das der ganzen Menschheit zugedachte Offenbarungshandeln Gottes, das seinen Niederschlag in der zweiteiligen Bibel aus Altem und Neuem Testament gefunden hat.

„Offenbarung“ heißt es, weil Gott darin sich selbst Schritt um Schritt den Menschen zu erkennen gegeben hat, bis zu dem Punkt hin, da er selbst Mensch wurde, um durch den menschgewordenen Sohn Jesus Christus die ganze Welt an sich zu ziehen und mit sich zu vereinigen…

Weil Gott nur einer ist, ist auch die Geschichte, die er mit der Menschheit eingeht, eine einzige, die für alle Zeiten gilt und mit Leben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ihre Vollendung erreicht hat.

In Christus hat Gott alles, nämlich sich selbst gesagt, und deswegen ist die Offenbarung mit der Gestaltwerdung des Christusgeheimnisses im Neuen Testament abgeschlossen.

Der ‚Katechismus der Katholischen Kirche‘ zitiert, um diese Endgültigkeit und Vollständigkeit der Offenbarung zu verdeutlichen, einen Text des heiligen Johannes vom Kreuz:

„Seit er uns seinen Sohn geschenkt hat, der sein Wort ist, hat Gott uns kein anderes Wort zu geben. Er hat alles zumal in diesem einen Worte gesprochen… Denn was er ehedem nur stückweise zu den Propheten geredet, das hat er nunmehr im ganzen gesprochen, indem er uns das Ganze gab, nämlich seinen Sohn.

Wer demnach jetzt noch ihn befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte, der würde nicht bloß unvernünftig handeln, sondern Gott geradezu beleidigen, weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richten würde, ohne jegliches Verlangen nach anderen oder neuen Dingen“ (KKK 65, Carm. 2,22).

SOWEIT Kardinal Ratzinger auf der erwähnten Pressekonferenz. Mit diesen Erläuterungen verkündete der damalige Präfekt der Glaubenskongregation nichts Neues, sondern rief  vielmehr die beständige Lehre der Kirche in Erinnerung, wonach die Offenbarung Gottes mit dem Tod des letzten Apostels bzw. mit dem Ende der apostolischen Zeit abgeschlossen ist.

Kirchlich genehmigte Privatoffenbarungen „gehören nicht zum Glaubensgut“, worauf der Weltkatechismus (KKK) ebenfalls hinweist; sie sind kein Bestandteil amtlicher Verkündigung, sie können dieser nichts hinzufügen und nichts wegnehmen; sie können freilich für den einzelnen Katholiken eine spirituelle Vertiefung des Glaubens bewirken.

Wenn die Kirche eine Erscheinung genehmigt, dann bedeutet dies für die katholischen Gläubigen also lediglich eine Erlaubnis, keine Verpflichtung.

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster

Fotos: Radio Vatikan

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