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Betreuungsgeld: Opposition torpediert Beschlußfähigkeit des Parlaments

Aktuelle Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag:

Die Opposition hat am heutigen Freitagmittag den Abbruch der Beratungen des Bundestages provoziert.
Hierzu erklären der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller:
„Das Verhalten der Opposition ist ein schwerer Missbrauch der Parlamentsrechte und schädigt das Ansehen des Bundestages. SPD, Grüne und LINKE. haben die vorhandene Beschlussfähigkeit des Parlaments torpediert.
Dies geschah, um eine für sie missliebige Debatte zum Betreuungsgeld zu verhindern.
Der Deutsche Bundestag soll Ort des Austauschs von Argumenten sein. Dieser vornehmsten Aufgabe des Parlaments hat sich die Opposition heute verweigert. Damit fügt sie der parlamentarischen Kultur in Deutschland einen schweren Schaden zu.
Die Beschlussfähigkeit des Parlaments zu erhalten, ist nicht allein Aufgabe der jeweiligen Regierungsfraktionen, sondern liegt in der Verantwortung des gesamten Parlamentes und allen Demokraten. Die Koalition war jederzeit mehrheitsfähig.
Die Opposition wird mit dieser Trickserei nicht die Verabschiedung des Betreuungsgeldes aufhalten können. Das Betreuungsgeld ist Ausdruck eines kinderfreundlichen Deutschlands und der Gewährleistung der Wahlfreiheit von Familien.“
Kontakt-Daten:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

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