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Bischof Bätzing und das Kirchenrecht: Canones zu Laienpredigt und Glaubenslehre

Von Felizitas Küble

In unserer kürzlich veröffentlichten Kritik an der „Dialogpredigt“ von Bischof Dr. Georg Bätzing auf der Abschlußmesse des Katholikentags in Stuttgart ging es vor allem um zwei Punkte: 

1. Der CIC  – also das katholische Kirchenrecht  –  untersagt die Laienpredigt im Rahmen eines Meßgottesdienstes, doch der Vorsitzende der DBK (Deutschen Bischofskonferenz) hielt gemeinsam mit einer Theologin im Wechselgespräch eine Predigt, womit er gegen kirchliche Bestimmungen verstieß – und das sogar vor zehntausenden Teilnehmern.

2. Der Bischof ist verpflichtet, die Glaubenslehre uneingeschränkt und getreu zu verkündigen (dies hat er zudem öffentlich vor seiner Bischofsweihe versprochen). Der Limburger Oberhirte hat jedoch in geradezu skandalöser Weise die Apostelgeschichte des hl. Evangelisten Lukas als unglaubwürdig verunglimpft.

Betrachten wir nun das Kirchenrecht zu Punkt 1 (Laienpredigt):

Die Predigt in der Eucharistiefeier (Homilie genannt) darf allein von geweihten Amtsträgern gehalten werden, also Bischof, Priester und Diakon.
Dazu heißt es im Canon 767,1 des CIC
: „Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird.“

Somit steht fest, daß Laien  – seien es Männer oder Frauen – in einer hl. Messe nicht predigen dürfen.

Außerhalb der Eucharistiefeier ist eine Laienpredigt allerdings nicht grundsätzlich untersagt, sie kann „zugelassen“ werden, doch sollte es dafür „notwendige“ oder zumindests „nützliche“ Gründe geben  –  siehe Can. 766: „Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von ⇒ can.767, 1, Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist.“

Punkt 2: Auch zur inhaltlichen (Predigt-)Verpflichtung von katholischen Oberhirten äußert sich das Kirchenrecht:

So heißt es in Can. 386,1:
„Der Diözesanbischof ist gehalten, die Glaubenswahrheiten, die gläubig anzunehmen und die im sittlichen Leben anzuwenden sind, den Gläubigen darzulegen und zu verdeutlichen, indem er selbst oft predigt; er hat auch dafür zu sorgen, daß die Vorschriften der Canones über den Dienst am Wort, vor allem über die Homilie und die katechetische Unterweisung, sorgfältig befolgt werden, damit so die ganze christliche Glaubenslehre allen überliefert wird.“

Der Bischof soll also die „Glaubenswahrheiten“ nicht nur darlegen, sondern „verdeutlichen“  –  stattdessen hat Bätzing die getreue und wahrheitsgemäße Überlieferung der Apostelgeschichte hinsichtlich der Steinigung des Erzmärtyrers Stephanus nicht nur angezweifelt, sondern bestritten. Zudem hat er die kirchenrechtlichen „Vorschriften der Canones…vor allem über die Homilie“ grob mißachtet.

Sodann heißt es in Can. 386,2 weiter über den Diözesanbischof:
„Die Unversehrtheit und Einheit der Glaubenslehre hat er mit Mitteln, die ihm geeignet scheinen, in fester Haltung zu schützen, in Anerkennung jedoch einer gerechten Freiheit für die weitere Erforschung der Wahrheiten.“

Zu einer „Erforschung der Wahrheiten“ gehört freilich keine Infragestellung neutestamentlicher Bücher und ihrer Diskreditierung, zumal gerade in diesem Canon die „Unversehrtheit der Glaubenslehre“ erwähnt wird.

Somit hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz in zwei entscheidenden Punkten öffentlich dem Kirchenrecht zuwider gehandelt.

Er sollte daher weiteren Schaden für das Kirchenvolk vermeiden, das „Heil der Seelen“ ernst nehmen und dem Papst seinen Amtsverzicht anbieten.

Immerhin heißt es dazu in can. 401,2: „Ein Diözesanbischof, der wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, ist nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten.“

.

Das oberste Gesetz in der Kirche ist das Heil der Seelen. Dieser Leitsatz ist auch im Kirchenrecht verankert – siehe etwa can. 1752:
„Bei Versetzungssachen sind die Vorschriften des ⇒ can. 1747 anzuwenden, unter Wahrung der kanonischen Billigkeit und das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muß.“

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Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt

 

Kommentare

6 Antworten

    1. Guten Tag,
      ich habe mich bereits im Vatikan beschwert – auf welche Weise und bei wem, dürfen Sie mir überlassen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  1. Was ist bloß los auf dieser Welt? Wo ist der wahre Grund, nun auch auf das „Wort Gottes“ loszugehen? – sicherlich nicht (mehr) Feigheit oder Gleichgültigkeit – es ist wohl nicht der Hass auf diesen Märtyrer, der eben dies nicht tat?
    In unserer Gemeinde wird (Stand heute 1.6.22) Gläubigen faktisch untersagt, ohne Maske an der Messfeier teilzunehmen, indem an der Türe groß steht, die Eigenverantwortung jedes Einzelnen verbiete dies… – während die selben Leute beim Feuerwehrfest dicht an dicht ohne Maske feiern…
    Überall Angriff auf unsere Kirche.

  2. Hierzu fällt mir ein Zitat von Chesterton ein:
    Die Kirche ist in ihrer 2000jährigen Geschichte schon so oft auf den Hund gekommen, gestorben iat am Ende aber immer der Hund.
    Trotz aller Traurigkeit über das, was z.Zt. in meiner religiösen Heimat passiert, ich gebe die Hoffnung auf den Heiligen Geist nicht auf.

  3. Vielen Dank für diese Ausführungen. Es tut gut, mal wieder zu lesen, wer zu predigen hat und was man zu predigen hat.
    Leider hat die Basiskirche mitlerweile so gut wie keine Anknüpfungen nach Rom und dem kirchlichen Canon mehr. Es wird gemacht, was den Priestern und Laien gefällt.
    Laienpredigten sind Standard geworden. Homosegnungen als Revolte, die gerne gemacht wird. Synodaler Weg als richtungsweisend gepredigt u.v.m.

    Interessant ist noch hinzuzufügen, dass B. Bätzing auch am Abschlussgottesdienst die Interkommunion gegeben hat: dem evangelischen Lothar de Maizere. Davon gibt es ein Foto.
    Ist der Ruf erst ruiniert, lebt und verkündet es sich ganz ungeniert!

    Hoffen wir auf den heiligen Geist, der die Gläubigen unterweist.
    Bätzing ist eindeutig auf einem Irrweg!

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