Von Felizitas Küble
Reichlich seltsam erscheint es uns aber, daß Katholiken, die in Filial-Pfarreien persönlich zum Wahllokal gehen, ihren Stimmzettel nur in einer Briefwahl-Methode abgeben können.
.
Es ist aber ein Unterschied, ob jemand für sich Briefwahl beantragt, wobei er bekanntlich auf dem Zweit-Umschlag seine Anschrift angeben muß – oder ob jemand in einem Wahllokal wählt und dort an Ort und Stelle erstaunt feststellt, daß ihm eine Briefwahl vorgesetzt wird.
.
FOTO: Die Einkaufsmeile von Münster ist von Kirchen umgeben!
In Artikel 15 (Absatz 2) der gültigen Wahlordnung zu Kirchenvorstandswahlen im westfälischen Teil des Bistums Münster heißt es betr. der Wahllokale in Filial-Kirchengemeinden:
„Nach Eintragung in die Wahlliste erhält der Wähler die für die Wahl im Filialwahllokal erforderlichen Wahlunterlagen (Stimmzettel, amtlicher Wahlumschlag und Briefwahlumschlag).
Der ausgefüllte Stimmzettel wird abweichend von Art. 12 Abs. 4 S. 2 in den Wahlumschlag und dieser verschlossen in den Briefwahlumschlag gegeben.
Vor Einwurf des Briefwahlumschlages in die Wahlurne ist der Umschlag mit vollständigem Namen und der Hauptwohnung des Wählers zu versehen.“
Siehe hier: http://www.bistum-muenster.de/kirchenvorstandswahlen/02%20Wahlordnung_2012%20Pdf..pdf
.
Wenn also z.B. eine Großgemeinde aus einer Haupt-Pfarrei und vier Filial-Pfarreien besteht, kann nur im Büro der Hauptgemeinde „normal“ gewählt werden, in den vier Filial-Pfarreien hingegen findet die Stimmabgabe in Briefwahl-Form statt.
.
So gibt es in der Kirchengemeinde St. Nikolaus in Münster z.B. ein Wahlbüro in Wolbeck und vier Filialwahllokale. Im Wahlbüro kann man am Samstag zwei Stunden und am Sonntag gerade mal fünf Stunden wählen, was nicht gerade viel ist (im Vergleich mit staatlichen Wahlen).
.
Der Grund dafür, daß die Filial-Büros nur Briefwahl durchführen, liegt vielleicht darin, daß keine separaten Listen der wahlberechtigten Personen in den jeweiligen Einzel-Pfarreien vorliegen, sondern nur eine Gesamtliste der Großpfarrei. Dann läge die merkwürdige Vorgangsweise letztlich am kirchlichen Meldewesen, das zwar zwischen den (Groß-)Gemeinden, aber nicht zwischen den einzelnen Filialgemeinden unterscheidet. Wohl um zu vermeiden, daß jemand doppelt wählen geht, wird den Leuten in den Filial-Büros eine vereinfachte Briefwahlform aufgedrückt.
.
Man stelle sich einmal die kuriose Situation vor, der Staat würde, weil er mit seinen Listen oder sonst mit seiner Bürokratie bzw. Wahlordnung nicht klarkommt, in den meisten Wahllokalen verlangen, daß sich die Wähler gefälligst einer Briefwahlmethode befleißigen, obwohl sie gar keine Briefwahl beantragt haben.
.
Wenn schon womöglich keine präzisen Personen-Listen für die Filialen vorliegen (warum eigentlich nicht?), dann wäre es doch vernünftiger, alle Wahlberechtigten in das Wahllokal der Haupt-Gemeinde einzuladen, wo sie alle in der üblichen Weise ihren Stimmzettel abgeben können. Diese Möglichkeit wird in der Kirchenvorstands-Wahlordnung wenigstens nicht ausgeschlossen. – Man sollte dann allerdings die Öffnungszeiten der Wahlbüros (meist Pfarrheime) deutlich verlängern.