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BILD: Lebensrechtler-Demonstration der ALfA vor dem Deutschen Bundestag

Zur heutigen Bundestagsentscheidung in Bezug auf die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt Alexandra Linder (siehe Foto), Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht:

Wie zu erwarten, entschied der Bundestag heute mit der Koalitionsmehrheit, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen.

In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen verbreitet, über ein angebliches „Spießrutenlaufen“, über „abscheuliche Fotos“ oder „blutige Föten“, mit denen „sogenannte Lebensschützer“ und „Antifeministen“ sich vor schwangere Frauen werfen und sie „anpöbeln“ würden.

Frauen seien laut Koalitionsabgeordneten wegen ihrer Situation angeblich nicht in der Lage, selbst berechtigte Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine Anzeigen gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine Strafanzeigen seitens der Einrichtungen, die sich in keiner Notlage befinden, worüber jedoch nicht gesprochen wurde.

Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen – im Klartext geht es praktisch ausschließlich um Pro-Familia-Stellen – würden „bedrängt“, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen, was aber sachlich falsch ist.

Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die öffentlich massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit Abtreibung in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Interessen- und finanzielle Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß § 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität.

Das ist der wahre Grund für die Konzentration auf Hilfe für Schwangere und Gebet vor diesen Stellen.

Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a), wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert und ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet:

Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“.

Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht.

Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird es keine Verbesserung ihrer Lage geben. Denn ihr wirklicher Spießrutenlauf findet vor dem Gang in die Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung statt – insbesondere durch Männer, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen. Unterstützt durch Ideologen, denen die betroffenen Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind.

Kommentare

16 Antworten

  1. Wenn eine Frau schwanger ist, wird sie oft gefragt: „Willst du es denn haben?“ statt dass sie einen Glückwunsch hört. Der Mann kann dann sein ungeborenes Kind nicht schützen, so sehr er sich auf es freuen mag. Das kommt häufig vor, wird aber verschwiegen. Auch die Ehe eines Freundes ist daran zerbrochen, weil seine Frau zu der Zeit nicht schwanger sein wollte. Die Entscheidung liegt de facto bei der Frau, Abtreibung wird ja als „Frauenrecht“ propagiert. Nach dem Lebensrecht der Ungeborenen zu fragen wird als rückständig, rechtsextrem, frauenfeindlich bezeichnet. Als Mann hast Du da keine Chance, genau wie das Kind.

  2. Wenn man die Hintergründe versteht, wie sie jetzt wieder im „Expose“ dargesttellt werden, Who is they? Wer sind sie?
    dann kann man alle diese Handlungsstänge nachvollziehen. Sie entsprechen der Agenda. Wer aufgeklärt ist, kann alle aufklärenden Links dann an Politiker, Redakteure, Entscheidungsträger weiterleiten, z.B. über Lesezeichen speichern und mit Suchbefehl aus Chronik holen.

    https://deref-gmx.net/mail/client/VTZzqL20vAM/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fpublic-api.wordpress.com%2Fbar%2F%3Fstat%3Dgroovemails-events%26bin%3Dwpcom_email_click%26redirect_to%3Dhttps%253A%252F%252Fexpose-news.com%252F2024%252F07%252F06%252Fcorey-lynn-who-is-they%252F%26sr%3D0%26signature%3D6d803e4c05c57de9884ed51d01b46249%26blog_id%3D185618424%26user%3De6533b39abb62eaf2143fcde1c18fdfc%26_e%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%3D%26_z%3Dz&lm

  3. Die AfD ist die Partei für das Leben. Wann merkt endlich das naive Bürgertum, dass die Parteien mit dem C die eigentlichen Verräter der ungeborenen Kinder sind???

    1. In Bezug auf das ungeborene Leben mag das stimmen (auch wenn die AfD auch nicht ohne wenn und aber gegen Abtreibung ist).

      Das Problem ist, dass in ihr Leute sind bzw sie mit Leuten gemeinsame Sache macht, die in der Vergangenheit extrem gegen das geborene Leben vorgegangen sind.

  4. Irre ich mich, oder haben wir vor kurzem nicht 75-Jahre Grundgesetz gefeiert?
    Irre ich mich, oder steht dort: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“?
    Irre ich mich, oder darf ich mich jetzt nur noch in meilenweiter Entfernung für das wichtigste aller Menschenrechte – nämlich das Recht auf Leben – einsetzen?
    In welchen Fragen kann ich solchen Politikern überhaupt noch Glauben schenken?

  5. Achso, ich kenne nur Beter, die eh nicht direkt vor der Beratungsstelle stehen, sondern meist auf der anderen Bürgersteigseite.

    Damals, ist aber schon ca 15 Jahre her, in München stand die Hebamme, Frau Grundberger, an der Einfahrt zur Herr Stapfs Abtreibungsklinik und bot Beratung für Schwangere an.
    Sie bekam immer Recht vor Gericht, wenn Herr Stapf sie wieder angezeigt hatte.

  6. Alexandra Linder kann man nur zustimmen. „Bannmeilen“ gibt es sonst nur rings um Parlamente. Wenn die Tötung ungeborener Kinder jetzt einen solchen Schutzraum beanspruchen darf, braucht man sich auch nicht wundern, dass auch andere immer mehr Gewalt als Lösungsmittel akzeptieren. Wenn schon die friedliche Demonstration gegen Gewaltmaßnahmen unterbunden werden soll – wo bleibt da die freie Meinungsäußerung? Eine dunkle Stunde für Demokratie und Rechtsstaat. Hoffentlich kassieren die Gerichte bald diesen feigen Anschlag.

  7. Was für ein enttäuschendes Ergebnis.

    Aber wer die Lage kennt, weiss, daß da eine Scheindebatte geführt wurde, um später den ganzen Paragrafen 218 abzuschaffen.

    Die paar Beter (ich meine, in ganz D. sind es nur fünf Gebetsaktionen), die es überhaupt noch vor den Beratungestellen gibt , müssen dann eben woanders beten. Gebete werden erhört.
    Bin nur mal gespannt, was die Kirchen dazu sagen. Ob nun die Türen für die Beter herzlich geöffnet werden? Oder wird lieber politisch korrekt gehandelt, indem nicht mehr für Schwangere in Not gebetet werden darf?
    Ich denke, es wird erstmal geschwiegen. Aussitzen wie bei Corona.

    Beten wir noch stärker für die betroffenen Frauen. Helfen, wenn jemand Hilfe braucht .

  8. Die Strafe für diese lebensfeindliche und auf Lügen aufgebaute Entscheidung wird nicht auf sich warten lassen. Man braucht sich nur die Geburtenrate anzusehen. Und: „Wer nach dem menschlichen Leben trachtet, trachtet Gott selbst nach dem Leben“. Hlg.Papst Johannes Paul II; Evangelium Vitae

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