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Euthanasie: BVL kritisiert den Freispruch einer Ärztin in den Niederlanden

Lebensrechtler in Deutschland sehen die Entwicklung der Tötung auf Verlangen in den Niederlanden mit großer Sorge. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur „idea“.

Anlass ist ein Grundsatzurteil des Hohen Rats in Den Haag. Der hatte am Dienstag die Euthanasie von schwer Demenzkranken erlaubt, sofern eine entsprechende Patientenverfügung vorliege. Mit seinem Urteil sprach das höchste Gericht der Niederlande eine Ärztin vom Vorwurf des Mordes frei. Diese hatte im Jahr 2016 eine an Demenz erkrankte Patientin auf Wunsch ihres Ehemannes getötet.

Der Fall hatte nach Bekanntwerden vielfach Entsetzen ausgelöst. Laut Medienberichten hatte die 74-jährige Patienten zwar schriftlich verfügt, dass sie im Falle eines unerträglichen Leidens getötet werden wolle, dies jedoch mit den Worten: „Wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“, eingeschränkt.

Als die Frau später an Alzheimer erkrankte und in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann dort einen Arzt, seine Gattin auf Basis der Patientenverfügung zu töten. Dem soll die Frau mehrfach widersprochen haben.

Wie „idea“ berichtet, hätten jedoch zwei Ärzte erklärt, dass die Voraussetzungen für eine Euthanasie erfüllt seien: Das Leiden der Patientin sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Frau entschied daraufhin, dass diese getötet werden solle.

Die freigesprochene Ärztin gab der Demenzkranken ohne deren Wissen zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Als die Sterbende aufwachte und sich wehrte, hielten Angehörige sie solange fest, bis sie starb.

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder (siehe Foto), übte scharfe Kritik an dem Urteil. Angesichts der Euthanasie-Praxis in den Niederlanden brauche man sich allerdings nicht zu wundern, „wenn – wie in diesem Fall – auch offensichtlicher Mord nachträglich zur legalen Handlung deklariert“ werde.

Im Blick auf den Fall der getöteten Demenzkranken erklärte die BVL-Vorsitzende: „Die Vorstellung, wie die eigene Familie die sich wehrende Ehefrau, Mutter, Oma festhält, damit sie umgebracht werden kann, ist entsetzlich. Wer das will oder auch nur hinnimmt, hat jegliche Form der Humanität abgelegt.“

In Deutschland ist die „Tötung auf Verlangen“ verboten.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

13 Antworten

  1. Mir ist ein Fall bekannt aus der Altenpflege. Ein Ehepaar hatte jeweils eine eigene Patientenverfügung. Darin hatten sie unterschrieben: keine lebensverlängernden Maßnahmen, keine künstliche Ernährung. Als die Frau nicht mehr essen wollte und konnte, hat der Mann alle Hebel in Bewegung gesetzt, daß seine Frau doch noch künstlich ernährt würde. Der Ehemann (wie die Frau Akademiker) hatte ganz entrüstet gesagt: „Wir haben doch nicht gewusst, welche Konsequenzen das letztendlich hat!“.
    Die Leute unterschreiben einfach was, was sie jetzt so empfinden und sich jetzt vorstellen können. Und wenn es drauf ankommt, wollen sie alles anders.
    Wer weiß, vielleicht entscheidet sich noch jemand im letzten Moment um, und kann sich nicht mehr äußern.
    Eine Verfügung zur eigenen Euthanasie zu unterschreiben, sollte verboten werden.
    Eine Familie, welche einen Angehörigen töten lässt, der sich wehrt, ist ja krank. Aber in den Niederlanden ist ja für viele Familien Abtreibung völlig normal. Warum dann nicht die Oma abtreiben lassen? Wenn das Leiden der Oma niemandem mehr zu zumuten ist?

    1. Guten Tag,
      was Sie berichten, habe ich ähnlich bei einer Bekannten erlebt. Wir haben vor etwa 15 Jahren einen Disput gehabt, weil sie ganz gegen lebensverlängernde Maßnahmen war und keine „Apparatemedizin“ wollte und nicht vom Maschinen umgeben, keinerlei künstliche Ernährung/Wasserzufuhr usw. Ich entgegnete ihr, ob ihr denn klar sei, daß dies ein langsames Verhungern und Verdursten bedeute – aber das schien ihr egal zu sein.
      Als sie dann mit über 90 Jahren schwerkrank in der Klinik lag, erklärte sie den Ärzten ausdrücklich, sie wünsche alle lebensverlängernden Maßnahmen, die infrage kämen, auch wenn sie dafür Schmerzen in Kauf nehmen müsse. Ich war froh darüber und habe sie natürlich nicht an ihre früher gegenteiligen Aussagen erinnert.
      Eine Patientenverfügung hatte sie nicht unterschrieben, so gab es keine Debatte mit den Ärzten.
      Nicht nur aus diesem Grunde halte ich die üblichen Formulare sowieso für bedenklich.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

    1. Der Theologe und Journalist und Philosoph David Berger mit seiner „Philosopia Perenis“ usw.

      https://philosophiaperennis.com/ Siehe auch Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und die internationale LaRouche Bewegung und das internationale Schiller-Institut und die ÖDP und das Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz und die Epoch Times Deutschland

      http://www.zeit-fragen.ch

      http://www.oedp.de

      http://www.bueso.de

      Gabriele Kuby, Soziologin, zur Gender Ideologie als Gender Mainstreaming und Genderismus und Zwangs- und Frühsexualisierung von Kindern und JUgendlichen im Sexualkundeunterricht teilweise schon in Kindergarten und Schule bis hin zu Pädophile http://www.gabriele-kuby.de
      Der Feminismus der dritten Welle ist ein sophistischer Existenzialismus

      https://juergenfritz.com/2020/04/28/der-feminismus-der-dritten-welle-ist-ein-sophistischer-existenzialismus/

  2. Bei aller Liebe …
    So etwas kann ich gar nicht glauben.
    Festhalten …..
    Eine FRÜHERE Bekannte erzählte mir von so etwas in der Schweiz vor Jahren .
    DORT mußte die alte Dame sich ein Getränk zuführen, als sie bereit dazu war.
    SELBST NEHMEN.
    MAN SAGTE IHR VORHER, ES DAUERE NUR EINE MINUTE, BIS SIE EINGESCHLAFEN SEI.
    ES WURDE LEDIGLICH BEOBACHTET VON EINEM NEBENRAUM AUS.
    DIE ALTE DAME HATTE WEDER VERWANDTE NOCH KINDER UND HATTE KREBS IM ENDSTADIUM SOWIE STARKE SCHMERZEN ZU ERWARTEN, WIE MAN IHR ANKÜNDIGTE IN EINEM DEUTSCHEN KRANKENHAUS.
    SIE ENTKAHM DAMALS DEM GRIFF DER BEHÖRDEN, DIE SIE IN EINE PSYCHIATRIE STECKEN WOLLTEN.
    DENN IHRE BESTE FREUNDIN MELDETE SIE ALS SUIZIDGEFÄHRDET.
    ÜBERSTÜRZTE ABREISE SOWIE VORGEZOGENER TERMIN SCHWEIZ.
    BEGRABEN JEDOCH IN IHRER HEIMAT HIER DANACH.
    ALL DIESE DINGE HAT SIE TEUER BEZAHLEN MÜSSEN VORHER SCHON.
    GOTT ALLEIN IST HERR ÜBER LEBEN.
    ES GIBT HEUT DIE SANFTE ART, SCHMERZEN NICHT ERDULDEN ZU MÜSSEN, WENN MAN AUSTHERAPIERT IST.
    STERBEHÄUSER NENNE ICH SIE.
    PALLIATIVMEDIZIN

  3. Selbst wenn der Fall so krass sein sollte, wie hier geschildert, dann gibt es gegen die Tötung auf Verlangen keine Einwände. –
    Ich glaube nicht, dass der Fall so krass ist, wie hier geschildert.
    Wenn die Frau schriftlich verfügt hat, dass sie im Falle eines „unerträglichen“ Leidens getötet werden will, muss sie auch die Konsequenzen ziehen, schließlich wurde sie nicht gezwungen, diese Verfügung zu unterschreiben.
    Wenn die Frau sich wehrte, dann war es wohl keine „bewusste“ Notwehr.
    Aber Alzheimer ist wohl nach Ansicht der breiten Mehrheit der Bevölkerung ein „unerträgliches“ Leiden, so dass der Sterbewunsch dieser Patientin erfüllt wurde, wenn es vielleicht auch so aussah, als ob die Frau es sich anders überlegt hätte.
    Nochmal:
    Solange niemand gezwungen wird, eine solche Patientenverfügung zu (unter)schreiben wüsste ich nicht, was gegen diese Praxis spräche?
    Was Frau Linder sagt, wonach so jemand „jegliche Form der HUmanität abgelegt“ hätte, kann ich nur mit Kopfschütteln quittieren.

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