Stellungnahme der DPolG Hamburg vom 10.1.2014 zum Angriff auf die Davidwache am 28.12.2013:
Am 28.12.2013 gegen 23 Uhr näherte sich eine ca. 40 köpfige Personengruppe in dunkler Kleidung der Davidwache. Die im Gebäude befindlichen Polizeibeamten nahmen lautstark skandierte Parolen wahr und das Abfeuern von Pyrotechnik.
Bereits am 20.12.2013 (am Vortag der Demo) hatte es einen folgenschweren Angriff auf die Davidwache gegeben. Bei diesem Angriff kam es zu erheblichem Sachschäden (u. a. Steinwürfe gegen das Gebäude / Zerstörung von Funkstreifenwagen) und Körperverletzungen gegenüber Polizeibeamten.
Aufgrund dieser Tatsache begaben sich mehrere Beamte vor die Wache. Vor der Davidwache wurden die Beamten sofort bepöbelt (u. a. „Scheißbullen“ – „Habt ihr noch nicht genug“) und unvermittelt mit Gegenständen (u. a. Glasflaschen) beworfen und angegriffen.
Die Beamten versuchten, den Bewurf zu unterlaufen und die Angreifer festzunehmen. Die Beamten trugen keine Schutzausstattung.
Beim Versuch, einen der Störer festzunehmen, wurde ein Beamter durch einen Flaschenwurf im Bauchbereich verletzt. Gegen eine weitere Beamtin wurde aus der Angreifergruppe Reizgas eingesetzt, wodurch sie ebenfalls verletzt wurde.
Anschließend flüchtete die Angreifergruppe in Richtung Hein-Hoyer-Straße.
„Faustgroßer Stein ins Gesicht geschleudert“
Hier trafen sie auf zwei Polizeibeamte, die zu Fuß in Richtung Davidwache unterwegs waren. Nachdem die Angreifer die Polizisten bemerkt hatten, wurden sie unversehens sofort angegriffen.
Dem männlichen Kollegen wurde aus unmittelbarer Nähe (laut Zeugenaussagen etwa 1,5 Meter) von einem Angreifer ein faustgroßer Stein ins Gesicht geschleudert. Der Beamte erlitt dabei mehrere Brüche verschiedener Gesichtsknochen, wie auch Riss- und Quetschwunden im Gesichtsbereich. Anschließend setzten sie ihre Flucht fort.
FOTO: Button der Polizeigewerkschaft DPolG
Die bisherigen Darstellungen der Polizei werden von dem RA Andreas Beuth, Anwalt der linken Szene, in Zweifel gezogen. In infamen Unterstellungen behauptet RA Beuth, dass sich bei ihm Zeugen gemeldet hätten, die zum fraglichen Zeitpunkt vor Ort gewesen seien und behaupten, es sei nie zu Flaschen- und Steinwürfen gegen das PK 15 gekommen.
Beuth spricht von Falschbehauptungen und bewusst falschen Darstellungen der Polizei.
Anwalt Beuth liefert bislang keine Beweise
Bis zum heutigen Tage hat RA Beuth nach unseren Erkenntnissen weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft die Identität der angeblichen Zeugen mitgeteilt. Offensichtlich gibt es diese Personen nicht und sie sind von RA Beuth schlicht und ergreifend erfunden worden.
Mittels dieser Falschbehauptungen versucht dieser Anwalt der linken Szene, die schwerwiegenden Angriffe auf Polizeibeamte, die seit dem 12.12.2013 stattgefunden haben, zu relativieren. Er versucht, nachdem sich eine breite Öffentlichkeit mit den Polizeibeamten solidarisiert hat, die Polizei und die Polizeiführung in Misskredit zu bringen.
Dieses von ihm und der linksradikalen Szene inszenierte durchsichtige und durchschaubare Manöver soll offensichtlich von der zunehmenden Radikalisierung und Gewaltbereitschaft dieser Personen ablenken.
Besonders herausragende Einsatzanlässe, bei denen Gewalt gegen Polizeibeamte im Mittelpunkt standen, sind am
12.12.2013 Angriff auf den Funkstreifenwagen Peter 16/1 sowie auf das PK 16 20.12.2013 Angriff auf das PK 15 (Davidwache) 21.12.2013 gewalttätige „Demonstration“ 28.12.2013 Angriff auf das PK 15 (Davidwache)erfolgt.
Viele Zeugenaussagen als Beleg
Ein Vielzahl von Zeugenaussagen durch die eingesetzten und diensthabenden Beamten belegen diese Erkenntnislage. Die verletzten Beamten wurden durch RTW in die umliegenden Krankenhäuser verbracht. Ärztliche Untersuchungsberichte liegen vor, außerdem bei einem Beamten ein Untersuchungsbericht des Institutes für Rechtsmedizin.
Es wurde eine umfangreiche Tatortarbeit vorgenommen in Kooperation mit der Mordkommission. Dabei wurden mögliche Tatbegehungsmittel sichergestellt. Bei der Tatortarbeit wurde ein 3D-Scanner eingesetzt sowie diverse kriminaltechnische Untersuchungen vorgenommen.
Einer professionell und rechtsstaatlich agierenden Polizei in dieser infamen Art und Weise zu unterstellen, dass Straftaten vorgetäuscht oder Erkenntnisse manipuliert wurden, ist an Geschmacklosigkeit und Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Wer wissentlich und gewollt derartige Lügen verbreitet, stellt sich ins Abseits und muss aus unserer Sicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er den Beweis schuldig bleibt.
Rückfragen: Joachim Lenders, Landesvorsitzender, Tel. 0172 – 56 96 280
4 Antworten
Da darf ich doch einmal einen Link zu einem Zeitungsartikel liefern, in dem die Polizei einräumt, die Geschehnisse falsch geschildert zu haben:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-01/hamburg-davidwache-angriff-polizei-darstellung
Guten Tag,
warum soll es denn wichtig sein, ob der Vorfall mit dem schwerverletzten Polizisten eine oder zwei Straßen entfernt von der Davidwache stattfand? Wo hat denn die Polizei behauptet, jene Attacke sei direkt vor der Davidwache erfolgt? – Laut „Spiegel“ erklärte Polizei-Pressesprecher Mirko Streiber, die Beamten seien von flüchtenden Tätern, die von der Davidwache kamen, attackiert worden.
Diese hier veröffentlichte Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft ist übrigens jünger als Ihr Link, also wohl doch auf einem aktuelleren Stand!
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble
Es ist wichtig, weil die Polizei zuvor absichtlich eine falsche Darstellung verbreitet hat!
Guten Tag,
dann beweisen Sie angesichts dieser Anschuldigung gefälligst:
1. daß die Polizei vorher eine falsche Darstellung verbreitet hat (wo hat sie also behauptet, der Vorfall mit dem schwerverletzten Polizisten sei direkt vor der Davidwache erfolgt?)
2. daß dies (wenn überhaupt) „absichtlich“ geschah.
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble