Die Polizei im nordindischen Bundesstaat Kaschmir hat kürzlich einen evangelischen Pastor und einige Gemeindemitglieder wegen angeblicher „Zwangsbekehrungen“ verhaftet.
Den Gläubigen wird vorgeworfen, 15 jugendliche Muslime zum Übertritt zum Christentum gezwungen zu haben, berichtet der vatikanische Missionspressedienst „Fides“ am 21.11.2011.
Zwei Wochen zuvor habe der Pfarrer beim islamischen Gerichtshof in Srinagar als Zeuge ausgesagt, nachdem die Jugendlichen in seiner Kirche getauft worden waren. Damals habe der Pastor zugegeben, an der Bekehrung der jungen Menschen beteiligt gewesen zu sein; sie hätten die Taufe jedoch frei gewählt, ohne daß sie durch Versprechungen getäuscht wurden.
Nach dieser Aussage habe der Großmufti von Srinagar dem Geistlichen die Anwendung des islamischen Gesetzes (Scharia) und ein Eingreifen der Polizei angekündigt. Christliche Hilfsorganisationen sehen in der staatlichen Strafaktion eine Verletzung der indischen Verfassung, die auch das Recht auf Konversion schützt, wie sie zur Religionsfreiheit gehört. Muslimische Geistliche dürften staatliche Organe nicht veranlassen, daß die Scharia auf Christen angewendet werde.
Quelle: Radi Vatikan, fides, KNA
Eine Antwort
Es liegt im Wesen des Islam, dass ein Religionswechsel nicht erlaubt ist. Der Islam ist die einzige Religion der „Rechtleitung“ (nach islam. Sprachart) – das lässt einen Religionswechsel nicht zu ebenso wenig wie die Trennung von Staat und Kirche.
So erhebt der Islam einen gesamt-gesellschaftlichen Absolutheitsanspruch, der Demokratie, mit all ihren pluralistischen und individuellen Lebensweisen eigentlich nicht möglich macht.