Chhim Sithar (siehe Foto) ist eine Gewerkschaftsführerin aus Kambodscha; sie arbeitet seit über sieben Jahren bei Nagaworld, dem größten Casino- und Unterhaltungskomplex Kambodschas. Im Dezember 2021 wurden über 1.000 Arbeitnehmer entlassen – viele von ihnen waren in der Gewerkschaft engagiert.
Ein Jahr später wurde Sithar angeklagt, gewaltsam verhaftet und hinter Gittern geworfen. Am 25. Mai 2023 verurteilte ein Gericht in Phnom Penh sie zu zwei Jahren Gefängnis.
Sithar wurde erstmals am 3. Januar 2022 angeklagt, als sie und andere Gewerkschafter einen vielbeachteten Streik gegen NagaWorld führten. Die Behörden beschuldigten Sithar der „Anstiftung zu einer Straftat“ gemäß den Artikeln 494 und 495 des kambodschanischen Strafgesetzbuchs – obwohl sie bis heute keine Beweise zur Untermauerung der Anschuldigungen vorlegen konnten.
Einen Tag, nachdem diese Anklage erhoben worden war, gingen Berichten zufolge Sicherheitsbeamte in Zivil in einer Menschenmenge auf Sithar zu und verhafteten sie gewaltsam, indem sie sie am Hals packten und in ein Auto zerrten, als sie versuchte, sich einem Streik gegen NagaWorld anzuschließen.
Nach 74 Tagen Untersuchungshaft wurde Sithar gegen Kaution freigelassen.
Die unermüdliche Verfolgung von Sithar ging im November 2022 sogar noch weiter: Es wurde behauptet, sie habe gegen ihre Kautionsauflagen verstoßen, nachdem sie nach Australien gereist war. Weder Sithar noch ihr Anwalt wurden über ein Reiseverbot oder andere Einschränkungen informiert, die im Rahmen ihrer Kautionsauflagen verhängt wurden.
Die Verurteilungen von Sithar und anderen Gewerkschaftsmitgliedern stellen einen eklatanten Angriff auf Gewerkschaften und Arbeitnehmer dar, die für ihre Grundrechte kämpfen.
Weitere Infos und Vorschlag für eine Bittschrift zugunsten von Frau Sithar und ihren Kollegen hier: http://www.akm-online.info/
Eine Antwort
…das Grundrecht auf eine eigene Meinung und diese, sich durch einen Streick gehör zu verschaffen, sind universelle unveräußerliche Grundrechte eines jeden Menschen und stellen damit keinen anderweitigen Interessenskonflikt dar…