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Kirchenrechtlicher "Sonderstatus" für Bischöfe?

Radio Vatikan berichtete am 8.2.2012, der Verantwortliche für Missbrauchsfälle an der vatikanischen Glaubenskongregation habe Bischöfe ermahnt,  sie sollten sich an die Richtlinien und Standards im Umgang mit Mißbrauchsfällen halten.
Es sei „nach dem Kirchenrecht ein Verbrechen, Nachlässigkeit bei der Ausübung seiner Amtspflichten walten zu lassen“. Das sagte der aus Malta stammende Kurien-Monsignore Charles Scicluna auf dem römischen Kongreß über den Umgang mit kirchlichen Missbrauchsfällen.
„Ich sage damit nicht, dass wir von jetzt an jeden (Bischof) bei Nachlässigkeit bestrafen sollten“, so Scicluna zu Journalisten. Und weiter: „Ich sage vielmehr: Das ist nicht akzeptabel. Es ist nicht akzeptabel, wenn sich Bischöfe nicht an Standards halten.“
Soweit die Meldung von Radio Vatikan.
Unsere Frage hierzu:
Wenn, wie der Kurienprälat sagt, Nachlässigkeit bei der Ausübung der Amtspflichten ein „Verbrechen“ ist, warum soll dieses dann nicht bei jedem betreffenden Bischof  kirchenrechtlich bestraft werden? Warum starke Worte, wenn nicht klar ist, daß Konsequenzen folgen?
Stehen Bischöfe  – im Unterschied zu Priestern  – etwa unter einem „Sonderrecht“? Gilt nicht gleiches (Kirchen-)Recht für alle bei Pflichtverletzungen?
Felizitas Küble
 

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