Verwaltungsgericht erlaubt Mohammed-Karikaturen
Die islamkritische Kleinpartei ProNRW hat sich Ende April 2012 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Innenminister von NRW, Ralf Jäger, durchgesetzt.
Das Gericht hob das von Minister Jäger erlassene Verbot auf, wodurch ProNRW untersagt werden sollte, die Mohammed-Karikaturen des bekannten Islamkritikers Kurt Westergaard in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Der Tenor des gerichtlichen Beschlusses – Aktenzeichen 18 L 760/12 – lautet:
„Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin mit dem Aktenzeichen 18 K 3627/12 gegen den die für den 1. Mai 2012 in Solingen und Remscheid geplanten Versammlungen betreffenden Bescheid des Polizeipräsidiums Wuppertal vom 27. April 2012 (Zusatz zu den Versammlungsbestätigungen vom 23. April 2012) mit dem für sofort vollziehbar erklärten Inhalt: ‚Das Zeigen der von Kurt Westergaard stammenden islamkritischen Karikaturen oder solcher Karikaturen, die mit ihm assoziiert werden, ist während der Versammlung untersagt‘ wird wiederhergestellt“.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, daß für das Verbot der Karikaturen keine rechtlichen Gründe vorhanden seien.
Der Vorsitzende von ProNRW, Markus Beisicht, erklärte hierzu:
„Ich freue mich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts so schnell gekommen ist und eindeutig feststellt, dass dieser offensichtliche Versuch der Sabotage unserer Wahlkampftour als rechtswidrig zurückzuweisen ist. Der Innenminister hat hier offensichtlich auf Zeit gespielt, indem er das Verbot erst Wochen nach unseren Versammlungsanmeldungen und unmittelbar vor dem Wochenende erlassen hat. Getäuscht hat er sich auch damit, dass wir es zeitlich nicht mehr schaffen könnten, uns gegen diese wie auch andere Eingriffe dieses ‘Brandredners’ erfolgreich gerichtlicher Hilfe bedienen zu können“.
3 Antworten
Ich fürchte, der Artikel ist von der Macht des Faktischen schon überholt:
http://sosheimat.wordpress.com/2012/05/06/mord-anklage-nach-muslim-krawallen-mohammed-karikaturen-ab-morgen-verboten/
Ich erinnere an den ungleichen Provokationsbruder „Kinderficker-Sekte“ und an die „Störung der öffentlichen Ordnung“. Wo keine Randalereaktion, da kein Verbot, wo mit Mord und Totschlag reagiert wird, Verbot. Rechtsstaat?
Warum sollten auch „Mohammed-Karikaturen“ verboten sein? Wie viele Karikaturen von Jesus gibt es? Niemand, aber auch Niemand (außer Christen) hat jemals daran Anstoß genommen. Hier, nur weil es sich um den „Mohammed“ handelt, sollte es verboten werden…Hallo?…Hat der islamische Terror schon Früchte getragen?
Der radikale Moslem hat/te eine sog. Psychose, weil er sich offenbar im Internet bei radikalen Moslems verirrt hat.