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Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt das Verbot der Suizid-Beihilfe

Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am vergangenen Freitag das Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch) für verfassungswidrig erklärt und mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 aufgehoben.

In der mündlichen Urteilsverkündung begründeten die Höchstrichter ihr Urteil damit, die freie Selbstbestimmung des Menschen umfasse sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Dieses schließe die Entscheidung darüber ein, ob und auf welche Weise der Einzelne sein Leben beenden wolle.

Dagegen lehnten die Richter eine Verfassungsbeschwerde, die auch das Verbot der „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StGB) für verfassungswidrig erachtete, ab.

Die freie Selbstbestimmung umfasse auch das Recht des Suizidwilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen, so die Richter weiter. Allerdings müsse die Selbsttötung „auf einer dauerhaften Entscheidung beruhen“.

Daher müsse der Gesetzgeber Maßnahmen gegen Missbrauch vorsehen, die sicherstellen, dass die Entscheidung des Sterbewilligen nicht unter dem Einfluss Dritter getroffen werden. Ferner seien gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich, um allen Zugang zu palliativmedizinischer Versorgung zu ermöglichen.

Der Präsident der österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, kritisierte das Urteil:

„Es droht die Gefahr, dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen.“

Auch sei nicht auszuschließen, „dass, wie in Deutschland und der Schweiz, private Unternehmen die Sterbehilfe als Geschäftsmodell entdecken“.

Szekeres stellte klar, dass kein Arzt dazu gezwungen werden dürfe, gegen sein Gewissen zu handeln und zur Tötung eines Menschen beizutragen. Auch dürften keinem Arzt irgendwelche Nachteile entstehen, der sich weigere, sich an Sterbehilfe zu beteiligen.

Von einem „Dammbruch“ sprach das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“: „Mit der Legalisierung des assistierten Suizids wird eine schiefe Ebene betreten, deren Dynamik uns in den Benelux-Staaten, der Schweiz oder Kanada vor Augen geführt wurde.“

Parallel dazu entwickle sich ein „zunehmender Druck auf Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, assistierten Suizid in ihren Institutionen zuzulassen, und auch auf die Ärzteschaft, sich an Euthanasiebehandlungen zu beteiligen“.

Auch Österreichs Bischofskonferenz übte Kritik an dem Urteil. „Eine derartige Entscheidung kann die Kirche nicht mitvollziehen“, schrieb deren Vorsitzender, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch. Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert.“

Jeder Mensch in Österreich habe bislang davon ausgehen können, dass sein Leben bis zu seinem natürlichen Tod bedingungslos als wertvoll erachtet werde. Diesem Konsens hätten die Richter mit ihrer Entscheidung nun „eine wesentliche Grundlage entzogen“.

Wo es die Option gebe, sich mit Hilfe anderer das Leben zu nehmen, wachse der Druck, davon Gebrauch zu machen. Wer den Suizid als selbstbestimmte Entscheidung dargestelle, übersehe, „dass die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, kein geglückter Fall von Freiheit ist, sondern ein tragischer Ausdruck von Aussichtslosigkeit und Verzweiflung“, so Lackner weiter.

Die Gesellschaft dürfe den Wunsch nach Selbsttötung nicht bestärken, forderte der Erzbischof. „Studien belegen, dass nicht der körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist, sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst. Die Antwort darauf kann aber nicht Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand.“

Der Gesetzgeber müsse nun seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, so Lackner weiter.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

4 Antworten

  1. Von der Aufgabe, auf der Seite des Lebens zu stehen
    Lehren aus einem Vierteljahrhundert «neuer Euthanasie» | von Moritz Nestor

    https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-2829-15-dezember-2020/von-der-aufgabe-auf-der-seite-des-lebens-zu-stehen.html

    Gegenseitige Hilfe – auch im Notfall unabdingbar
    von Kathrin und Dr. Peter Küpfer P

    https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-7-7-april-2020/gegenseitige-hilfe-auch-im-notfall-unabdingbar.html

    – Die menschliche Würde wahren – bis zum letzten Atemzug |von Erika Vögeli

    https://www.zeit-fragen.ch/

    Leider sind auch und gerade die links-liberalen bzw. nun neoliberal-globalistischen postmodernen deutschen Grünen von der sogenannten „Philosophie“ der Postmoderne als Zeitgeist und Globalisierungsideologie des Neoliberalismus und des Globalismus bzw. der neoliberalen Globalisierung in die Irre geführt bzw. Irre geleitet worden – de facto handelt es sich dabei nämlich um eine unwissenschaftlich irrationale widerverünftige dekonstruktivistische und manipulative Ideologie, Sophistik und Rabulistik hätten die alten griechischen und römischen Philosophen wohl dazu gesagt. Auch die Gender Ideologie ist einer ihrer Ausflüsse und Resultate – ebenso leider der sogenannte „Objektivismus“ nach Ayn Rand als Ideologin des neoliberalen Raubtierkapitalismus und Sozialdarwinismus. Deswegen sind die Grünen durch die entwurzelnde und manipulative irrationale Postmoderne heute entwurzelte posttmoderne Links-Liberale wider Logik und Vernunft – opportunistisch und werte-relativistisch und neoliberal und globalistisch und genderistisch! Islamophile Ideologen des Multi-Kulturalismus und auf dem islamistischen Auge dem Islamismus gegenüber so blind, dass die Rot-Rot-Grünen in Berlin sogar No-Go-Areas als Sharia-Zonen der Islamisten tolerieren und damit staatlich akzeptieren wollen, in denen in der Tat die durch die Islamisten eingeführte und durchgesetzte Sharia mit Schleier-Zwang und Dhimmi-System als Zwangsabgaben der „Ungläubigen“ an die Muslime bzw. die sogenannte „Schutzsteuer“ gilt. Siehe auch den PI Blog. Oder auch den Jihad Watch Weblog nach Robert Spencer zum Dschihad und Islamismus Jihad Watch – Exposing the role that Islamic jihad theology and ideology play in the modern global conflicts Und siehe auch die Artikel von Professor Eberhard Hamer vom Mittelstandsinstitut Niedersachsen in Hannover und seine Bücher und Artikel u.a. auch zur Einwanderungs und Asyllobby und Migrationsindustrie und Manfred Julius Müller dazu und anderen Themen wie Freihandel und Lohnkostenreform und Zuwanderung.

    Die Hagia Sophia in Istanbul – byzantinische Kirche, Moschee, Museum …
    Zur wechselvollen Geschichte des bedeutenden Sakralbaus | von Dr. phil. Winfried Pogorzelski

    https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-2829-15-dezember-2020/die-hagia-sophia-in-istanbul-
    byzantinische-kirche-moschee-museum.html

    Gibt es Lehren aus dem Corona-Jahr 2020?
    von Karl-Jürgen Müller

    https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-2829-15-dezember-2020/gibt-es-lehren-aus-dem-corona-jahr-2020.html

  2. Es ist wie bei der Abtreibungsdebatte von damals.
    Viele Lebensrechtler sprachen schon davon:
    Erst wird die Abtreibung straffrei erlaubt und dann kommen die Alten und Kranken dran.

    Alles, um die Schwächsten der Gesellschaft „legal“ von der Erde verschwinden zu lassen

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