Der bekannte österrischische Unternehmer, Publizist und Lebensrechtler Andreas Kirchmair (siehe Foto) schrieb unlängst einen „Brandbrief“ an Erzbischof Dr. Franz Lackner, der sich – in Übereinstimmung
Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am vergangenen Freitag das Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch) für verfassungswidrig erklärt und mit Wirkung zum 31. Dezember
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