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BverfG-Urteil zur Wahlprüfungsbeschwerde: Gleichberechtigung ist nicht Gleichstellung

Beatrix von Storch

Demokratie hängt nicht vom Geschlecht ab. Der Gesetzgeber muss keine Frauenquoten auf Wahllisten zur Bundestagswahl ermöglichen. Das ist das erfreuliche Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von heute.

Zur erfolglosen Wahlprüfungsbeschwerde – bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung des Wahlvorschlagsrechts bei der Bundestagswahl – kann ich nur sagen:

Nachdem die AfD in Thüringen und Brandenburg schon erfolgreich vor den dortigen Landesverfassungsgerichten gegen sogenannte Paritätsgesetze geklagt und gewonnen hat, ist das heute ein guter Tag für unsere Demokratie.
 
Die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ist in Deutschland tatsächlich erreicht – und zwar seit Jahrzehnten. Es ist heute selbstverständlich, dass Frauen und Männer das gleiche Wahlrecht und die freie Berufswahl haben. Frauen und Männer werden in jeder Hinsicht vom Gesetz gleich behandelt.

Und weil das so selbstverständlich ist, brauchen wir keine paritätischen Listenaufstellungen der Parteien zur Bundestagswahl. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich, weil hier unsere Demokratie gegenüber sozialistischer Gleichmacherei gestärkt wird.
 
Wir müssen heute die Gleichberechtigung gegen die Gleichstellungspolitik verteidigen. Gleichberechtigung heißt Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz – unabhängig von ihrem Geschlecht. Und auf der Grundlage dieser Rechtsgleichheit können Frauen und Männer freie Entscheidungen treffen, das gilt natürlich auch für die Listenaufstellungen der Parteien zur Bundestagswahl.

Wenn sich Menschen frei entscheiden, dann können wir das Ergebnis politisch nicht bestimmen. Genau das macht eben eine freie Entscheidung aus. Aber Freiheit und Sozialismus passen nicht zusammen, man sieht es immer wieder.

www.beatrixvonstorch.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. Das einzige, was ausschlaggebend sein sollte, ist Persönlichkeit und fachliche Kompetenz, Geschlecht und persönliche Lebenseinstellung sollten außen vorbleiben.
    Natürlich darf persönliches nur privatsache sein.

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